Strafvollzug: VerteidigerInnen für Verurteilte

Nr. 51 –

Auf der Suche nach einem Spendentipp? Die Berner Beratungsstelle für Gefangene braucht dringend Geld.

Ursprünglich wollte David Mühlemann auch Gefängnisbesuche machen, doch dafür reicht die Zeit nicht. Der 33-Jährige leitet die Berner «Beratungsstelle für Menschen in Freiheitsentzug». Sie ist vor knapp zwei Jahren von der Menschenrechtsorganisation humanrights.ch gegründet worden.

Die Beratungsstelle erfüllt offenbar ein dringendes Bedürfnis: 180 Anfragen hat die Beratungsstelle bereits bearbeitet. Zwei Drittel der Anfragen kommen von Gefangenen, ein Drittel von Angehörigen. Mühlemann beschäftigt sich vorwiegend mit Berner Fällen. Melden sich Leute aus anderen Kantonen, kann Mühlemann sich nicht selber darum kümmern, vermittelt aber AnwältInnen.

Viele krasse Geschichten

Die Beratung läuft erst im Probebetrieb, Mühlemann ist zu fünfzig Prozent angestellt. Das Budget fürs nächste Jahr ist noch nicht ganz zusammen. Es fehlen 22 000 Franken, rund ein Viertel des Gesamtbudgets. Die fehlende Unterstützung durch private Stiftungen sei wohl nicht zufällig, konstatiert Mühlemann: «Mit der Unterstützung von Gefangenen gewinnt man keine Sympathiepunkte.»

Jede angeklagte Person hat Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt, solange sie noch nicht verurteilt ist. Doch mit dem rechtskräftigen Urteil erlischt dieser Anspruch. Im Vollzug sind die Gefangenen ganz auf sich gestellt. «Dies, obwohl es sich beim Freiheitsentzug um die stärkste staatliche Zwangsmassnahme überhaupt handelt und die Vollzugsentscheide für die Betroffenen häufig von grosser Tragweite sind», so Mühlemann.

Er kann viele krasse Geschichten erzählen. Etwa die von einem Mann, der seit sieben Jahren in Haft ist und immer noch auf sein Urteil wartet, weil die Staatsanwaltschaft geschlampt hat. Oder von einem Mann, der zur Disziplinierung wochenlang in Isolationshaft sass – eine unmenschliche Behandlung.

Regelmässig steht die Beratungsstelle Gefangenen bei, die bereits zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben. Sie könnten bedingt entlassen werden, was aber oft nur willkürlich gewährt wird. Da hilft die Beratungsstelle, entsprechende Gesuche zu stellen. Diverse KlientInnen stecken in einer Massnahme – der «kleinen Verwahrung» – fest und kommen nicht mehr raus, obwohl sie ihre Strafe längst abgesessen haben. Oft sei auch die medizinische Versorgung ein Thema, sagt Mühlemann.

Für die Jubiläumsschrift «40 Jahre Demokratische Jurist_Innen Schweiz» hat er einen Text über die Beratungsstelle verfasst. Darin schildert er, wie kompliziert es für AnwältInnen ist, Verurteilte im Strafvollzug zu betreuen. Beschwerden verpuffen, weil sie keine aufschiebende Wirkung haben. Der angefochtene Arrest ist dann meistens schon längst vorbei, bis ein Gericht über die Beschwerde entscheidet.

Unentgeltlicher Rechtsbeistand

Viele AnwältInnen vermeiden es, für verurteilte Strafgefangene zu arbeiten, weil es mit Aufwand verbunden ist, die KlientInnen im Gefängnis zu besuchen. Auch finanziell ist es uninteressant, da die AnwältInnen vorgängig nicht wissen, ob der Staat sie als PflichtverteidigerInnen akzeptiert und für die geleistete Arbeit entschädigt. Die Gefangenen selbst sind meist mittellos und können sich keine AnwältInnen leisten. Eine der zentralen Forderungen der Beratungsstelle lautet denn auch: Allen Personen, die sich – über längere Zeit – im Freiheitsentzug befinden, soll unentgeltlicher Rechtsbeistand gewährt werden.

Wenn das Geld nicht zusammenkommt, müsste die Beratungsstelle die Arbeit reduzieren. Derweil wäre ein Ausbau vonnöten, um in der ganzen Schweiz präsent zu werden.

freiheitsentzug@humanrights.ch

PC 34–59 540–2, Verein humanrights.ch, 3012 Bern