Fall Kümmertshausen: «Die wollen, dass ich hier drin sterbe»

Nr. 29 –

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft konstruiert sich einen grossen Mafiafall. Nasar M. ist für sie der böse Pate. Dann bricht das Konstrukt zusammen. Doch Nasar M. sitzt seit über sieben Jahren ohne rechtsgültiges Urteil in Haft. Ein irrwitziges Stück Schweizer Justizgeschichte.

Die erste Begegnung war Ende April im Gefängnis Frauenfeld. Zwischen uns eine Glasscheibe. Der Raum war klein und ohne Fenster. Nasar M. sass da, in einem rosa Hemd, frisch rasiert, mit Brille und dem Gestus eines Geschäftsmanns. Vor sich einen Ordner und einen Stapel Papiere. Sofort begann er zu erzählen. Es klang dumpf und leise durch die Scheibe.

Ein Aufnahmegerät war nicht erlaubt, nur Block und Stift. Folgendes steht in meinem Notizblock: Drei Jahre sass er in diesem Gefängnis, allein in einer dunklen Zelle. Er hatte keinen Kontakt zu anderen Menschen. Fünf Minuten am Tag sah er einen Wärter, wenn dieser ihm die Medikamente gab. Die Zelle war abgedunkelt. Beim Hofgang war er allein. Nicht einmal mit dem Gefängnispfarrer durfte er reden. «Fragen Sie ihn, er wird es bestätigen.» Er hält einen Zettel mit dem Namen und der Mailadresse des Pfarrers an die Trennscheibe.

Viele Medikamente haben sie ihm gegeben. Beruhigungsmittel, manchmal hat er von den Tagen nicht viel mitbekommen. Die Medikamente hätten seinen Körper kaputt gemacht, sagt er. Er habe Herzprobleme, bekomme aber keine richtige medizinische Versorgung.

Später wurde er in die Zürcher Strafanstalt Pöschwies verlegt. Hat dort einen Hungerstreik gemacht. 161 Tage nichts gegessen, 13 Tage nichts getrunken. Er wollte sterben. «Aber sie haben gesagt: ‹Nein, das geht nicht.› Sie haben mich künstlich ernährt. Dann bin ich nicht gestorben.»

Er wühlt in den Papieren, hält einen Brief an die Scheibe. «Da steht drin, dass mich meine Kinder nicht mehr sehen möchten.» Als er verhaftet wurde, waren sie drei und sechs Jahre alt. Seine Frau hat Brustkrebs. Falls sie stirbt, weiss er nicht, was mit den Kindern passiert.

Dann redet er wieder von der Isolationshaft. «1085 Tage habe ich die Sonne nicht gesehen. Ich bin nicht schuld, dass ich noch kein Urteil habe – seit siebeneinhalb Jahren bin ich jetzt im Gefängnis, ohne Urteil! Alle schieben mich herum. Keiner will zuständig sein.»

Er hatte nur eine Stunde Zeit, um seine Geschichte zu erzählen, dann war die Besuchszeit um. Vieles ging durcheinander und war kaum zu verstehen. Nachfragen war kaum möglich. Manches klang zu abenteuerlich, um wahr zu sein. Dass er nackt in der Arrestzelle habe sitzen müssen, dass sie ihn ohne Schuhe und Socken zum Prozess gebracht hätten, dass ein anderer Angeklagter auch keine medizinische Versorgung erhalten habe und inzwischen an Krebs gestorben sei.

In den nächsten Wochen wird er regelmässig Briefe und Unterlagen schicken. Am Ende kommen mehrere Kilo Akten über Nasar M. zusammen. Die Medien nannten ihn den Bandenboss. Der «Fall Kümmertshausen» war der grösste Prozess, der in den letzten Jahrzehnten im Kanton Thurgau stattgefunden hat.

David Mühlemann von humanrights.ch kümmert sich seit Monaten um Nasar M. Die Berner Menschenrechtsorganisation ist eine der wenigen Stellen, an die sich Gefangene wenden können, wenn sie Unterstützung brauchen. Mühlemann fragt nicht, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Ihn interessiert nur, ob im Strafvollzug die Menschenrechte eingehalten werden. Er interveniert bei den Behörden, vermittelt einen Psychiater oder eine neue Verteidigerin und ist oft die einzige Vertrauensperson, die die Gefangenen noch haben. Nasar M. hält er für einen besonders krassen Fall. Es gehe ihm gesundheitlich schlecht, er drehe langsam durch.

Dröselt man M.s Geschichte auf, kommt ein irrwitziges Stück Schweizer Justizgeschichte zum Vorschein.

Die Anklage

Am 20. November 2010 wird der 53-jährige Peter Gubler im thurgauischen Kümmertshausen tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft sucht nach ZeugInnen. Der Fall wird immer grösser. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sie eine Kurdenmafia ausgehoben hat – mit Nasar M. als Paten.

In der Anklageschrift heisst es: «Es konnte nachgewiesen werden, dass Nasar M. Kopf einer gut organisierten, kriminellen Gruppierung war, die den Lebensunterhalt ihrer Mitglieder durch den organisierten Betäubungsmittelhandel, qualifizierte Erpressung und Menschenschleusung bestritt.»

Nasar M. soll über 300 Menschen nach Europa geschmuggelt und damit knapp eine Million Franken verdient haben. Zudem soll er mit Heroin gehandelt und ein Inkassogeschäft betrieben haben, das mit unzimperlichen Methoden im Auftrag von Gläubigern Geld eintrieb. Am schwersten wiegt jedoch, dass Nasar M. gemäss Staatsanwaltschaft den Auftrag gegeben hat, Peter Gubler umzubringen.

Die Version der Staatsanwaltschaft lautet: Gubler und Nasar M. hatten Streit, weil ein Freund von Gubler in der Türkei verhaftet worden war. Er hatte geholfen – im Auftrag von M. –, Flüchtlinge über die Grenze zu bringen. Gubler war der Meinung, Nasar M. müsse sich um die Freilassung seines Freundes kümmern. Dieser tat aber nichts. Daraufhin drohte Gubler, M. wegen seiner Schleppergeschichten bei der Polizei anzuzeigen. Um das zu verhindern, beauftragte M. einige Leute, Gubler umzubringen. Drei Männer suchten Gubler auf, bedrohten und fesselten ihn. Als er Lärm machte, stopften sie ihm eine Kapuze, die zufälligerweise an der Garderobe hing, in den Rachen, sodass Gubler grauenvoll erstickte.

Für Nasar M. verlangte die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung, Drogenhandel und Erpressung eine Strafe von zwanzig Jahren Gefängnis mit anschliessender Verwahrung. Neben Nasar M. klagte sie dreizehn weitere Männer an, die ihrer Meinung nach Teil der kriminellen Organisation waren. Die Anklageschrift wurde im Januar 2015 fertiggestellt.

Die Wende

Im März 2015 fällt das Bundesgericht ein Urteil, das den Fall Kümmertshausen fundamental verändert. Es schickt die beiden verantwortlichen StaatsanwältInnen in den Ausstand. Das Urteil schildert eine skrupellos manipulative Untersuchungsbehörde.

Der Thurgauer Anwalt Otmar Kurath hatte es erwirkt. Sein Mandant war neben Nasar M. einer der Hauptangeklagten im Fall. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn fünfzehneinhalb Jahre Haft, weil er an der Tötung von Peter Gubler beteiligt gewesen sein soll. Kurath war im Sommer 2013 misstrauisch geworden. Er hatte das Gefühl, einer der Mitangeschuldigten benehme sich wie ein gekaufter Kronzeuge, weil er die anderen Beschuldigten auf zweifelhafte Art belastete. Zudem hatte Kurath den Eindruck, die Staatsanwaltschaft wisse Dinge, die sie eigentlich noch gar nicht wissen konnte. Er fragte nach und forderte Transparenz. Die beiden verantwortlichen StaatsanwältInnen Andreas Zuber und Linda Sulzer nervten sich zunehmend über ihn. Im Oktober 2013 entzogen sie Kurath die amtliche Verteidigung und setzten einen neuen, ihnen genehmen Pflichtverteidiger ein. Kuraths Mandant wollte das aber nicht, er vertraute seinem bisherigen Verteidiger.

Das Bundesgericht wunderte sich danach über das Gebaren der StaatsanwältInnen. Für gewöhnlich beantrage ein Mandant die Auswechslung eines Pflichtverteidigers, «weil er sich von diesem ungenügend verteidigt fühlt. Hier verhielt es sich anders. (…) Grund für diesen unüblichen Schritt war offensichtlich die engagierte Mandatsführung des Rechtsanwaltes.» Kurath möge für die Staatsanwaltschaft ein unbequemer Verteidiger gewesen sein, unbequem zu sein, sei jedoch mitunter die Aufgabe der Verteidigung.

Die StaatsanwältInnen nahmen Kuraths Mandanten in die Mangel, ohne Kurath zu informieren. Als der Beschuldigte sagte, Kurath habe ihm stets zum Schweigen geraten, bemerkte die Staatsanwältin: «Darüber werden wir nachher noch sprechen.» Später bestritten die StaatsanwältInnen dies. Im Protokoll war die implizite Drohung nicht vermerkt, obwohl das Gesetz verlangt, dass alle Aussagen festgehalten werden müssen. Doch hatte zufällig ein anderer Anwalt – der einen anderen Angeklagten vertrat und deshalb anwesend war – das Gespräch auf seinem Smartphone mitgeschnitten. Das Bundesgericht rügte die StaatsanwältInnen scharf und schickte sie wegen Befangenheit in den Ausstand.

Nach einem weiteren Bundesgerichtsentscheid musste die Staatsanwaltschaft die gesamten Akten, die sie zu allen Beschuldigten gesammelt hatte, offenlegen. So flog auf, dass die StaatsanwältInnen im Mai 2013 mit einem Beschuldigten heimlich Sitzungen abgehalten und ihn zum Kronzeugen aufgebaut hatten; der Mann hatte früher schon als Polizeispitzel gearbeitet. Im Sommer 2013 gab der Kronzeuge dann bei der offiziellen Befragung zu Protokoll, was die StaatsanwältInnen hören wollten. Im Gegenzug versprachen sie ihm einen separaten Prozess und eine geringe Strafe. Kuraths Verdacht hatte sich also bestätigt.

Der Kronzeuge wurde im Frühjahr 2015 abgeurteilt. Dank der versprochenen milden Anklageschrift bekam er bloss fünf Jahre Gefängnis. Ein illegaler Akt. Die Schweiz kennt keine Kronzeugenregelung, weil man weiss, dass die Aussagen von KronzeugInnen wenig wert sind. Um selber besser dazustehen, sind sie stets versucht, die anderen mit falschen Anschuldigungen zu belasten.

Auf Geheiss des Bundesgerichts musste das milde Separaturteil gegen den Kronzeugen aufgehoben werden, und er hatte sich mit den anderen Beschuldigten vor Gericht zu verantworten.

Eigentlich hätte danach die gesamte Strafuntersuchung neu aufgerollt werden müssen, weil alle Deliktvorwürfe, die auf den Aussagen des Kronzeugen beruhen, möglicherweise manipuliert sind. Das passierte aber nur beschränkt. Zwar übernahm ein neuer Staatsanwalt, doch basierte seine Anklageschrift mehrheitlich auf der Arbeit seiner VorgängerInnen.

Der Prozess

Der Prozess «Kümmertshausen» beginnt am 20. Februar 2017 im Bezirksgericht Kreuzlingen und wird während über eines Jahres mehr als vierzig Verhandlungstage beanspruchen.

Bald wird klar: Der Kronzeuge war selber am Tatort und vermutlich der Haupttäter. Am 23. Januar 2018 findet im Bezirksgericht die mündliche Urteilsverkündung statt. Der Kronzeuge kommt am Morgen als freier Mann ins Gericht. Dann wird er vom Gericht als einziger Hauptschuldiger wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung verurteilt. Noch im Gerichtssaal wird er verhaftet, doch nach wenigen Tagen wieder entlassen.

Die anderen Hauptangeklagten werden in Bezug auf die Tötung alle freigesprochen. Auch Nasar M. Nach Einschätzung des Gerichts hatte er mit der Tötung nichts zu tun. Was an jenem Abend in Kümmertshausen genau passiert ist und warum die drei Männer Gubler knebelten, wird wohl nie mehr zu ergründen sein. Das Gericht ging davon aus, dass der Tod von Gubler nicht beabsichtigt war, aber der Kronzeuge ihn bewusst in Kauf genommen hatte.

Nasar M. verurteilt es letztlich wegen Erpressung – damit sind die Geldeintreibergeschichten gemeint –, Schleppertätigkeit und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Von den vielen Kilogramm Drogen, von denen ursprünglich die Rede war, bleiben 900 Gramm übrig. Der grosse Bandenboss schrumpft zum gewöhnlichen Kriminellen.

Für die begangenen Delikte bekommt Nasar M. trotzdem eine Strafe von 14 Jahren Gefängnis. Ein weiterer Hauptangeklagter – der vom Kronzeugen ebenfalls schwer belastete Mandant von Anwalt Kurath – erhält statt der geforderten 15,5 Jahre nur 30 Monate teilbedingt. Der Kronzeuge, der für Gublers Tod verantwortlich ist, bekommt 7 Jahre und 6 Monate und ist auf freiem Fuss. So wie auch alle anderen Angeklagten im Fall Kümmertshausen. Nur Nasar M. sitzt seit Anfang 2012 ununterbrochen in Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst seit kurzem liegt die schriftliche Begründung vor, die mehr als 1300 Seiten umfasst. Dagegen kann Nasar M. Berufung einreichen, worauf ein weiteres Berufungsverfahren folgt, das nochmals Jahre dauern kann. So lange befindet er sich juristisch in einem Schwebezustand: nicht mehr Untersuchungshäftling, noch nicht im regulären Strafvollzug. Theoretisch gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Ein Bekannter von Nasar M. hatte einmal – relativ stümperhaft – versucht, ihn zu befreien. Deswegen und weil M. immer wieder von Suizid spricht, sitzt er bis heute in Sicherheitshaft. Er darf Besuch nur hinter einer Trennscheibe empfangen. Auch seinen neuen Anwalt. Mit dem ersten Pflichtverteidiger verstand er sich nicht mehr gut. Dank David Mühlemann hat er inzwischen einen neuen, der sich aber erst noch in den Fall einarbeiten muss.

Nasar M. klagt in seinen Briefen die Vollzugsbehörden an. Die zuständige Justizstelle im Kanton Thurgau weist sämtliche Anschuldigungen zurück. «Die zitierten Aussagen des Beschuldigten, die Zelle sei mit einer Decke abgedunkelt gewesen und er habe nicht mit dem Gefängnispfarrer sprechen dürfen, treffen nicht zu», schreibt Silvio Stierli, Leiter des Amtes für Justizvollzug. Die Abdunkelung lässt sich nicht überprüfen. Der Gefängnisseelsorger sagt jedoch, es stimme, das Personal habe ihn angewiesen, mit Nasar M. keinen Kontakt aufzunehmen. Er habe das dann auch nicht gemacht – aus Angst, ihm sonst zu schaden. Er wisse aber bis heute nicht, ob das richtig gewesen sei.

Vieles, was Nasar M. erzählt, ist so oder ähnlich passiert. Zum Beispiel ist ein Mitangeklagter wirklich an Krebs gestorben. Dessen Schwester war an allen Prozesstagen dabei. Sie berichtet, ihr Bruder habe immer wieder über Schmerzen im Bauch geklagt. Er bekam lediglich ein Schmerzmittel. Immer und immer wieder habe ihr Bruder – der in der Pöschwies untergebracht war – einen Arzt sehen wollen, was jedoch über Monate nicht erlaubt worden sei.

Im Frühjahr 2018 durfte er erstmals zum Gefängnisarzt. Der überwies ihn sofort an eine Spezialistin ausserhalb des Gefängnisses. Doch war es bereits zu spät. Der Mann hatte Magenkrebs im letzten Stadium. Im November 2018 starb er. Der Krebs hätte sich behandeln lassen, sagt die Schwester, das stehe auch im Arztbericht: «Hätte man ihn rechtzeitig therapiert, hätte er mit grösster Wahrscheinlichkeit überlebt.»

Die Schwester sagt, sie habe Nasar M. vor dem Prozess nicht gekannt. Sie bestätigt aber, dass er einmal ohne Socken und ohne Schuhe mit einer viel zu grossen Hose, die kaum hielt, ins Gericht gebracht worden sei.

Dass er oft und lange Hungerstreiks gemacht hat, ist in den Akten vermerkt. Ob er wirklich künstlich ernährt oder nur mit einer Infusion wieder mit Flüssigkeit versorgt wurde, weil er tagelang nichts getrunken hatte, lässt sich nicht feststellen. Die Strafanstalt Pöschwies darf aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nichts dazu sagen. Belegt ist aber, dass Nasar M. nur mit einer Papierhose bekleidet in der Arrestzelle von Pöschwies sass.

Inzwischen wurden bei Nasar M. ein chronisches Herzleiden, eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine somatoforme Schmerzstörung festgestellt. Er müsste regelmässig zur kardiologischen Untersuchung, was aber nur beschränkt passiert.

Seine Frau hat die Krebsbehandlung offenbar gut überstanden. Ende Juni fand aber die Scheidung statt. Er darf jetzt offiziell keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern haben.

Seit einigen Wochen ist Nasar M. in der Strafanstalt Thorberg im Kanton Bern untergebracht. Er war neben Frauenfeld und Pöschwies schon in fast jeder Strafvollzugsanstalt der Schweiz. Keine will ihn mehr aufnehmen. Er ist zu anstrengend. Ständig klagt er über gesundheitliche Probleme und rebelliert. Im Thorberg geht es auch nicht gut. Er verweigert die Arbeit, was ihm mehrere Tage Arrest einbringt. Zum konkreten Fall dürfe sie sich wegen des Datenschutzes nicht äussern, sagt Beatrice Georg, die stellvertretende Direktorin der Anstalt. Aber ganz allgemein sei die Regel, dass jemand in den Arrest komme, wenn er trotz mehrerer Gespräche und Verwarnungen mehrmals die Arbeit verweigere.

Arrestzellen sind leere Räume. Da gibt es nichts Persönliches, keine Kontakte – nur reizlose Leere. Bis zu vierzehn Tage kann der Arrest im Kanton Bern dauern. Einen so langen Arrest habe sie aber noch nie anordnen müssen, sagt Georg.

Nasar M. sass über drei Jahre und danach als Disziplinierungsmassnahme immer wieder in Einzelhaft.

«Je länger eine Einzelhaft andauert oder je grösser die Unsicherheit bezüglich der zu erwartenden Dauer ist, desto grösser ist das Risiko eines ernsthaften und unwiderruflichen Schadens auf den Insassen, was in der Folge eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe oder sogar Folter darstellen kann», schreibt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem Bericht. Eine Einzelhaft von mehr als fünfzehn Tagen könne bereits kritische Auswirkungen haben. Weiter stellt die Kommission fest: «Personen, die sich über längere Zeit isoliert in einer reizarmen Umgebung befinden, entwickeln eine Unfähigkeit, normal auf ihre Umgebung hin zu reagieren.» Genau das scheint Nasar M. zu widerfahren. Und es wird immer schlimmer.

Zweite Begegnung

Er wird von einem Beamten hereingebracht. Der Aufseher schliesst die Tür. Nasar M. nimmt auf der anderen Seite der Trennscheibe Platz. Grauer Dreitagebart, graues Gesicht, graues T-Shirt, braune Hose. Das trägt man im Gefängnis Thorberg als Häftling. Er hat wieder einen dicken Ordner dabei. Es ist still im geteilten Raum. Auch im Thorberg sind nur Kugelschreiber und Notizblock erlaubt.

«So etwas wie hier ist mir noch nie widerfahren», sagt er matt. «Folter, schlimmer als anderswo.»

Er redet gebrochen und gehetzt. Es ist schwer, ihn zu verstehen. Fünf Tage sass er in der Arrestzelle. Nackt hätten sie ihn reingesteckt. Nicht einmal Unterhosen habe er gehabt. Erniedrigend sei das gewesen. Dann hat er einen Hungerstreik begonnen. Nichts gegessen, nichts getrunken. Nach einigen Tagen brachten sie ihn ins Krankenhaus, legten ihm eine Infusion, weil er dehydriert war. Am nächsten Tag schickten sie ihn zurück. Er wurde direkt in die Arrestzelle gebracht, weil er noch den letzten Arresttag absitzen musste.

Nasar M. nimmt ein Blatt nach dem anderen aus dem Ordner, hält sie einzeln an die Scheibe und redet hastig. «Lesen Sie, Sie können alles nachprüfen, steht alles da.» Er wirkt hinter der Glasscheibe wie ein Ertrinkender, der mit den Armen rudert. Gesundheitlich gehe es ihm miserabel. Er nehme die Herzmedikamente nicht mehr.

«Was erwarten Sie von mir als Journalistin?»

Er schweigt. Dann sagt er, «ich werde hier nicht lebend rauskommen. Ich werde meine Familie nicht mehr sehen. Die wollen, dass ich hier drin sterbe.»

«Und was soll ich tun?»

«Was die da tun, ist nicht richtig. Schreiben Sie das.»

«Und Sie haben nichts gemacht, Sie sind unschuldig?»

«Doch, schon, aber nichts, was es rechtfertigen würde, dass man mich so behandelt.»

Er gestikuliert, redet weiter. Es ist unmöglich, mit ihm über die Geschichte zu reden, die ihn hierhergebracht hat. Am Ende ist nur zu erahnen, was er möchte: weg vom Thorberg, zurück nach Frauenfeld. Weil er hier mit Männern zusammen sei, die schlimme Morde begangen hätten und sich damit brüsteten.

Kurz bevor die Besuchszeit um ist, beginnt er wieder, vom Arrest zu erzählen. Dass es kalt und die Ventilation immer an gewesen sei und die Kamera in der Zelle ständig aufgezeichnet habe. «Fragen Sie den Aufseher, der auf Ihrer Seite steht, der hat es gesehen.»

Ein Beamter schliesst seine Seite auf und nimmt ihn mit. Ein Zweiter steht in der offenen Tür der Besucherseite. Er muss die letzte Bemerkung gehört haben. Auf die Frage, ob es denn stimme, antwortet er: Weil M. als selbstmordgefährdet gelte, habe er im Arrest eine Art Nachthemd tragen müssen, das unzerreissbar sei, damit er sich nicht umbringen könne. «Das war so angeordnet», sagt der Beamte. Unten rum sind Selbstmordgefährdete nackt, weil man sich auch mit einer Unterhose strangulieren könnte.

Tage später kommt ein Brief von Nasar M.: «Ich muss hierbleiben, keine Chance. Sie haben meine ganzen Akten. Ich werde Abschied nehmen. Ich werde kein Wasser mehr trinken. Ich bedanke mich für alles. Ich kann nicht mehr leiden, für meine Familie ist es besser. Mit freundlichen Grüssen, Nasar.»

Zum Thema Hungerstreik sagt Beatrice Georg, jeder Häftling entscheide selbst, ob er Nahrung zu sich nehme oder nicht.

«Was passiert, wenn es prekär wird?»

«Dann weist der zuständige Arzt oder das Pflegepersonal den Eingewiesenen in die Bewachungsstation im Inselspital ein.»

«Und wenn er sich zu Tode fasten will?»

«Wenn der Eingewiesene im Spital ist, sind wir nicht mehr zuständig. Je nach Patientenverfügung wird das Spital weitere Entscheidungen treffen.»

Im Berner Gesetz über den Justizvollzug steht zur Zwangsernährung: «Besteht im Falle eines Hungerstreiks Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit der eingewiesenen Person, ordnet eine Ärztin oder ein Arzt eine Zwangsernährung an und leitet diese an.» Das Gesetz besagt aber auch, dass jemand, der noch urteilsfähig ist, nicht zwangsernährt wird, und dass eine Patientenverfügung zu beachten ist. Wenn eine Person festhält, sie wolle keine lebenserhaltenden Massnahmen, würde man sie wohl sterben lassen.

Hoffentlich zieht es Nasar M. nicht bis zum bittern Ende durch.

Für die Thurgauer StaatsanwältInnen Zuber und Sulzer hatte das Kronzeugendesaster übrigens keine Konsequenzen. Die Thurgauer Regierung fand, es sei nicht alles optimal gelaufen. Mehr nicht. Ende 2017 Jahr wechselten die beiden in den Kanton Schaffhausen. Ihre Anstellung sorgte für Unmut, weil das Prozedere höchst merkwürdig verlief, aber das ist eine andere Geschichte.

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