Kinder im Nothilferegime : Gebrochene Menschen
Das Leben mit Nothilfe ist für Familien menschenunwürdig, darüber sind sich viele Fachleute einig. Trotzdem weigern sich Bund und Kantone, die Lage zu verbessern.
Das Leben mit Nothilfe ist für Familien menschenunwürdig, darüber sind sich viele Fachleute einig. Trotzdem weigern sich Bund und Kantone, die Lage zu verbessern.
Nyatui kam als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz, wo sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Doch dann entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Kindeswohl im Verfahren nicht genug berücksichtigt wurde. Ein wegweisender Entscheid.
Seit Monaten versucht ein afghanischer Vater, seinen minderjährigen Sohn vom Flüchtlingslager Moria auf Lesbos zu sich zu holen. Erfolglos. Der Bund will, dass die griechischen Behörden das Kind zuerst registrieren. Doch das scheint unmöglich zu sein.
Bei der Schätzung des Alters von jugendlichen Asylsuchenden hält sich der Bund nicht an die Empfehlungen der Fachgesellschaften. Das Beispiel eines jungen Afghanen erweckt den Eindruck, dass Minderjährige ohne Rücksicht auf Verluste älter eingestuft werden, als sie tatsächlich sind.
Die Kinderrechte gelten für Menschen bis achtzehn Jahre, egal welchen Status sie haben. Doch obwohl es verboten ist, wurden in der Schweiz bis vor kurzem auch Kinder unter fünfzehn Jahren in Ausschaffungshaft genommen. Diese Praxis haben die Kantone nun geändert.
Unterwegs waren sie oft sexuellen Übergriffen und Ausbeutung ausgesetzt. In der Schweiz angekommen, erleben viele von ihnen erneut Gewalt – in den Asylunterkünften für Minderjährige.