Grimselstausee: Moorschutz ausgehebelt

Nr. 22 –

2012 entschied das Berner Kantonsparlament, die Staumauer am Grimselsee zu erhöhen. Nun weist das kantonale Verwaltungsgericht eine Beschwerde dagegen ab. Die Kraftwerke Oberhasli AG haben vollumfänglich recht erhalten und wollen demnächst mit dem Bau einer neuen, um 23 Meter höheren Mauer beginnen, um mehr Wasser zu speichern und im Winter zur Stromproduktion zu nutzen.

Der Grund für den jahrelangen Widerstand gegen das Ausbauprojekt liegt darin, dass der Grimselsee in einer Moorlandschaft liegt. Die GegnerInnen – Naturschutzorganisationen und der lokale Grimselverein – berufen sich dabei auf die Rothenthurm-Initiative von 1987. Moorlandschaften sind demnach verfassungsrechtlich geschützt. Nun aber nimmt das Berner Verwaltungsgericht das nationale Interesse an der Nutzung und am Ausbau erneuerbarer Energien als Rechtfertigungsgrund für den Landschaftseingriff. Ähnlich argumentierte 2017 schon das Bundesgericht, nachdem das Verwaltungsgericht in einem ersten Entscheid die für den Ausbau benötigte Konzessionsanpassung als rechtswidrig taxierte. Laut Bundesgericht handelt es sich zudem bei der betroffenen Fläche um eine Randzone der Moorlandschaft. Naturschutzverbände halten dem entgegen, dass zahlreiche Moorbiotope und alte Arven unter Wasser gesetzt und das artenreiche Gletschervorfeld zerstört würden.

Hans Anderegg, Präsident des Grimselvereins, spricht von einem «logischen Urteil». «Das eigentliche Problem ist nicht dieses Urteil, sondern das Energiegesetz von 2017», sagt er. Dieses legitimiert den Eingriff in geschützte Landschaften mit der Notwendigkeit, auf Alternativen zur Atomenergie zu setzen. Die Rechnung dazu gehe allerdings nicht auf, sagt Anderegg. «Alle noch nicht gebauten Stauseen zusammen könnten im Winter gerade mal ein Vierzehntel des Stroms aus den AKWs produzieren.» Viel sinnvoller wäre es daher, andere Lösungen zu finden: «Sonnenenergie zum Beispiel und als Speicherungsform für den Winter elektrisch hergestelltes Gas.»

Naturschutzorganisationen prüfen nun einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Korrigenda

Im Beitrag «Grimselstausee: Moorschutz ausgehebelt» zum Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern bezüglich des geplanten Baus einer höheren Staumauer am Grimselsee ist uns ein Fehler unterlaufen. Beim Urteil geht es nicht um den Moorschutz im rechtlichen Sinne: Dazu hat das Bundesgericht schon 2017 ein abschliessendes Urteil gefällt, wonach es rechtens ist, dass der Bundesrat die zu schützende Zone im Interesse des Ausbauprojekts verkleinert hat. Die Grimsellandschaft ist aber auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verzeichnet. Dieser Schutz verbietet jeden Eingriff – ausser es besteht ein überwiegendes nationales Interesse. Letzteres gewichtete das Gericht höher als das Schutzinteresse.