Asylpolitik: Im Zweifel gegen den jungen Flüchtling
Bei der Schätzung des Alters von jugendlichen Asylsuchenden hält sich der Bund nicht an die Empfehlungen der Fachgesellschaften. Das Beispiel eines jungen Afghanen erweckt den Eindruck, dass Minderjährige ohne Rücksicht auf Verluste älter eingestuft werden, als sie tatsächlich sind.
Hossain Jakobi* gehört der Ethnie der Hasara an. Er kommt aus Ghasni, einer Provinz im Zentrum Afghanistans, wo die Hasara unter anderem zu Hause sind. Sie stammen von mongolischen Völkern ab und haben ein entsprechendes Erscheinungsbild. Im Unterschied zur sunnitischen Mehrheit des Landes gehören sie überwiegend der schiitischen Konfession an. Deshalb waren und sind sie immer wieder Opfer von gewalttätigen Übergriffen.
Der im Mai verstorbene Nahostkorrespondent Arnold Hottinger schrieb 2013: «Man hört selten von den Hazara. Wenn die internationale Presse sich ihrer annimmt, ist es fast immer nur, weil sie wieder einmal massakriert worden sind.» So war es auch im letzten November, als vier Hasara-Afghanen, die in Skandinavien leben, von Malmö bis nach Brüssel zum Nato-Hauptquartier wanderten, um auf die Verfolgung der Angehörigen ihrer Ethnie aufmerksam zu machen. Kurz zuvor waren in ihrem Heimatdorf sechs Hasara bei einem Anschlag ermordet und mindestens zwanzig weitere schwer verletzt worden. Der Titel ihrer Reise: «Der lange Weg zur Gerechtigkeit für die Hasara». Folgerichtig hielt die internationale Gesellschaft für bedrohte Völker im letzten Jahr fest: «Angesichts der eskalierenden Gewalt gegen die schiitische Hazara-Minderheit werden Abschiebungen von Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe immer fragwürdiger.»
Flucht nach Schweden
Hossains Vater, von Beruf Polizist, wurde von den Taliban getötet. Hossain war zu diesem Zeitpunkt vierzehn Jahre alt. Auch seine Mutter sei danach immer wieder von den Taliban bedroht und erpresst worden, erzählt er. «Irgendwann sagte sie zu mir: ‹Geh nach Europa, in Afghanistan gibt es keine Zukunft für dich.›» So zog Hossain Jakobi eines Morgens los, zu Fuss, in Richtung Iran. Manchmal hatte er Glück und konnte im Kofferraum eines Autos mitfahren, wo er während Stunden mit einem oder gar zwei anderen Flüchtenden zusammengepfercht lag. Mal zu Fuss, mal in Bussen, dann im Boot übers Mittelmeer, kam er nach Griechenland. Nach Monaten unterwegs endete die Reise im Jahr 2017 vorerst in Schweden. Der Kontakt zur Familie war bereits kurz nach seiner Abreise aus Afghanistan abgerissen. «Ich weiss nicht, was mit meiner Mutter geschehen ist. Ich hoffe, dass sie noch lebt. Auch andere Verwandte kann ich telefonisch nicht mehr erreichen.»
In Schweden wurde Jakobi in einer Einrichtung für Asylsuchende und später in einer Pflegefamilie untergebracht. Er lernte Schwedisch und besuchte eine Schule, um sich auf einen Beruf vorzubereiten. Nach eineinhalb Jahren, er war nach eigenen Angaben mittlerweile sechzehn, bestellten ihn die Behörden zu einem Altersbestimmungstest ein. Es sollte geklärt werden, ob Jakobi tatsächlich minderjährig war. Die Untersuchungen liess der Jugendliche ohne Widerstand über sich ergehen. Er zweifelte keinen Moment daran, dass der Test sein tatsächliches Alter nachweisen würde. Doch er lag falsch: Gemäss dem Resultat sollte er achtzehn Jahre alt sein – also zu alt, um dem besonderen Schutz für minderjährige Asylsuchende unterstellt zu werden.
Die Geburt im Koran notiert
«Ich verstand das nicht, ich weiss, dass ich im Dezember 2001 auf die Welt gekommen bin», empört sich Hossain Jakobi. «Mein Vater hat die Geburtstage aller Kinder auf der letzten Seite seines Korans notiert.» Die Geburten der Kinder auf diese Weise zu vermerken, hat in Afghanistan Tradition. Über Geburtsurkunden verfügen weniger als zehn Prozent der afghanischen Bevölkerung, wie das US-Aussenministerium bereits im Juli 2012 festgestellt hatte. Und seine Taskira, den üblichen Identitätsausweis in Afghanistan, hatte Jakobi auf der Flucht verloren. Ohnehin betrachtet man dieses Dokument in Europa als zweifelhaft, weil es offenbar leicht gefälscht werden kann.
Es gab also keinen Beweis für Jakobis Alter, und er konnte auch keinen beschaffen, weil der Kontakt zu seiner Familie in Afghanistan abgebrochen war. So wurde Jakobi als Erwachsener eingestuft und bekam nach fast drei Jahren in Schweden schliesslich einen abschlägigen Asylbescheid. Die Flüchtlingsbehörde beschloss, er müsse zurück nach Afghanistan; Ghasni wollte man ihm zwar nicht zumuten, denn dort sei es wohl immer noch zu gefährlich für Hasara, aber man könne von ihm erwarten, dass er in Kabul unterkomme.
Jakobi wollte Rekurs gegen diesen Entscheid einreichen, doch dafür hätte er 7000 Kronen (rund 750 Franken) aufbringen müssen. Also entschied sich Jakobi weiterzuziehen. Weil die Schweiz nicht in der EU sei und das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge beherberge, könnte ihm hier Gerechtigkeit widerfahren, dachte er.
Der Röntgenblick
Die vorerst letzte Station auf der Flucht, die Hossain Jakobi im November 2018 erreichte, ist das Bundeszentrum Juch in Zürich. Hier läuft seit 2014 ein Testbetrieb für die Beschleunigung der Asylverfahren, die gemäss dem deklarierten Ziel in 140 Tagen abgewickelt werden sollen (siehe WOZ Nr. 9/2019 ). Jakobi bekam unentgeltlich einen Rechtsbeistand, der ihn durchs Verfahren und zu Gesprächen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) begleitete. Weil auch das SEM das von ihm angegebene Alter in Zweifel zog, schickte es ihn ins Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Basel.
Jakobi wurde nach dem Dreisäulenmodell, das in ganz Europa angewandt wird, getestet: Dabei werden die Schlüsselbeine untersucht und das Handgelenk wie auch die Zähne geröntgt. Bei den Zähnen sind das Wurzelwachstum und die Mineralisation ausschlaggebend. Zuletzt wird der gesamte Körper begutachtet. Dazu gehört die Beurteilung der Geschlechtsreife aufgrund der Körperbehaarung und der Genitalien. Jakobi nahm alles hin, auch dass er sich nackt vor einen Arzt stellen musste, denn er war nach wie vor fest davon überzeugt, dass der Beweis für seine Minderjährigkeit gefunden werde.
Doch einmal mehr wurde seine Hoffnung enttäuscht: Das IRM will festgestellt haben, dass Jakobi zum Zeitpunkt der Untersuchung 18,2 Jahre alt war. Das SEM reagierte umgehend auf diesen Befund und teilte ihm mit, dass es auf sein Asylgesuch nicht eintrete. Trotz Kritik seitens von Flüchtlings- und medizinischen Organisationen baut das SEM vorbehaltlos auf diese Form der Altersbestimmung: «Die dreijährige Versuchsphase hat gezeigt, dass die Altersbestimmung nach dem Drei-Säulen-Modell zuverlässig und effizient dazu beiträgt, bei Zweifeln über das Alter den Sachverhalt zu klären», sagt SEM-Sprecher Lukas Rieder. «Der State of the Art-Bericht des IRM Basel bestätigt, dass es sich dabei um eine international angewandte und wissenschaftlich anerkannte Methode handelt.»
Auch die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (AGFAD) empfiehlt das Dreisäulenmodell, bringt aber einen wichtigen Hinweis an: «Die forensischen Altersdiagnosen sollten Angaben hinsichtlich genetisch-geografischer Herkunft, des sozio-ökonomischen Status und des Gesundheitszustandes» berücksichtigen. Von solchen Faktoren ist in Jakobis Gutachten jedoch nicht die Rede.
Schlüsselbein oder Zähne?
Dieser Umstand fiel auch Christian Gredig auf, den Jakobi kurze Zeit später kennenlernte. Der Zürcher Sozialpädagoge hat langjährige Erfahrungen mit minderjährigen Asylsuchenden. Zudem ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die medizinische Leitlinien erstellt. «Das Gutachten berücksichtigt nicht, dass Jakobi zwar geografisch Afghane, ethnisch hingegen Hasara ist, die den Han-Chinesen nahestehen. So führten die verwendeten Daten in seiner Altersschätzung zu einem zu hohen Alter», sagt Gredig. Er bezieht sich dabei auf eine Studie eines Professors in Biostatistik, die besagt, dass die Han-ChinesInnen eine um ein bis drei Jahre schnellere Entwicklung der Weisheitszähne aufweisen als die deutsche Vergleichspopulation.
Im Auftrag von Jakobi reichte er deshalb eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und forderte, das IRM-Gutachten im Hinblick auf den ethnischen Hintergrund von Jakobi nochmals zu überprüfen. Ihm standen dafür – gemäss dem verkürzten Verfahren – zehn Arbeitstage zur Verfügung. In dieser kurzen Zeit sammelte Gredig in seinem Freundeskreis das Geld für die 700 Franken Gebühr, die das SEM verlangt, wenn es den Fall als aussichtslos einstuft.
Das Bundesverwaltungsgericht wies Hossain Jakobis Beschwerde kurzerhand ab, und zwar in einem summarischen Verfahren, das nicht auf den Einzelfall einging. «Das kann doch nicht sein», sagt Gredig, «nur das Wurzelwachstum der Weisheitszähne weist bei Jakobi knapp auf eine Volljährigkeit hin, und gerade bei den Zähnen spielt der ethnische Hintergrund eine bedeutende Rolle.» Thomas Bajanowski, Präsident der AGFAD, stützt diese Feststellung: Mit den Untersuchungen der Handskelett- und Weisheitszahnentwicklung könne man Volljährigkeit noch nicht zweifelsfrei nachweisen, sagt er. «Die Schlüsselbeine sind von grosser Bedeutung für die Altersdiagnostik.» Bei Jakobi haben die Computertomografien des Schlüsselbeins ein Mindestalter von 16,1 beziehungsweise 16,4 Jahren ergeben. Lediglich die Zähne ergaben 18,2 Jahre.
Jakobi taucht unter
Auf die Frage, ob man bei einem so knappen Resultat und insbesondere bei einem Hasara nicht zugunsten des Antragstellers entscheiden müsse, meint Lukas Rieder: «Das SEM verwendet die forensischen Gutachten als eine Grundlage für den Entscheid. Es wird im Zweifel immer zugunsten der asylsuchenden Person entschieden. Aber wenn die Sachlage nach Einbezug aller Quellen und Mittel eindeutig ist, muss das SEM einen entsprechenden Entscheid fällen.» Das SEM anerkenne, dass Hasara in Afghanistan Diskriminierungen und Übergriffen ausgesetzt seien. Eine Kollektivverfolgung gebe es aber nicht. «Im Rahmen der Einzelfallprüfung werden die Zugehörigkeit zur Ethnie der Hasara und das individuelle Profil einer Person aber berücksichtigt», sagt Rieder.
Sozialpädagoge Gredig sieht das anders: «Es entsteht der Eindruck, dass absichtlich möglichst viele Jugendliche als volljährig deklariert werden, indem bestimmte Informationen nicht überprüft und Empfehlungen nicht beachtet werden.» Hossain Jakobi sei kein Einzelfall. «Bei ihm wurde die Ethnie nicht berücksichtigt und das Alter nur aufgrund der Zähne festgesetzt. Das entspricht nicht dem neusten Stand der Wissenschaft.» Das IRM setze das Alter systematisch auf über 18 Jahre fest, basierend allein auf dem Reifegrad der Weisheitszähne. «Gründe für das Abweichen von den Vorgaben der AGFAD werden keine genannt. Das SEM verweist an das IRM und umgekehrt», sagt Gredig.
In diesem Frühling tauchte Jakobi unter und verliess die Schweiz. Er hofft auf eine neue Chance in Deutschland. Doch die Zeit wird immer knapper, denn im Dezember 2019 wird er gemäss seinen eigenen Angaben achtzehn Jahre alt. Das SEM weiss, dass in der Schweiz ein Drittel der betroffenen Minderjährigen mit abschlägigem Asylentscheid «unkontrolliert abreisen», viele tauchen ganz unter und leben meist in prekären Verhältnissen (siehe WOZ Nr. 9/2019 ). Was Hossain betrifft, so kämpft Gredig weiter. Er will den «Fall» vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
* Name geändert.