Asylpraxis: Ausschaffung ins Mullah-Regime

Nr. 37 –

Der Iran gehörte bisher zu den Herkunftsländern, in die Zwangsausschaffungen als schwierig bis unmöglich galten. Trotzdem ist vor kurzem ein Asylsuchender dorthin ausgeschafft worden.

Der Iraner Kenan Saeedi (Name geändert) stellte sein Asylgesuch just am 1. März, dem Tag, als das neue Asylgesetz in Kraft trat. Sein Schicksal zeigt, was die darin enthaltenen Verschärfungen für die Betroffenen bedeuten: Die Beschleunigung der Verfahren und stark verkürzte Einsprachefristen haben bewirkt, dass Saeedi bereits Ende August in Handschellen via Frankfurt nach Teheran zurückgeschafft wurde. «Es blieb keine Zeit für die Suche nach neuen Beweisen und für eine seriöse Verteidigung», sagt Saeedis Unterstützer Jürg Schneider vom Verein Offenes Scherli aus Köniz.

Selbst KonvertitInnen sind bedroht

Bisher war kaum bekannt, dass die Schweiz überhaupt in den Mullah-Staat ausschafft. Tatsächlich sind jedoch zwischen 2015 und 2018 elf IranerInnen in den Iran zurückgeführt worden, wie Lukas Rieder, Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), sagt. Saeedi ist wohl Opfer seiner Ehrlichkeit geworden: Denn der Iran kooperiere bloss, wenn ein gültiger Reisepass vorliege, so Rieder: «Für Personen, die die Schweiz nicht freiwillig verlassen, werden keine Ersatzreisepapiere ausgestellt.»

Saeedi ist der erste ausgeschaffte Iraner in diesem Jahr. Und wenn es nach dem SEM geht, nicht der letzte: Die Behörde plant eine Ausschaffungsoffensive, wie an einer Medienkonferenz am Montag zu erfahren war. Explizit erwähnte Staatssekretär Mario Gattiker dabei auch den Iran.

Aktuelle Menschenrechtsberichte zur Situation im Iran, etwa jener von Human Rights Watch, berichten von Folter, Tötungen und willkürlichen Verhaftungen. «Die Menschenrechtslage ist weiterhin bedrohlich und hat sich in manchen Bereichen sogar verschlechtert», so Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Die SFH beobachtete in den vergangenen Jahren unter anderem auch eine dramatische Zunahme der Verhaftungen von ChristInnen: «Muslime, die zum Christentum konvertieren, sehen sich schwerer Verfolgung ausgesetzt», so Engeler.

Für das SEM gilt der Religionswechsel allerdings nicht per se als Asylgrund. Die Behörden argumentieren, solange die IranerInnen ihre Religion geheim halten, drohe ihnen keine Verfolgung. Engeler kritisiert das: «Sich in Bezug auf seine Religion diskret verhalten zu müssen, kann einen unerträglichen psychischen Druck verursachen.» Zudem beobachtet der Iran oppositionelle StaatsbürgerInnen weltweit. Womöglich auch KonvertitInnen: Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 gibt es Hinweise, «dass konvertierte Iranerinnen und Iraner im Ausland von ihrem Heimatstaat überwacht werden».

«Vereinbarung im Rückkehrbereich»

Gegenwärtig leben 276 IranerInnen in der Schweiz, die in der Sprache des SEM «ausreisepflichtig» sind. Sie sind verunsichert; manche tauchen unter. Rieder lässt keinen Zweifel daran, dass die Schweiz aktiv daran arbeitet, mehr Menschen in den Unrechtsstaat ausschaffen zu können: «Das SEM steht regelmässig im Kontakt mit Vertretern der iranischen Behörden mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich weiterzuentwickeln.»

Womöglich wird eine Vereinbarung wie mit dem Regime in Äthiopien anvisiert. Mit dem Staat besteht seit Ende 2018 eine «Vereinbarung im Rückkehrbereich». Dabei ist die Hoffnung, dass sich das Land demokratisiert, nicht nur in der äthiopischen Diaspora längst verpufft. Auch die SFH bewertet die Reformen von 2018 «zunehmend als Augenwischerei». Oppositionelle werden verhaftet, und die Militärverwaltung wird ausgeweitet. Dennoch hat die Schweiz im letzten Monat mindestens zwei Asylsuchende dorthin zurückgeschafft. Einer von ihnen war hier politisch aktiv.