Kommentar zur Bekämpfung von Menschenhandel: Opfer? Ausschaffen!
Weil sie Betroffene von Menschenhandel zu wenig schützt, wird die Schweiz vom Europarat gerügt. Das illegale Geschäft profitiert nicht zuletzt auch von der repressiven Asylpolitik.
Es reicht nach wie vor nicht: So lautet das Fazit des Berichts, den das ExpertInnengremium des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel (Greta) vergangene Woche veröffentlicht hat. Die Schweiz müsse mehr dagegen unternehmen und Betroffene besser unterstützen.
Vor sieben Jahren hat die Schweiz die Europäische Konvention gegen Menschenhandel ratifiziert. Doch was auf dem Papier gut aussieht, hapert in der Praxis. In regelmässigen Abständen untersucht Greta die Umsetzung des Abkommens – und hat die Praxis der Schweiz schon 2015 bemängelt. Die Umsetzung unterscheide sich je nach Kanton, wobei acht Kantone gar nichts getan hätten, hiess es damals. Darüber hinaus unternehme die Schweiz grundsätzlich zu wenig, um Fälle von Menschenhandel bei Kindern, Männern und Asylsuchenden zu erkennen und die Betroffenen zu schützen.
Verlässliche Zahlen zu Menschenhandel in der Schweiz gibt es kaum. Die Dunkelziffer aber muss immens sein. So schätzt etwa der «Global Slavery Index 2018», dass hierzulande 14 000 Menschen «unter sklavenähnlichen Bedingungen» arbeiten. Die häufigsten Formen des illegalen Geschäftszweigs sind Zwangsprostitution, andere Zwangsarbeit und Organhandel. Nach der letzten Rüge erliessen die Schweizer Behörden den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel, der bis 2020 umgesetzt werden soll. Dies wird vom aktuellen Greta-Bericht honoriert – doch damit sei es noch nicht getan. Denn Greta fordert die schweizerischen Behörden «erneut nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Opfer von Menschenhandel, einschliesslich Asylsuchende und Personen, die im Ausland ausgebeutet, aber in der Schweiz identifiziert werden, von den entsprechenden Hilfsmassnahmen Gebrauch machen können».
Den Missstand thematisiert haben schon diverse Schweizer NGOs. Die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) etwa verfasste 2018 einen alternativen Bericht zum Thema mit. Asylsuchende, die im Ausland in die Fänge von MenschenhändlerInnen geraten seien, erhielten in der Schweiz nach wie vor keine Opferhilfe. Und selbst wenn die Straftat in der Schweiz verübt worden sei, bleibe es noch immer den Kantonen selbst überlassen, ob und welche Unterstützung die betroffene Person erhalte, heisst es darin.
Zudem würde den Betroffenen eigentlich eine dreissigtägige Erholungsfrist zustehen, in der sie überlegen können, ob sie rechtlich gegen ihre PeinigerInnen vorgehen wollen. Das Schweizer Asylwesen mit seinen kurzen Fristen und beschleunigten Verfahren kann dies jedoch kaum adäquat gewährleisten. Selbst minderjährigen Betroffenen droht gemäss dem Dublin-Abkommen die Ausschaffung – ohne dass sie (die rechtlich festgelegte) Unterstützung in der Schweiz erhalten. «Der Dublin-Verordnung wird Priorität über Menschenrechte eingeräumt», heisst es im Bericht der FIZ. So bald wird sich das kaum ändern. Erst am Mittwoch teilte der Bundesrat mit, dass er den Anwendungsbereich des Opferhilfegesetzes nicht ausweiten will.
Menschenhandel ist ein globales Geschäft, die Schweiz gilt als Ziel- und Transitland – und das ist nicht zuletzt das Resultat länderübergreifender diskriminierender Strukturen. Die Not aus Armut und geschlechtsspezifischer Unterdrückung sowie der Mangel an legalen Migrations- und Arbeitsmöglichkeiten spielen den MenschenhändlerInnen in die Hände. So geraten vielfach Frauen auf ihrer Flucht vor geschlechtsspezifischer Gewalt abermals in deren Fänge.
Menschenhandel ist eine der grausamsten Facetten des Kapitalismus, ein lukratives Geschäft, dessen Umsatz laut OSZE jährlich etwa 32 Milliarden US-Dollar beträgt. Und es ist eine der hässlichsten Fratzen des Patriarchats: Etwa 76 Prozent der Betroffenen in der Schweiz sind weiblich. Die MenschenhändlerInnen profitieren zudem auch von einer so repressiven Asylpolitik wie der schweizerischen. Wie viel die Schweiz dagegen unternimmt, ist eine Frage der Priorisierung. Doch ein Land, das Betroffene ausschaffen lässt, seine Grenzen dicht- und Fluchthilfe zur Straftat macht, hat sich, was seine Prioritäten angeht, wohl längst entschieden.