Menschenhandel und Asyl: «Ich habe versucht zu leben»
Opfer von Menschenhandel, die in der Schweiz Asyl beantragen, erhalten hierzulande kaum Schutz. Selbst dann, wenn sie als Opfer erkannt werden, droht ihnen die Ausschaffung. Zwei Beispiele.
Mitten in der Nacht war Samah Kwaje* aufgebrochen. Vom Asylheim in diesem kleinen Schweizer Dorf, dessen Namen sie sich nicht merken konnte, dauerte der Marsch vier Stunden in das nächstgrössere Städtchen, dort würde sie den Zug nach Zürich nehmen. In ihrer Hosentasche das Essensgeld, das sie sich in den letzten Wochen für ein Ticket zusammengespart hatte. Und ein Zettel, auf den ihre Zimmergenossin in krakeliger Schrift geschrieben hatte: FIZ, Badenerstrasse, Zürich.
Dort würde man ihr helfen, so hoffte sie. Und dort würde sie ihre Geschichte erzählen: «Ich habe versucht zu leben. Zum Leben gehören ja nicht nur Essen und Trinken. Man braucht auch Ruhe. Der Vater meiner Kinder hat mich immer wieder geschlagen. Ich konnte so einfach nicht mehr weiterleben.» Kwaje, geboren und aufgewachsen im Südsudan, lässt ihre vier Kinder bei ihrer Grossmutter zurück und flieht nach Uganda. Dort lernt sie einen Mann kennen, der ihr eine Stelle als Haushälterin in Katar vermittelt. Sie gibt ihm ihren Pass, er organisiert die Reise. In Katar kommt sie zu einer reichen Familie, hat ihr eigenes Zimmer, aber das Haus darf sie nie verlassen. Sie bekommt dreimal am Tag zu essen, aber keinen Lohn. Ihren Pass sieht sie nicht wieder. Wenn sie etwas falsch macht, wird sie beschimpft und geschlagen. Der Hausherr und die Söhne belästigen sie sexuell und vergewaltigen sie regelmässig. Samah Kwaje wird depressiv, isst immer weniger, bis sie so schwach ist, dass sie kaum mehr stehen kann. Die Hausherrin sagt irgendwann, sie habe eine neue Arbeit für Kwaje gefunden, und besorgt ihr ein Schengen-Visum. Gemeinsam fliegen sie nach Europa. Bei einem Zwischenhalt in der Schweiz gelingt Kwaje die Flucht. Dann greift die Polizei sie auf und bringt sie in ein Empfangszentrum (EVZ), wo sie ein Asylgesuch stellt. Obwohl sie schon in der Erstbefragung als mögliches Opfer von Menschenhandel erkannt wird, erhält sie einen Nichteintretensentscheid (NEE). Denn die Behörden sehen im Schengener Informationssystem (SIS), dass auf ihren Namen ein Visum für Tschechien ausgestellt ist.
«Als Samah Kwaje zu uns kam, war die Rekursfrist gegen den NEE bereits abgelaufen», erinnert sich Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich. «Bereits zwei Wochen später kam sie in Ausschaffungshaft und wurde nach Tschechien ausgeschafft.» In den Ausschaffungspapieren stand, dass Kwaje ein Menschenhandelsopfer sein könnte, die FIZ informierte eine tschechische NGO über ihre Ankunft. Von Tschechien aus meldete sich Kwaje noch einmal bei der FIZ, dann verlor sich ihre Spur.
Meist junge Frauen aus Afrika
Samah Kwajes Schicksal ist kein Einzelfall. Im Jahr 2016 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 73 Fälle von Menschenhandel im Asylverfahren registriert, dieses Jahr waren es bis Ende April 19 weitere. Dabei handelt es sich meist um junge Frauen aus Afrika, die in Transit- oder Dublin-Staaten sexuell ausgebeutet wurden. Die Dunkelziffer dürfte allerdings viel höher liegen, Männer werden laut Rebecca Angelini kaum als Menschenhandelsopfer erkannt. «Diese Verdachtsfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Wir hatten letztes Jahr 16 Asylfälle, wissen aber nicht, ob es Überschneidungen mit jenen des SEM gibt.»
Das SEM gibt an, dass in 7 der erwähnten 73 Fälle von 2016 Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt wurde, 8 Personen wurden in andere Dublin-Staaten ausgeschafft. Was mit den restlichen 58 geschah, ist unklar. Das SEM betont aber, dass keine von diesen ins Herkunftsland ausgeschafft worden sei. «Wir wissen nicht, was mit diesen Fällen weiter geschieht. Jedenfalls werden wir bei Verdachtsfällen vom SEM nicht aktiv einbezogen», so Angelini.
Zu wenig sensibilisierte Behörden
Meist scheitert es mit den Schutzmassnahmen bereits bei der Identifizierung. In den Erstbefragungen des Asylverfahrens ist die Zeit sehr knapp bemessen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem Reiseweg der geflüchteten Person, um herauszufinden, ob die Schweiz oder ein anderer Dublin-Staat zuständig für das Asylgesuch ist. Traumatisierten Menschen fällt es oft schwer, ihre Geschichte kohärent und ohne Widersprüche zu erzählen, sei es aus Scham oder Angst oder aufgrund von Erinnerungslücken, was von Behörden oft als Unglaubwürdigkeit ausgelegt wird. Hinzu kommt, dass BehördenmitarbeiterInnen zu wenig sensibilisiert sind und zu wenig über die Funktionsweisen des Menschenhandels wissen. All diese Punkte stehen dem Aufbau des nötigen Vertrauensverhältnisses entgegen.
Wenn der oder die Asylsuchende trotzdem als mögliches Opfer von Menschenhandel erkannt wird, sind die Behörden gemäss der Konvention des Europarats gegen Menschenhandel (EMK) dazu verpflichtet, sofort Opferschutzmassnahmen einzuleiten. Dazu gehören beispielsweise eine dreissigtägige Erholungs- und Bedenkzeit, eine geeignete (geschlechtergetrennte) Unterkunft sowie die aktive Vermittlung an Opferschutzstellen. Die Asylunterkünfte erfüllen diese Ansprüche meistens nicht. Es sei auch schon vorgekommen, dass Opfer und Täter derselben Unterkunft zugeteilt worden seien, so Angelini. Mutmassliche Opfer werden vom SEM lediglich mit einem Infoflyer auf die kantonale Opferschutzstelle hingewiesen. Doch wie auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) feststellte, melden sich die wenigsten Betroffenen von sich aus bei einer solchen Stelle. Frauen wie Samah Kwaje sind da die Ausnahme.
Rechtliche Ungleichbehandlung
Zu den Rechten, die Opfern von Menschenhandel gewährt werden müssten, gehört auch der sichere Aufenthalt. Was bei Frauen, die aus EU-Staaten in die Schweiz gehandelt werden, recht gut klappt, ist im Asylverfahren nicht gegeben. Denn einzelne internationale Vorgaben wie die Erholungs- und Bedenkzeit oder die Möglichkeit eines Aufenthalts bei Kooperation mit den Strafbehörden sind in der Schweiz im Ausländergesetz geregelt. Wegen der Ausschliesslichkeit des Asylgesetzes haben asylsuchende Menschenhandelsopfer keinen Zugang zu diesen Leistungen. Das steht im Widerspruch zur EMK. Wenn der Tatort zudem im Ausland liegt, wie im Fall von Samah Kwaje, entfällt die Opferhilfe ganz.
Menschen, die über einen Dublin-Staat in die Schweiz einreisen, sind besonders gefährdet, weil die Verfahrens- und Rekursfristen noch kürzer sind und die Schweiz üblicherweise gar nicht erst auf die Asylgesuche eintritt. SEM und Bundesverwaltungsgericht stellen sich auf den Standpunkt, dass die Rechte der Menschenhandelsopfer auch in anderen Dublin-Staaten gewährt seien. Im Papier «Weisungen und Erläuterungen Ausländerbereich» hält das SEM zudem fest, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein zweckgebundenes Visum ausgestellt werden und die gehandelte Frau für die Dauer des Strafverfahrens wieder in die Schweiz kommen könne, um gegen die TäterInnen auszusagen. Das SEM macht so unmissverständlich klar, dass das Dublin-Abkommen wichtiger ist als das Strafverfahren und der Opferschutz. Erfahrungsgemäss kommen die Frauen aber nicht zurück, um mit jenen Behörden zu kooperieren, die sie zuvor ausgeschafft und die ihnen Schutz verweigert hatten. Davon profitieren die TäterInnen, weil wichtige ZeugInnen fehlen. Ausschaffungen, ob ins Herkunftsland oder in einen anderen Dublin-Staat, spielen fast immer den TäterInnen in die Hand. Nach einer Ausschaffung landen die Frauen wieder dort, wo TäterInnennetzwerke noch aktiv sind, vor denen sie in die Schweiz geflüchtet sind.
Im Ausland gefährdet
Ähnliches erfuhr zum Beispiel Gladys Dikko*. In armen Verhältnissen aufgewachsen, arbeitete sie im Haushalt einer wohlhabenden Familie in Benin City, Nigeria, um ihre kranke Grossmutter zu unterstützen. Als sie ungewollt schwanger wurde, wusste sie nicht, wie sie nach der Geburt des Kindes ihre Familie ernähren sollte. Die Familie, bei der sie arbeitete, hatte eine Idee: Eine reiche Cousine namens Yola* brauche in Spanien eine Haushaltshilfe. Dikko nahm das Angebot an und brachte ihr Kind bei einer Bekannten unter. Vor der Abreise musste sie sich einem sogenannten Oath-taking-Ritual unterziehen und vor einem Juju-Priester schwören, dass sie Yola immer treu bleiben werde. Wenn sie Yola nicht gehorche, würden Unheil und Tod über sie und ihre Familie kommen. Zum Schluss wurden ihr Schamhaare und Nägel abgeschnitten und zusammen mit ihrer Unterwäsche im Tempel als Pfand aufbewahrt.
Im Sommer 2013 reiste sie über Niger nach Libyen, wurde von einem Schlepper zum nächsten gereicht und dabei immer wieder sexuell ausgebeutet und vergewaltigt. Auf einem überfüllten Schlauchboot gelangte sie nach Italien, wo sie von Yola aus der Asylunterkunft abgeholt wurde. Yola schickte sie zuerst in Spanien und dann in der Schweiz auf den Strich. Eine andere Arbeit habe sie nicht für Dikko, sie müsse zuerst die Reisekosten von 40 000 Euro abzahlen. Dikko gehorchte wegen des Juju-Schwurs, musste Tag und Nacht anschaffen. Das verdiente Geld ging komplett an Yola. Wenn sie nicht gehorchte, wurde sie geschlagen und bedroht. Bei einer Polizeikontrolle wurde Gladys Dikko verhaftet und in ein EVZ gebracht, wo sie ein Asylgesuch stellte und Kontakt zur FIZ aufnahm. Dikko, die unter Panikattacken, Flashbacks und Schlafstörungen litt, konnte ins Opferschutzprogramm einsteigen und eine Therapie besuchen. Als es ihr besser ging, kehrte sie trotz ihrer Angst vor Racheakten der TäterInnen aus Sorge um ihr Kind nach Nigeria zurück. Dort wurde sie von Yolas Bekannten massiv bedroht. Sie machte sich erneut auf den Weg. Ein paar Monate später, Anfang 2017, wird Gladys Dikko gemeinsam mit ihrem Kind in Italien aufgegriffen und in eine geschützte Unterkunft gebracht.
«Wir haben seither nichts mehr von ihr gehört», sagt Rebecca Angelini. «Es gibt in Italien hervorragende Unterstützungsorganisationen. Diese sind jedoch heillos überlastet, und ihre Kapazitätsgrenzen sind oft überschritten.» Frauen, die von der Schweiz nach Italien ausgeschafft würden, seien oft auf sich allein gestellt oder gerieten wieder in die Fänge der TäterInnen und würden weiter ausgebeutet. Die Schweiz solle daher unbedingt selbst auf die Asylgesuche eintreten.
Die Problematik von Menschenhandelsopfern im Asylverfahren ist dem Bund bekannt. Gemäss dem jüngst verabschiedeten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020 sollen BehördenmitarbeiterInnen speziell geschult und sensibilisiert werden, eine Arbeitsgruppe befasst sich unter anderem mit aufenthaltsrechtlichen Fragen. «Das ist erfreulich. Aber wir können nicht bis 2020 warten», sagt Rebecca Angelini. «Wir brauchen sofort eine Lösung, weil die Frauen jetzt an unsere Tür klopfen.»
* Name geändert, geografische Angaben teilweise verfremdet.