Klimakatastrophe: Obstbauer Blohm gegen die Bundesregierung

Nr. 45 –

Vergangene Woche wurde in Berlin die erste Klimaklage in Deutschland verhandelt. Obwohl die Klage zurückgewiesen wurde, sprechen die drei betroffenen LandwirtInnen und ihre Anwältin von einem Teilerfolg.

Die Klimaklage von Obstbauer Claus Blohm (rechts mit seiner Tochter Franziska im Berliner Verwaltungsgericht) wurde nicht zugelassen.

Zwei Wochen vor der Gerichtsverhandlung lässt Claus Blohm seine Ernte liegen. Ein Reisebus parkt in seinem Hof, daneben Kisten voller Äpfel mit braunen Stellen. Jugendliche reihen sich in Greenpeace-Regenjacken um die Obstbäume, die nach dem letztjährigen Hitzesommer heuer keinen einzigen Apfel trugen. Den Jugendlichen will Blohm zeigen, dass sich der Klimawandel nicht irgendwo auf der Welt abspielt und nicht nur in Computersimulationen – sondern hier, im Alten Land in der Nähe von Hamburg, dem grössten Obstanbaugebiet Deutschlands, seiner Heimat. Obstbauer Blohm ist einer von drei LandwirtInnen, die als Erste in Deutschland mit einer Klimaklage vor Gericht gegangen sind. Greenpeace habe ihn angesprochen, weil sein Biohof vom Klimawandel bedroht sei.

Die Augenbrauen zusammengezogen, schreitet Blohm voran, die Hände in den Hosentaschen vergraben. Traktorbrummen im Hintergrund. Es nieselt. Vor einem braunen Baum bleibt er stehen. «Das war zu viel Stress für die Bäume», sagt er zu den Jugendlichen. 2018: eines der wärmsten Jahre in der Geschichte. Bei anhaltender Trockenheit können die Bäume nicht ernährt werden, weil nicht genug Feuchtigkeit im Boden ist. Er hat sich für die Jugendlichen ein passendes Beispiel zurechtgelegt. Das sei wie in der Schule: «Wer sich nicht gut ernährt, ist auch nicht leistungsfähig.»

«Ist das noch tragbar, so ein Ernteausfall?», fragt ein Mädchen. «So einen Ausfall wie dieses Jahr habe ich noch nicht erlebt», antwortet Blohm. Ja, manchmal denke er daran aufzugeben. Ob seine Kinder den Biohof würden weiterführen können, sei unklar.

Vierzig Grad in Norddeutschland

Blohm ist ein gewissenhafter Ökobauer. Einer, der seine Bäume «Babys» nennt und den seine MitarbeiterInnen manchmal zwingen müssen, sie zu fällen, weil der Schädlingsbefall zu gross ist. 2016 und 2017 waren solche Jahre. Blohm musste vier Hektaren Kirschbäume roden. Er blickt auf die Spitzen seiner Lederschuhe, die vom Regen durchnässt sind: «Ich wollte noch nicht wahrhaben, dass sich die Welt so schnell verändert.»

«Klimawandel», das erste Mal benutzt er dieses Wort, als er merkt, dass sich die Erntezeiten verschieben. Im Juni sind die klimatischen Verhältnisse wie früher im Juli. Die Durchschnittstemperatur auf seinem Hof hat sich in den letzten vierzig Jahren um ein Grad Celsius erhöht. Früher stand auf den Kisten «garantiert madenfrei» geschrieben. Die Schilder gibt es seit dreissig Jahren nicht mehr.

Die Äpfel sind zerfressen und unverkäuflich.

Auf einer Lichtung hebt Blohm einen Apfel vom Boden und bricht ihn auf. Er ist von Schädlingen zerfressen. Seine Äpfel bekommen in einem Sommer wie diesem, bei zuweilen über vierzig Grad, «Sonnenbrand». Sie werden erst rot, dann blass, braun – und unverkäuflich.

Einen Satz wiederholt der Obstbauer immer wieder: «Wir sitzen alle im selben Boot.» Die Jugendlichen und die Älteren. LandwirtInnen überall auf der Welt. Seine NachbarInnen. Die PolitikerInnen und die kleinen Leute da unten. Wie er zum Beispiel: ein einfacher Bauer, der nach Berlin geht, um die Bundesregierung daran zu erinnern, ihre selbstgesteckten Ziele zu erfüllen.

Die da oben, die RegierungsvertreterInnen, seien die «Kapitäne». Noch so ein Bild, das er gerne verwendet. Sie seien verantwortlich für den Kurs, die Mannschaft, das ganze Schiff. Die Mannschaft, das seien LandwirtInnen wie er, die nur aus sehr seltenem Anlass in die Hauptstadt reisten und daher nur ahnen könnten, was dort in Bundestagsräumen diskutiert werde. «Die Regierungskapitäne müssten uns eigentlich das Gefühl geben, dass sie uns durch die alltäglichen Sorgen führen.»

Keine Frage der Justiz?

Gemeinsam mit zwei weiteren Klägerfamilien aus Pellworm und Brandenburg will Greenpeace die Bundesregierung dazu verpflichten, das Klimaziel 2020 einzuhalten. Immerhin hat sich diese unter anderem in einem Kabinettsbeschluss verpflichtet, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um vierzig Prozent zu senken. Acht Prozent fehlten laut Klimaschutzbericht im Jahr 2017. Das Klimaziel wird frühstens drei Jahre verspätet erreicht werden können. Die KlägerInnen sehen aber schon jetzt ihre Grundrechte bedroht. Konkret: das Recht auf Eigentum, auf Berufsfreiheit, den Schutz von Leben und Gesundheit, auch für die zukünftigen Generationen, so heisst es in der Klageschrift der Anwältin Roda Verheyen.

Ein Jahr nachdem die Klage eingereicht wurde, kommt es letzte Woche vor dem Berliner Verwaltungsgericht zur Verhandlung. Roda Verheyen steht vor ihrem Hotel und zieht sich die Handschuhe an. Atemwolken vor dem Gesicht. Dann macht sie sich noch vor der Verhandlung zur Mahnwache auf. Auf den Transparenten sollte eigentlich stehen: «Wir sind antidemokratisch», scherzt sie. Das sei es, was die Bundesregierung ihnen vorwerfe.

In einer schriftlichen Stellungnahme der Bundesregierung von Mitte Juni heisst es, die Klage sei nicht mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar. Was in der Klage gefordert werde, sei Sache der Politik, nicht eines Gerichts. Dennoch nimmt das Verwaltungsgericht sie formell an. Es ist ein symbolischer Prozess. So etwas wie ein Klimarecht gibt es in Deutschland nicht. Auch deshalb spricht Verheyen in einem vorherigen Telefonat mit dem Richter Hans-Ulrich Marticke von einem «kreativen Verfahren».

«Ein guter Ausgang dieses Tages wäre, wenn das Gericht die Klage zuliesse und anerkennen würde, dass der Klimawandel Menschenrechte beeinflusst», sagt die Anwältin auf dem Weg zum Gericht. Der Rollkoffer rattert. Sie weiss schon jetzt: Wenn immer möglich wird sie Berufung einlegen.

Verheyen bahnt sich einen Weg an Aktivistinnen und Medienvertretern vorbei. Traktoren blockieren die Strasse. Eine Menschentraube hat sich vor dem Verwaltungsgericht gesammelt. Blohm steht am Rand, die Arme verschränkt, und wird von einem Fernsehteam interviewt. Wenn er nach Worten sucht, schaut er auf den Boden. Dass er die Bilder von sich und seinen Kindern in jeder deutschen Tageszeitung sehe, sei ihm manchmal zu viel.

Auch im Gericht ist der Ansturm an diesem Tag gross. «Es ist das erste Mal, dass der Plenarsaal nicht ausreicht, um die Öffentlichkeit aufzunehmen», sagt der Richter Hans-Ulrich Marticke zur Eröffnung. 250 Beigeladene hören mit, als Blohm zu seiner Aussage aufgefordert wird. Er trägt einen Apfel mit braunen Stellen in der Hand, als er zum Mikrofon geht. Es gäbe so vieles, was er erzählen möchte, aber er sei sehr aufgeregt, sagt er und wippt vor und zurück. Dann räuspert er sich, erzählt von der Kirschessigfliege. Von Schädlingen, die aus Asien kommen, sich aber nun hier heimisch fühlen. Von den vier Hektaren voller Kirschbäume, die er roden musste – und von den fünfzig Prozent Ernteausfällen.

Es sind Argumente, die den Grundrechtseingriff beweisen sollen. Wie soll er es den AnwältInnen in der ersten Reihe rechts beibringen? Er dreht den Apfel in der Hand: Er möchte das Gericht bitten, dass sie einen anderen Weg einschlagen. Damit sein Hof für seine Kinder erhalten bleibe. Die Versammelten klatschen, als er sich zurück an seinen Platz setzt. Seine Tochter, Franziska Blohm, reicht ihm eine Flasche Wasser. Seine Hände zittern, als er davon trinkt.

«Der Stein ist nicht mehr aufzuhalten»

Um den Klimawandel und Blohms Äpfel geht es im weiteren Verlauf kaum, sondern um die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Politik oder Gericht? An diesem Tag scheint sich beides zu vermischen. In ihrem knapp einstündigen Plädoyer spricht Verheyen von einem Drahtseilakt.

15 Uhr. Nach einer Stunde, in der sich das Gericht beraten hat, wird das Urteil verlesen: Die Klage wird zurückgewiesen. Die KlägerInnen seien nicht klagebefugt. Das Klimaprogramm 2020 sei eine politische Absicht und nicht rechtsbindend. Und auch die Grundrechte der KlägerInnen seien nicht direkt betroffen. Richter Marticke bittet um Verständnis: «Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren», sagte er zu den KlägerInnen. Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung wegen «grundsätzlicher Bedeutung» zu.

Umzingelt von JournalistInnen, spricht Verheyen von einem Teilerfolg. Es sei keine Absage an das Mittel der Klimaklage. Nun komme der nächste Schritt: das Oberverwaltungsgericht. Und dann das Verfassungsgericht in Karlsruhe? Das lässt die Anwältin offen. Auch das Umweltministerium reagiert mit Zustimmung auf das Urteil. «Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen», erklärt die Pressesprecherin Regine Zylka.

Müde fährt Blohm an diesem Abend nach Hause. Das «Theater», das sich heute abgespielt habe, sei nur der erste Schritt: «Wir haben da einen Stein ins Rollen gebracht. Der ist nicht mehr aufzuhalten.» Was ihn am meisten beeindruckt habe: Der Richter habe ihn ernst genommen und sich entschuldigt. Blohm meint, erkannt zu haben, dass er ihm habe zustimmen wollen.

Am Morgen nach der Verhandlung steht Blohm wieder auf seinem Hof im Alten Land. Die Apfelbäume warten. Die Arbeit geht weiter wie zuvor, aber ein wenig zuversichtlicher.

Diese Recherche wurde gefördert vom Netzwerk Recherche und der Stiftung Mercator.