Fluchthilfe: Mazzone blitzt ab

Nr. 46 –

Die frisch gewählte grüne Ständerätin Lisa Mazzone reichte letztes Jahr noch als Nationalrätin eine parlamentarische Initiative ein, die die Entkriminalisierung humanitär motivierter Fluchthilfe verlangt. Vor 2008 war die Schweiz noch humaner gestimmt. Damals war Fluchthilfe aus achtenswerten Gründen gemäss dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) straflos. Als Folge der ausländerfeindlichen Dauerpropaganda verschwand dieser Passus, als das Anag durch das Ausländergesetz ersetzt wurde. Seither gilt: Wer hilft, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

In der Regel erhalten humanitär motivierte HelferInnen allerdings eine Busse – und einen Eintrag im Strafregister. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren muss jedoch rechnen, wer «für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat». Allein im Jahr 2017 beschuldigten die StrafverfolgerInnen 1175 Menschen der «Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise» oder des «rechtswidrigen Aufenthalts».

Was das bedeutet, erlebte kürzlich die Basler Fluchthelferin Anni Lanz. Ein Einzelrichter in Sion verurteilte sie wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung zu einer Busse (siehe WOZ Nr. 34/2019 ). Anni Lanz zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Das höchstrichterliche Urteil steht noch aus. Die offizielle Schweiz hatte bereits während des Zweiten Weltkriegs nicht viel für humanitäre Hilfe übrig. So schickte sie damals JüdInnen zurück über die Grenze und damit direkt in die Todeslager der Nazis.

Nach dem Willen der bürgerlich dominierten Staatspolitischen Kommission soll humanitäre Fluchthilfe strafbar bleiben. Die Mehrheit empfiehlt dem Parlament die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Womit die Schweiz in dieser Frage weiterhin zu Europas reaktionären Staaten zählen würde, sofern das neu gewählte Parlament der Kommissionsmehrheit folgt.