«Marsch fürs Läbe»: Post von der Staatsanwaltschaft

Nr. 8 –

Strafanzeigen, DNA-Entnahmen, beschlagnahmte Computer: AktivistInnen, die in Zürich gegen christlich-fundamentalistische AbtreibungsgegnerInnen auf die Strasse gingen, werden von der Justiz massiv bedrängt.

Als alles schon vorbei schien, griff die Zürcher Stadtpolizei zu. September 2019, der sogenannte Marsch fürs Läbe hatte gerade sein Ende gefunden, und auch die Gegendemonstration war im Begriff, sich aufzulösen, da kesselte die Polizei rund 200 Personen in der Nähe des Hauptbahnhofs ein, nahm ihre Personalien auf und liess sie dann nach Hause gehen.

Danach geschah ein paar Monate nichts – dann kam Post von der Staatsanwaltschaft. «Rund ein Dutzend Verfahren» hat die Staatsanwaltschaft nach der Kundgebung eröffnet, wie sie auf Anfrage mitteilt. Rund ein Dutzend Personen erhielten denn auch Vorladungen zugestellt. Parallel dazu verschickte das Statthalteramt dutzendfach sogenannte Verzeigungsvorhalte, in denen die Angeschriebenen Personalien, Arbeitgeber und Motiv für die Teilnahme am unbewilligten Protest angeben sollten.

Ausgerechnet im Frauenjahr

Um die Reaktion der Behörden einordnen und – wichtiger noch – nachvollziehen zu können, was an jenem Tag geschah, lohnt sich ein Blick zurück. Die Vorgeschichte zum «Marsch fürs Läbe» 2019 geht so: Seit vielen Jahren scharen sich christliche FundamentalistInnen und erzkonservative PolitikerInnen einmal im Jahr zusammen, um gegen das seit 2002 geltende Abtreibungsrecht mit seiner Fristenlösung zu demonstrieren. Bis 2015 taten sie das jeweils in Zürich, und zwar bevorzugt dort, wo sie besonders viele Sünderinnen vermuteten: an der Langstrasse und im umliegenden Rotlichtmilieu. Die Resonanz war jeweils entsprechend negativ: «Aus den Fenstern hingen Regenbogenfahnen, und die Anwohner warfen mit Dildos», erinnert sich Frank Huber*. Er ist immer auf der Strasse, wenn sich der «Marsch fürs Läbe» in Bewegung setzt. Weil er sich, wie er bei einem Treffen im Café des Zürcher Volkshauses erzählt, dazu verpflichtet sieht, die emanzipatorischen Errungenschaften seiner Mutter- und Grossmuttergeneration zu verteidigen.

Nach einigen Austragungen, massenhaft zugeworfenem Sexspielzeug und der Ausgabe 2015, als die FundamentalistInnen keine Erlaubnis für eine Demonstration im Zürcher Stadtzentrum erhielten – stattdessen mussten sie wenig wirkmächtig durch Oerlikon marschieren –, gaben sie Zürich auf. Stattdessen fand der «Marsch» fortan in der Innerschweiz und in Bern statt. Doch ausgerechnet 2019 kehrte er nach Zürich zurück. Im Jahr des Frauenstreiks, als landesweit eine halbe Million Menschen für Gleichstellung, für Selbstbestimmung und gegen Übergriffe auf Frauen protestierten, wollten sie der Schweizer Öffentlichkeit klarmachen, dass sie noch da sind und ihre Forderung gehört werden soll.

Demo mit Ultrarechten

14. September 2019, 14 Uhr. Rund 1000 AbtreibungsgegnerInnen versammeln sich auf dem Turbinenplatz. Die Demonstration in Zürichs Westen haben sie sich davor vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Mit dabei: ultrarechte DemonstrantInnen aus Deutschland, Österreich, Polen, für den «Marsch fürs Läbe» eigens per Busservice herangekarrt. Ebenfalls marschieren mit: Kinder mit Down-Syndrom, die im Fokus des Umzugs stehen sollen. Bessere TrägerInnen ihrer Botschaft hätten die InitiantInnen nicht finden können: Aufgrund präziser Schwangerschaftschecks werden Föten mit Chromosomenfehler heute mehrheitlich abgetrieben.

«Eine eklige Instrumentalisierung», sagt dazu im Volkshaus Mila Meyer*, wie Frank Huber eine von rund 2000 GegendemonstrantInnen. Sie versammelten sich auf der Josefswiese, nur ein paar Hundert Meter vom «Marsch» entfernt. Auffällig viele neue Gesichter seien dabei gewesen, erinnert sich Meyer. Junge Frauen, die vermutlich am Frauenstreik politisiert worden seien. Die grosse Zahl an DemonstrantInnen mobilisierte die Zürcher Stadtpolizei. «Sofort waren da Polizisten in Vollmontur, mit dem Gummischrotgewehr im Anschlag», erinnert sich Meyer. Also hätten sie sich in viele kleine Gruppen aufgeteilt, die alle auf eigenen Wegen versucht hätten, die Route der AbtreibungsgegnerInnen zu stören. Aus Meyers Perspektive durchaus mit Erfolg: «Wir konnten sie vom Quartier fernhalten und auf verkehrsreiche Strassen abdrängen.»

Bald darauf eskalierte die Situation. DemonstrantInnen errichteten Barrikaden, zündeten Einkaufswagen an. Vom nahen Bahnviadukt aus feuerte die Polizei Tränengasgranaten hinunter auf die Josefswiese, vernebelte auch einen Spielplatz und trieb verängstigte Eltern mit ihren Kindern in die Flucht. Diesen Einsatz bestritt die Stadtpolizei nach der Demo. Erst veröffentlichte Handyvideos und eine Recherche der WOZ führten dazu, dass die Polizei einräumen musste, auf der Josefswiese Reizstoff eingesetzt zu haben (siehe WOZ Nr. 38/2019 ).

DNA-Proben und Fingerscans

Auch im Briefkasten von Sabine Müller*, die ebenfalls beim Treffen im Volkshaus dabei ist, lag vor ein paar Wochen eine Vorladung. Vorgeworfen werden ihr Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie ein Verstoss gegen das Vermummungsverbot. Müller ist Anfang zwanzig, sie sagt, sie fühle sich durch die Polizei eingeschüchtert. Weil sie der Vorladung nicht Folge leistete, klingelten ein paar Tage später, um halb sechs Uhr morgens, Beamte an ihrer Tür. Müller wurde mit dem Kastenwagen zum Polizeistützpunkt Urania gebracht. Nach der Einvernahme sollte sie sogenannte erkennungsdienstliche Massnahmen über sich ergehen lassen. «Ich mach da nicht mit», sagte Müller. Man könne sie auch zwingen, lautete die Reaktion. Also willigte sie ein. Auf dem Posten machten sie Fotos von ihr, von vorne, im Profil, von den Tattoos. Entnahmen DNA aus ihrem Mund, scannten Finger und Handballen. Mit den gewonnenen Informationen fütterten die Ermittler ihre Datenbank. So hoffen sie, ungeklärte Delikte jemandem zuordnen zu können. Findet die Polizei nichts, wird ein neues DNA-Profil erstellt – eines von derzeit rund 200 000 Personenprofilen in der nationalen DNA-Datenbank.

Auch bei allen anderen, die sich der Vorladung widersetzten, seien Beamte aufgetaucht, erzählt Müller. Sie seien in die Wohnung eingedrungen, hätten die gesuchten Personen abgeführt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auch gleich Handys, Computer, Kleidung beschlagnahmt – mutmassliche Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft kommentiert dieses Vorgehen so: «Das geschah gestützt auf die Strafprozessordnung.» Nachfragen werden mit dem Verweis auf laufende Untersuchungen nicht beantwortet.

Sabine Müller erklärt sich die Reaktion der Behörden damit, dass diese vom grossen Zulauf zur Gegendemo überrascht gewesen seien: «Sie sind überfordert damit, wie selbstbestimmt, kämpferisch, gross die Bewegung geworden ist.» Mila Meyer befürchtet, die juristische Aufarbeitung könne Spuren hinterlassen: «Wenn du zum ersten Mal an so einer Kundgebung warst, wenn du als junge Frau alleine da warst und bisher keine Erfahrung mit Repression gemacht hast, dann kann dich das verängstigen.»

Ob die Gegenbewegung so stark bleibt, trotz Ausschreitungen und strafrechtlicher Verfolgung? Die Antwort fällt vermutlich im September dieses Jahres. Die OrganisatorInnen des «Marschs fürs Läbe» haben für den Herbst erneut eine Kundgebung in Zürich angekündigt. Frank Huber gibt sich unbeeindruckt. Er sagt: «Wenn sie kommen, dann sind wir auch wieder da.»

* Namen geändert.