Gewerkschaftsinitiative: Umsetzen, was die Verfassung längst vorsieht

Nr. 10 –

Der Gewerkschaftsbund lanciert eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. In Zeiten der Minuszinsen ein überfälliger Ausbau der ersten Säule.

Auf welche Säule setzen? Die Gewerkschaften wollen die erste Säule aufpolieren, Bürgerliche schielen auf die dritte. Foto: José Giribas, Fotofinder

Der Gewerkschaftsbund (SGB) geht bei der Altersvorsorge in die Offensive: Am Erscheinungstag dieser WOZ lanciert er seine Initiative für eine 13. AHV-Rente. «Unser Ziel ist es, die Renteneinbussen der letzten Jahre zu kompensieren und zusätzlich die Renten insgesamt zu erhöhen», sagt SGB-Chef Pierre-Yves Maillard. Es sei Zeit, dass die Verfassung endlich eingehalten werde.

Tatsächlich sieht die Verfassung seit Jahrzehnten vor, dass die AHV den «Existenzbedarf angemessen» deckt. Und trotzdem ist die reiche Schweiz noch immer weit davon entfernt. Die Maximalrente beträgt bescheidene 2370 Franken; die Hälfte der Leute, die 2017 in Rente gingen, erhielten weniger als 1777 Franken. Selbst zusammen mit der Rente aus der zweiten Säule reicht das Geld vielen nicht zum Leben: Fast jedeR zehnte RentnerIn ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Davon betroffen sind vor allem Frauen, von denen ein Drittel nicht einmal eine Pensionskasse hat.

Und die Situation verschlechtert sich zunehmend. Erstens hinken die AHV-Renten der Entwicklung der Löhne hinterher. Zweitens fressen die steigenden Krankenkassenprämien und Mieten einen immer grösseren Teil der Renten weg. Und drittens sind die Renten auf den überobligatorischen Ersparnissen der zweiten Säule seit Jahren am Sinken: In Zeiten der Minuszinsen erzielen die Pensionskassen immer weniger Rendite. Wer dem Bund 1990 für zehn Jahre Geld lieh, erhielt dafür 6 Prozent Zins, heute zahlt er 0,7 Prozent drauf (siehe WOZ Nr. 9/2020 ).

Die absurde Alternative

Die SGB-Initiative für eine 13. AHV-Rente ist eine Antwort auf das Scheitern des Alterssparens, das implizit auch der Bundesrat anerkennt, dessen Vorschlag zur Reform der zweiten Säule auf einem Kompromiss zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften fusst: Angesichts der Minuszinsen soll der Umwandlungssatz, der die Höhe der Renten bestimmt, von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Kompensiert würde dies mit einem Rentenzuschlag, der allerdings nicht individuell angespart, sondern mit einem halben Lohnprozent der Beschäftigten bezahlt werden soll. So, wie auch die AHV finanziert wird.

Maillard sagt, die SGB-Initiative sei als Ergänzung zur bundesrätlichen Reform der zweiten Säule gedacht. «Falls diese jedoch von den bürgerlichen Parteien zurückgewiesen wird, wird unsere Initiative umso dringlicher.» Tatsächlich scheinen die Bürgerlichen unbeirrt aufs Alterssparen zu setzen: Von SVP bis GLP ertönt der Ruf, die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule sei vor allem durch zusätzliche Einzahlungen zu kompensieren. Und in einer Woche berät der Nationalrat einen Vorstoss von CVP-Ständerat Erich Ettlin, der höhere Einzahlungen in die dritte Säule ermöglichen will.

Im Zeitalter der Minuszinsen aufs Alterssparen zu setzen, ist ziemlich absurd. Die Bürgerlichen kämpfen jedoch um ihren Besitzstand: Die mit ihnen verbandelte Finanzbranche verdient allein mit der Verwaltung der zweiten Säule rund fünf Milliarden Franken, mit der dritten Säule dürften ein, zwei Milliarden hinzukommen. Zudem wollen sie keinen Ausbau der AHV, weil die Reichen mehr in sie einzahlen, als sie erhalten, während umgekehrt 92 Prozent der Leute mehr erhalten, als sie an Beiträgen zahlen.

Für die breite Bevölkerung ist der Ausbau des Alterssparens ein Minusgeschäft. Gute Renditen macht die Finanzindustrie nur noch, indem sie immer mehr Geld in Immobilien steckt – deren Mietpreise für diejenigen, die sich kein Eigenheim leisten können, immer weiter steigen. Vor allem aber verdienen die meisten Leute zu wenig, um mehr zu sparen, wie der Bundesrat auf Ettlins Vorstoss schreibt: Nur gerade 13 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen eine dritte Säule – wovon nur ein Drittel den jährlichen Maximalbetrag einzahlen kann. Ettlins Vorschlag «würde somit einseitig Personen mit höheren Einkommen privilegieren, für die überwiegende Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung jedoch zu keiner Verbesserung der Vorsorge beitragen». Sie hätten gleichzeitig die Steuerausfälle zu schultern, die die zusätzlichen Einzahlungen in die dritte Säule bringen würden. Trotzdem hat der Ständerat zu Ettlins Vorstoss Ja gesagt. So geht diskrete Klientelpolitik für die Reichen.

Bis zu 197 Franken mehr pro Monat

Der SGB schätzt, dass es bis 2030 eine Erhöhung der AHV-Lohnprozente um 0,35 Prozent braucht, um die AHV grundsätzlich im Gleichgewicht zu halten. Die 13. AHV-Rente will der SGB teilweise mit einer sofortigen zusätzlichen Erhöhung in derselben Höhe finanzieren. 20,2 Prozent der insgesamt benötigten 3,5 Milliarden Franken würden vom Bund getragen. Einen Teil will der SGB aber auch mit Geld der Nationalbank finanzieren, die eben einen Gewinn von satten 49 Milliarden Franken verkündet hat. Zudem mahnt der SGB Lohnsteigerungen an, die der AHV zugutekämen.

Eine 13. AHV-Rente brächte für viele Leute einen spürbaren Fortschritt: Im Minimum stiege ihre Rente um monatlich 99 Franken, im Maximum um 197 Franken. Verheiratete erhielten bis zu 296 Franken mehr. Auch damit wäre die Verfassung kaum erfüllt, doch immerhin wäre es ein kleiner Schritt auf dem Weg dazu.