Contact Tracing: Mit dem Handy die zweite Welle stoppen?

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Eine App auf jedem Smartphone soll im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus helfen. Der Datenschutz sei gewährleistet, heisst es – doch Skepsis ist angebracht.

Singapur machts schon: Mit der App «Trace Together» sollen Infektionsketten unterbrochen werden. Foto: Catherine Lay, Getty

Am Montag kündigte Österreich als erstes europäisches Land an, ab 14. April die Gesellschaft langsam wieder an die Normalität heranzuführen. Schrittweise sollen einzelne Massnahmen und Schliessungen von Geschäften aufgehoben werden. Auch in der Schweiz rufen immer mehr Leute nach einer Lockerung der behördlichen Anordnungen zur Eindämmung von Covid-19. Doch mit der Exitstrategie kommt auch die Angst vor einer zweiten Welle, wenn alle wieder arbeiten, Zug fahren und ins Freie gehen.

Hier kommen die sogenannten Contact-Tracing-Apps ins Spiel: Diese sollen bestehende und neu aufkommende Infektionsketten erkennen und rechtzeitig unterbinden. Der Trick: Das eigene Smartphone erkennt und speichert, wenn sich andere Geräte – und damit andere Menschen – für mehr als fünfzehn Minuten in geringem Abstand aufhalten, sei es bei der Arbeit oder im Zug. Wer selbst Symptome zeigt oder positiv auf Corona getestet wird, könnte per Knopfdruck anonym alle diese Geräte benachrichtigen, damit sich deren BesitzerInnen in Selbstisolation begeben oder testen lassen können. Vor allem in Singapur steht eine entsprechende App bereits hochgelobt im Einsatz.

Der Bioüberwachungsstaat

In Europa wurde vergangene Woche das Projekt «Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing» (Pepp-PT) vorgestellt, an dem sich neben anderen auch die EPF Lausanne, die ETH Zürich sowie die Schweizer Firma Ubique beteiligen. Ubique entwickelte unter anderem die Apps der SBB. Gemeinsam tüfteln die Beteiligten an den technischen Grundlagen für die Implementierung von Contact Tracing per Smartphone-App. Die Technologie soll dabei allen Ländern und Verantwortlichen als quelloffene Software zur Verfügung stehen. Zudem würden Datenschutz und Privatsphäre gewährleistet bleiben.

Konkret erstellt das Handy zum Beispiel kein Bewegungsprofil. Stattdessen bemerkt es via Bluetooth andere mit der App ausgestattete Geräte, die sich in der Nähe befinden. Auch die Daten aller NutzerInnen werden nicht zentral gespeichert, sondern bleiben auf dem eigenen Gerät und werden nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Kryptografische Verfahren sollen die Anonymität gewährleisten. Im Fall einer Infektion sollen NutzerInnen selber entscheiden, ob sie die vom Handy ermittelten Kontakte benachrichtigen wollen oder nicht.

Das klingt gut. Und viele DatenschützerInnen blicken entsprechend positiv auf Pepp-PT. Dennoch: «Die Grundrechte und die Grundsätze des Datenschutzgesetzes müssen auch in der Krise gewahrt bleiben», sagt der oberste Schweizer Datenschützer Adrian Lobsiger. «Dazu gehört insbesondere die transparente Information, die Freiwilligkeit, die Zweckbindung und die Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung.»

Denn neben technischen Fragen stellen sich auch gesellschaftliche, damit wir nicht im Bioüberwachungsstaat enden. So müssen Menschen in China schon seit Jahren auf Kommando vorweisen, dass behördliche Apps auf dem Handy installiert sind. Auch der Zugang zur Öffentlichkeit hängt oft vom Erfüllen verschiedener – selten transparenter – Bedingungen ab. Das ist mit Grundrechten nicht vereinbar. «Es darf keine Benachteiligung geben, wenn eine Person sich nicht beteiligen oder ihre Daten nicht zur Verfügung stellen möchte», fordert Kay Schneider vom Chaostreff Bern bezüglich Contact-Tracing-Apps.

Knackpunkt Freiwilligkeit

Die Frage der Freiwilligkeit ist denn auch der springende Punkt beim Einsatz der Contact-Tracing-Apps. Denn damit das digitale Nachverfolgen der Kontakte zuverlässig funktioniert, müssen genügend Menschen mitmachen – mindestens sechzig Prozent der Bevölkerung wären gemäss den InitiantInnen von Pepp-PT nötig. Bereits kursieren verschiedene Ideen, wie der Bevölkerung eine Teilnahme schmackhaft gemacht werden soll. So könnte die Funktion direkt in relevante und weitverbreitete Apps eingebettet werden, etwa in die Alarmierungs-App Alertswiss des Bundesamts für Bevölkerungsschutz oder in beliebte News-Apps wie jene von «20 Minuten». Damit könnten auf einen Schlag viele Menschen erreicht werden. Aber wäre das noch freiwillig?

Zudem: Die Freiwilligkeit, solche Apps zu nutzen, hängt nicht bloss vom Fehlen behördlicher Vorschriften ab. Auch der gesellschaftliche Druck oder subtile Drohungen, dass andernfalls schärfere Massnahmen nötig wären, beeinflussen unser Verhalten. Da hilft es unter Umständen wenig, dass wir die App noch ganz selbstständig installieren dürfen.

Schlussendlich ist auch unter EpidemiologInnen ungeklärt, wie effektiv Contact Tracing per App bei der Unterbrechung von Infektionsketten tatsächlich ist. Selbst ein Blick nach Singapur beantwortet die Frage nach der Effektivität nicht abschliessend – zumal dort die Beteiligung bei weniger als zwanzig Prozent liegt. Weder gibt es genügend wissenschaftliche Studien, noch lassen sich die dortigen Erkenntnisse problemlos auf andere gesellschaftliche Modelle übertragen. Doch gerade solche Fragen sollten geklärt sein, bevor Contact Tracing als technischer Heilsbringer gehypt wird.