«Spuren der Arbeit»: Der Überfall fürs Hochzeitskleid

Nr. 18 –

In seinem neuen Buch erzählt Stefan Keller die Geschichte der Arbeit im Kanton Thurgau. Zum Beispiel vom harten Leben der DienstbotInnen, die unter überlangen Arbeitszeiten und Bevormundung litten – und manchmal rabiat wurden. Ein Vorabdruck.

  • Schwäbisches Dienstmädchen bei vornehmer Herrschaft. FOTO: ARCHIV STEFAN KELLER
  • Krankenschwester in Weinfelden, frühes 20. Jahrhundert. FOTO: JACQUES STUDER
  • Seeleute oder Hafenarbeiter bei einer Arbeitspause in Arbon, Postkarte um 1908. FOTO: ARCHIV STEFAN KELLER
  • Werkhalle im Eisenwerk Frauenfeld, um 1918. FOTO: HISTORISCHES MUSEUM ARBON UND SAMMLUNG BAER IM STADTARCHIV FRAUENFELD
  • Grossereignis in der stark industrialisierten Ostschweiz: Schweizerische Landwirtschaftsausstellung in Frauenfeld, 1903. ARCHIV STEFAN KELLER
  • Thurgauer Bauernfamilie mit Mähmaschine, frühes 20. Jahrhundert. FOTO: ARCHIV STEFAN KELLER
  • Montage von Telefondrähten beim Bahnhof Weinfelden, 1903. FOTO: KARL ENZ, BÜRGERARCHIV WEINFELDEN

An einem Freitagabend im Juni 1917 ist das Dienstmädchen Katharina Weder mit ihrer Chefin allein zu Hause, als ein junger Mann die Wohnung betritt und die Kleider seiner Braut herausverlangt. Katharina Weder arbeitet noch nicht lange bei der Familie Arber in Arbon, doch diesen Besucher kennt sie bereits, denn er spricht innerhalb weniger Tage zum dritten Mal vor. Der Mann wiederum nimmt die 31-jährige Magd zunächst gar nicht wahr; er wendet sich direkt an die Chefin. Später wird er behaupten, das neue Dienstmädchen sei zu Beginn der Auseinandersetzung nicht dabei gewesen, was Weder jedoch bestreitet. Er wird dann vor allem bedauern, dass er die Magd, deren Namen er nicht einmal kennt, mit dem Messer schwer verletzte, fast so schwer wie ihre Chefin, und sie von den Stichen, die er ihr zufügte, wahrscheinlich für ihr Leben gezeichnet bleibt.

Der Mann ist ein 25-jähriger Metzgergeselle aus dem Appenzellischen. Er heisst Karl Sonderegger und arbeitet als Handlanger in einer Rorschacher Brauerei. Seine Braut heisst Anna Lins; sie war früher Dienstmädchen bei den Arbers, also die Vorgängerin von Katharina Weder, bis die Chefin sie entliess, weil die 21-Jährige eine Nacht ausser Haus verbracht hatte. Die Chefin heisst Elisabeth Arber, ihr Mann ist Schrott- und Abfallhändler. Das Haus der Familie steht im Arboner Neuquartier, einem jungen Stadtteil, in dem sonst vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter leben. Als Einzige der Beteiligten wird die 55-jährige Elisabeth Arber später das Protokoll ihrer Vernehmung mit drei Kreuzen unterzeichnen – weil die erlittenen Verletzungen sie am Schreiben hindern oder weil sie Analphabetin ist; die Gerichtsakten äussern sich nicht dazu.

Nachdem Arber dem Metzger die Herausgabe der Kleider seiner Braut wie bei früheren Besuchen verweigert, bittet dieser inständig darum, ihm wenigstens das Sonntagskleid zu überlassen. Am kommenden Sonntag, so sagt er, wolle er mit Anna nach St. Gallen fahren, um Trauzeugen zu gewinnen. Karl Sonderegger hat das Aufgebot für den Militärdienst erhalten – es ist Weltkriegszeit; vor dem Einrücken möchte er Lins noch heiraten.

Laut Akten verfügt Anna Lins nur über wenige eigene Kleider. Als sie im März 1917 in den Dienst der Arbers trat, fand die Chefin, sie sei zu schäbig angezogen, und kaufte ihr Kleider im Wert von rund hundert Franken, die sie mit ihrem Monatslohn von 25 Franken abbezahlen sollte. Weil Lins die Stelle nach zwei Monaten verlor, blieb sie fünfzig Franken schuldig, und die Chefin behielt alle gekauften Kleider bis zur vollständigen Bezahlung zurück.

Mag sein, dass die Schrotthändlersgattin den Metzger vor seiner Tat noch mit irgendeiner Äusserung beleidigt hat. Zumindest bei früheren Gelegenheiten soll sie ihn herabgesetzt und aus dem Haus gewiesen haben, weil sie das Liebesverhältnis ihres Dienstmädchens nicht dulden wollte. Vielleicht vermutet sie an jenem Abend eine Schwangerschaft von Lins und dass es deshalb so pressiere mit der Hochzeit. Zehn Franken der Schuld hat der Bräutigam bereits abbezahlt. Er verspricht, die fehlenden vierzig Franken an den nächsten beiden Zahltagen vorbeizubringen, wenn er nur das Sonntagskleid vorab erhalte.

Doch Elisabeth Arber geht nicht darauf ein. Sonderegger verlässt nach der Diskussion kurz das Zimmer; er sucht den Abort auf. Als er zurückkehrt, hat er ein Klappmesser in der Hand. Er fuchtelt damit herum, bedroht Arber, die sofort zu schreien beginnt. Sie eilt zum Wandtelefon, ruft: «Polizei! Polizei!» Sonderegger stürzt auf die ehemalige Chefin seiner Braut, sticht mehrmals zu. Nun wirft sich Katharina Weder dazwischen, um der Chefin zu helfen. Sie wird ebenfalls mit dem Messer traktiert, wobei sie sich heftig wehrt. Blindwütig sticht der Mann auf die zwei Frauen ein, bis es diesen gelingt, an ihm vorbei aus dem Haus zu rennen und die Nachbarn zu alarmieren. Karl Sonderegger scheint sich danach schnell zu beruhigen. Er habe Blut gesehen und erst jetzt gemerkt, was geschehen sei, wird er sagen, er habe kurz überlegt, aus dem Küchenfenster zu fliehen. Stattdessen wirft er das Messer hinaus, um nicht weiteren Schaden anzurichten. Er setzt sich in eine Nebenkammer der Wohnung.

Als die Polizei eintrifft, lässt sich Sonderegger widerstandslos verhaften. In seinem Portemonnaie befinden sich zu diesem Zeitpunkt neun Rappen.

Aus der Geschichte des Dienstbotenwesens, erste Notiz.

«Zürcherisches Wochenblatt», 20. November 1806: Es wünschet ein Knecht aus dem Canton Thurgäu bey einer hiesigen Herrschaft unterzukommen, er versteht alle möglichen Hausarbeiten, versteht die Pferde gut zu halten und zu fahren, wie auch die Gärtnerey, er hat gute Attestate aufzuweisen, dessen Treue man versichert seyn kann. Ist ihm im Wirthshaus zum Adler nachzufragen.

«Zürcherisches Wochenblatt», 25. Juni 1818: Es wünscht eine rechtschaffene junge Tochter aus dem Canton Thurgau in hiesiger Stadt an einen ehrenfesten Platz als Kinder- oder Kuchemagd zu kommen, sie kann gut Lismen und nehen, so wie sie auch mit Kindern und in der Küche gut umzugehen weisst, und ist von recht ehrenfesten Eltern.

«Zürcherische Freitagszeitung», 2. März 1832: Hiermit setze ich das E. Publikum in Kenntniss, das ich den Hs. Geörg Felix von Braunau, Gemeinde und Amtsbezirk Tobel, Canton Thurgau, welcher als Knecht bei mir gewesen und mit meinem Fuhrwerk nach Winterthur gefahren ist, aus meinem Dienste entlassen, und in keiner Verbindung mehr mit ihm stehe, demselben nichts mehr in meinem Namen anzuvertrauen, weil sie, wenn Nachtheil daraus enstühnde, den Schaden davon selbst zu tragen hätten.

Katharina Weder und Elisabeth Arber sind nach dem Überfall nicht lebensgefährlich verletzt. Allerdings bleiben sie viele Wochen krank. Arber hat einen Stich in den Thorax erhalten; ein ärztliches Gutachten prognostiziert ihr eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von fünfzig Prozent. Die Dienstmagd weist insgesamt neun Stiche auf, in Brust, Arme und Hände; ihre Behinderung wird auf zehn Prozent taxiert.

Karl Sonderegger versinkt im Gefängnis in eine tiefe Depression, bald auch in geistige Verwirrung. In zwei Verhören beteuert er, dass er nie die Absicht gehabt habe, auf die Frauen einzustechen. Er sei plötzlich in eine grosse Aufregung geraten, ganz ausser sich gewesen, weil er fest damit gerechnet habe, dass er das Kleid bekomme, und weil die Frauen zu schreien anfingen. Er habe nicht gewusst, was er tat. Mit dem Messer habe er nur drohen wollen, er wisse nicht einmal, wohin er die Frauen gestochen habe.

Anna Lins, die im Kanton St. Gallen verhört wird, steht seit ihrer Entlassung ohne Arbeit und ohne Ersparnisse da. Als Dienstmädchen verlor sie mit der Stelle auch die Wohnung. Sie stammt aus Rankweil in Vorarlberg, war früher Nachseherin in einer Stickerei. Zusammen mit dem Verlobten ist sie bei Sondereggers Vater untergekommen, der in St. Margrethen an der Grenze zu Österreich eine Wirtschaft betreibt und dem ein übler Ruf nachgeht. Der Sohn jedoch sei beliebt, versichert die Braut. «Sonderegger war mir gegenüber gut, und wo er gewesen, könnte er überall wieder hin.» Sie sagt: «Man hatte ihn überall gern; etwas jähzornig war er allerdings.» In der Woche vor der Tat sei er krank gewesen, von Fieber, Kopfschmerzen und Durchfall geplagt. Ohnehin habe er sich in letzter Zeit etwas merkwürdig verhalten. War er früher «immer lustig und gesprächig», sei er nun «still und wortkarg» geworden. Die Vorstellung, weg von ihr ins Militär zu müssen, habe ihn geplagt, sagt Lins. Er sei auch sehr eifersüchtig. Dass er vom Krankenlager in St. Margrethen nach Arbon aufgebrochen sei, um ihr Kleid zu holen, habe sie nicht gewusst. Sie habe ihn bestimmt nicht dazu angeleitet, dies mit Gewalt zu tun. «Ich erklärte ihm im Gegenteil, wir warten einfach, bis wir das Geld beisammen haben.»

Aus der Geschichte des Dienstbotenwesens, zweite Notiz.

«Thuner Wochenblatt», 2. Januar 1858: Thurgau. Letzten Sonntag sprang in Romanshorn ein Dienstmädchen, von unglücklicker Liebe gequält, vor den Augen ihres nicht liebenden Geliebten in den See. Ein vorbeifahrendes Dampfschiff brachte sie indessen wieder auf ’s Trockene.

«Zürcherische Freitagszeitung», 23. Juni 1865: Thurgau – In Arbon zündete eine 19jährige Lehrtochter (Friederike Gujer von Schwamendingen) das Haus ihrer Lehrherrschaft an, um einen von ihr begangenen Diebstahl zu vertuschen. Ihr Anschlag missglückte in glücklicher Weise.

«Ostschweiz», 17. April 1879: Thurgau. In Bischofszell hat in der Nacht vom letzten Dienstag auf den Mittwoch eine erst seit acht Tagen dort in einem Privathause angestellte Dienstmagd (Württembergerin) ihr neugeborenes Kind, wie sie nach ihrer sofort erfolgten Verhaftung selbst eingestand, erwürgt und in den Abtritt geworfen.

In den Akten des thurgauischen Kriminalgerichts wird Karl Sonderegger, Bürger von Oberegg, Appenzell Innerrhoden, nach einer ersten Empörung der Untersuchungsbehörden, die ihn als «Mörder» und «Unhold» bezeichnen, umsichtig befragt und genau untersucht. Dafür ist nicht zuletzt die Irrenanstalt Münsterlingen verantwortlich, deren Direktor Hermann Wille ein Gutachten über den Angeklagten schreibt.

Zwar unterstellt der Psychiater dem Metzgergesellen schwere erbliche Vorbelastungen, die er nur vom Hörensagen kennt: Eine Grossmutter sei unehelich und habe selber drei uneheliche Kinder zur Welt gebracht; die Mutter sei im Armenhaus geboren, der Vater wegen eines Sexualverbrechens verurteilt; eine Schwester habe ebenfalls uneheliche Kinder; eine andere sei «versorgt», eine dritte «abnorm klein und dumm». Aber er würdigt auch die Verzweiflung Sondereggers an jenem Juniabend und hält dessen Beteuerung, ohne Mordplan gehandelt zu haben, für plausibel. In die Klinik hatte man ihn nach zwei Gefängniswochen eingeliefert. Er war völlig desorientiert. Nicht einmal über den Grund der Inhaftierung wusste er Bescheid, erst nach ein paar Tagen kam die Erinnerung zurück. Das Kriminalgericht Thurgau wird Karl Sonderegger im Februar 1918 wegen Körperverletzung im Affekt zu milden acht Monaten Arbeitshaus verurteilen, die er bis dahin weitgehend schon abgesessen hat. Aus seiner Haft schreibt er beschwörende Briefe an die Braut, ihm treu zu bleiben.

Elisabeth Arber behauptet während der Vernehmung, Sonderegger habe sie mit Vorsatz töten und ausrauben wollen, aus Rache, weil sie sein Liebesverhältnis mit dem Dienstmädchen zu unterbinden versuchte und ihm verbot, die Braut an Wochentagen zu besuchen. Dass Anna Lins sich laut eigener Aussage die ganze Zeit gegen die sexuellen Nachstellungen des Hausherrn und des erwachsenen Sohnes wehren musste, erwähnt Arber nicht; auch für die Untersuchungsbehörden spielt das kaum eine Rolle.

Das Dienstmädchen Katharina Weder verschwindet aus der Gerichtsprozedur mit einer Entschädigungsforderung, die auf den Zivilweg verwiesen wird. Nachdem sie der Chefin womöglich das Leben gerettet hat, entgehen ihr wegen Krankheit zwei Monatslöhne. Das ehemalige Dienstmädchen Anna Lins wird noch in eine zweite Untersuchung verwickelt: Als die Behörden den Briefwechsel zwischen ihr und Sonderegger studieren, kommen sie auf die Idee, Lins habe womöglich ein Kind abgetrieben. Sie gesteht eine Schwangerschaft, die Ende 1916 in einer frühen Fehlgeburt geendet habe. Sie wird medizinisch untersucht, ihr Geschlechtsorgan ist in den Akten beschrieben, doch eine Fehlgeburt lässt sich so wenig nachweisen wie eine Abtreibung. Das Verfahren wird eingestellt.

Ob Anna Lins und Karl Sonderegger am Ende noch heirateten, ist unbekannt.

Aus der Geschichte des Dienstbotenwesens, dritte Notiz.

Ein Zeugnis vom 21. Oktober 1884: Unterzeichneter bezeugt, dass Babette Karrer von Harenwilen 3½ Jahre bei ihm gedient und sich sowohl durch ihre Treue, Gewissenhaftigkeit und tadellose Sittlichkeit als durch Tüchtigkeit und Fleiss die volle und unbedingte Zufriedenheit und den Dank ihrer Herrschaft erworben hat. – Besonderer Hervorhebung werth ist ihr Geschick in der Behandlung unseres kleinen Söhnleins und ihre Liebe zu ihm gewesen. – Solches bezeugt nach bestem Wissen und Gewissen – G. Amstein, Pfarrer, Wigoltingen

«Bote vom Untersee», 16. April 1910: Schwurgericht vom 13. April. Die 14 Jahre alte Maria Rothen von Guggenberg, Kt. Bern, wohnhaft in Bürglen [Thurgau], angeklagt des fortgesetzten gemeinen Diebstahls begangen an ihrem Dienstgeber Hch. Lenz, Metzgerei z. Bären in Bürglen, wurde von den Geschwornen «Nichtschuldig» erklärt und demgemäss freigesprochen.

«Bote vom Untersee», 19. August 1911: Eine harte Strafe. Eine thurgauische Gerichtskommission hat letzthin ein 15jähriges Knechtlein, das seiner Herrschaft aus dem Haferertrag etwas Hafer für seine Kaninchen nahm und aus dem Wohnzimmer ein Taschenspiegelchen sich aneignete, freigesprochen. Der thurg. Staatsanwalt appellierte gegen dieses Urteil und die Rekurskommission liess sich herbei, den Dienstknaben, der so arm ist wie eine Kirchenmaus, zu einem Tag Gefängnis und zur Bezahlung sämtlicher Kosten zu verurteilen! Der Deliktsbetrag beträgt sechzig Rappen!

Wenn um die Wende zum 20. Jahrhundert in der schweizerischen und deutschen Öffentlichkeit immer wieder von einer «Dienstbotennot» geschrieben oder gesprochen wird, ist damit nicht etwa die Not der Dienstboten gemeint, die prekäre Stellung der Mägde und der Knechte, die kein Arbeitsgesetz vor Ausbeutung schützt. «Dienstbotennot» bedeutet vielmehr Dienstbotenmangel. Der Begriff bezeichnet die Schwierigkeit von bürgerlichen Herrschaften und bäuerlichen Meistersleuten, in Zeiten der fortschreitenden Industrialisierung noch genügend Arbeitskräfte zu finden.

Die Situation der landwirtschaftlichen Dienstboten im Kanton Thurgau ist durch zwei wissenschaftliche Untersuchungen des Volkswirtschaftlers Hans Brugger von 1936 und 1953 gründlich erforscht und kritisch dargestellt worden. Den Beruf des Dienstboten definiert Brugger, ein Mitarbeiter des Schweizerischen Bauernverbandes, 1936 zuerst einmal sprachlich, wobei er sich auf das Wörterbuch der Brüder Grimm bezieht:

Der Name Dienstbote umfasst die Bezeichnungen Knecht, Magd oder auch Dienstknecht, Dienstmagd, Dienstknabe, Dienstmädchen, Bezeichnungen, die obwohl noch immer sehr häufig gebraucht […], heute doch schon da und dort wegen ihrer erniedrigenden Nebenbedeutung unterdrückt werden. Dienstbote sein heisst in einer vielseitigen Abhängigkeit vom Arbeitgeber stehen, in einer Abhängigkeit, die noch teilweise an die ehemals unfreie Zeit erinnert. Das Wort «dienen», von dem sich «Dienstbote» oder «Dienste» ableitet, deckt sich zwar einerseits mit liebreich wohlwollend, gefällig sich erweisen, weil man sich innerlich dazu verpflichtet fühlt, anderseits aber auch mit gehorchen, sich unterwerfen, sich demütigen, jemandem untertan sein.

Brugger beschränkt sich in seinen Studien auf die Landwirtschaft. Über die Situation der Hausbediensteten in den bürgerlichen und kleinbürgerlichen Wohnungen des Thurgaus wissen wir – mangels einer gleichwertigen Untersuchung – weniger gut Bescheid. Eine 1989 veröffentlichte Arbeit der Historikerinnen Regula Bochsler und Sabine Gisiger über die «Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts», die stark auf autobiografischen Quellen beruht, entwirft allerdings ein Gesamtbild, in das auch die Geschichte der Vorarlbergerin Anna Lins gut passt.

1914 erscheint in Zürich ein «praktischer Ratgeber», «Was Hausfrauen und Dienstboten von den gegenseitigen Rechten und Pflichten wissen müssen». Darin stellt der Autor und Jurist Oskar Leimgruber – er wird dreissig Jahre später Bundeskanzler der Eidgenossenschaft – aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage unter anderem fest, dass es für Dienstboten keine Arbeitszeitbeschränkung gebe. Diese hätten «sozusagen eine fortwährende Präsenzzeit einzuhalten» und könnten daher «zu beliebiger Stunde des Tages oder der Nacht zu einer häuslichen Dienstleistung in Anspruch genommen werden», schreibt Leimgruber. Ein heizbares Schlafzimmer mit Fenster brauche ein Dienstmädchen nicht zwingend; seine Kammer könne ungeheizt und ohne Tageslicht sein, da es sich während des Tages ohnehin in der Wohnung der Herrschaft aufhalte. – Und:

Dass ein jedes Mädchen sein eigenes Bett haben muss, möchten wir nicht ohne weiteres behaupten. Wir sind im Gegenteil der Ansicht, dass sich ein Mädchen nicht weigern kann, mit seiner Nebenangestellten zusammenzuschlafen, wenn ein zweites Bett nicht vorhanden ist.

Erste Versuche im Kanton Zürich, die Arbeitszeit von Dienstboten mit wenigstens einem halben Ruhetag pro Woche einzugrenzen, waren 1905 nicht zuletzt an den bürgerlichen Frauenvereinen gescheitert. Sie vertraten die Interessen der «Herrinnen» und erklärten immer wieder, ein Haushalt sei «kein Fabrikbetrieb»; «Schablonen» wie feste Arbeitszeiten taugten dort nichts. «Der Widerstand gegen einen besseren gesetzlichen Schutz der Dienstmädchen war derart gross», schreiben Bochsler und Gisiger, «dass sich auf diesem Gebiet bis nach dem Ersten Weltkrieg weder in Zürich noch in der übrigen Schweiz etwas tat.»

Auch nachdem 1923 in den Grossstädten Zürich und Winterthur ein erster Normalarbeitsvertrag (NAV) in Kraft tritt, bleibt die Situation für Dienstboten prekär. Das liegt schon allein daran, dass sie im selben Haushalt wie ihre Vorgesetzten leben müssen. «Hausangestellte sein ist Beruf und Lebensform zugleich», schreibt 1932 die Zentralstelle für Frauenberufe in einem Bericht an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. An ihrem Wohn- und Arbeitsort sind junge Frauen – wie Anna Lins – einer strengen, meist pädagogisch getarnten Überwachung bis in die intimsten Bereiche und, als Kehrseite, nicht selten den Übergriffen von männlichen Haushaltsmitgliedern ausgeliefert. Unzählige Zeitungskarikaturen jener Jahre machen sich über belästigte und verspottete, offenbar einfältige Dienstmädchen lustig.

Unter der ständigen Überwachung können sich die Frauen weder organisieren noch gegenseitig beistehen. Die meisten haben nicht einmal Zugang zu einem Haustürschlüssel. Ihre Ausgangszeiten sind streng begrenzt. Wo sie sich an unverdächtige Institutionen wenden, etwa die evangelisch orientierten «Freundinnen junger Mädchen» oder katholische Pfarreien, erhalten sie wohl ab und zu Hilfe und Zuspruch, werden aber auch dort mit rigorosen, religiös fundierten Vorstellungen über das korrekte und sittliche Leben von armen Mädchen konfrontiert. Bochsler und Gisiger schreiben 1989:

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg räumte der Zürcher NAV den Herrschaften zum Beispiel ausdrücklich das Recht ein, die Freizeitgestaltung ihrer Untergebenen zu kontrollieren, und auch nach seiner Revision im Jahre 1972 wurden die Arbeitgeberinnen aufgefordert, sich um das «seelische Wohl» der Angestellten zu kümmern. Erst seit 1986 – der letzten Revision des NAV – sind solche Ansätze zur Bevormundung zumindest im Gesetz getilgt.

Im Jahr 1920 arbeiten rund 91 000 weibliche Lohnabhängige in fast genauso vielen Schweizer Haushalten. Zehn Prozent aller Haushalte beschäftigen Dienstpersonal. Vierzehn Prozent der lohnabhängigen Frauen sind Hausangestellte. Dienstboten zu haben, ist bei der krisenanfälligen Mittelschicht oft auch Prestigeangelegenheit; man leistet sich Dienstboten, selbst wenn man sie vielleicht nur mit Mühe bezahlen kann.

Müsste eine Schrotthändlersgattin in Arbon ihren aufwendigen, nahezu maschinenlosen Haushalt 1917 ohne fremde Hilfe führen, könnte sie damit womöglich Zweifel an der finanziellen Liquidität ihres Mannes wecken. Die 25 Franken, die Anna Lins bei ihr verdiente, sind dabei am unteren Rand des Lohnspektrums; ihre zehn Jahre ältere Nachfolgerin Katharina Weder erhält immerhin 30 Franken. Überprüft werden schlechte Löhne von den Behörden aber genauso wenig wie die Arbeitsbedingungen. Weil es in den engen Verhältnissen schwierig ist, Forderungen zu stellen und eine Lohnerhöhung durchzusetzen, kann sich ein Dienstmädchen fast nur durch Stellenwechsel verbessern. Die Dienstboten sind also froh um die Dienstbotennot.

Stefan Keller (Autor): Spuren der Arbeit. Von der Manufaktur zur Serverfarm. Rotpunktverlag. Zürich 2020. 231 Seiten. 38 Franken. Erscheint am 7. Mai 2020

Nicht nur Most im Thurgau

Schuftende Kinder, rebellische Fabrikarbeiterinnen, Ostschweizer Textilhändler in Singapur, italienische Hausierer, hochgesicherte Datenzentren und ein Bauer, der zum Industriellen wird, scheitert und schliesslich Schweine züchtet: WOZ-Autor Stefan Keller erzählt in seinem neuen Buch die Geschichte der Arbeit am Beispiel des Kantons Thurgau. Er hat Hunderte von Lebensgeschichten recherchiert.