Ausschaffungsgeschäft: Je günstiger, desto besser

Nr. 29 –

Die Nachricht kam überraschend: Auch in Zukunft soll die Oseara AG für die medizinische Begleitung von Ausschaffungsflügen zuständig bleiben. Der Vertrag sei per 1. Januar 2021 verlängert worden, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) vergangene Woche mit.

Überraschend ist die Meldung, weil der Bund erst im April eine grosse Neustrukturierung angekündigt und ein entsprechendes Vergabeverfahren eröffnet hatte. Geplant war, die Mandate für die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit und die ärztliche Begleitung der Ausschaffungsflüge zu trennen. Zwar sollten also weiterhin FachärztInnen die Flugtauglichkeit beurteilen, bei den Flügen selbst wären dann aber nur noch RettungssanitäterInnen anwesend.

Der Plan war auf grosses Unverständnis gestossen. Kritik kam etwa von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, die für die Überwachung von Rückführungen zuständig ist. Die Regel, nach der mindestens bei den Ausschaffungen per Sonderflug ein Arzt dabei sein muss, war 2010 eingeführt worden, nachdem der 29-jährige Nigerianer Joseph Ndukaku Chiakwa während einer Zwangsausschaffung gestorben war. An dieser Praxis soll nun doch festgehalten werden.

Dass das SEM nun weiterhin auf die Oseara AG setzt, liegt allerdings eher weniger an ethischen Bedenken – die fünf Firmen, die sich beworben haben, waren schlichtweg zu teuer. Die Gesamtkosten wären «um einen hohen sechsstelligen Betrag» gestiegen, schreibt die Behörde auf Anfrage. Um welche Firmen es sich handelt, will das SEM nicht preisgeben.

Dabei steht der alte und neue Partner seit Jahren in der Kritik. 2017 waren kurz nacheinander eine hochschwangere Frau und ein akut suizidgefährdeter Mann ausgeschafft worden, obwohl ärztliche Atteste ihre Transportunfähigkeit bestätigt hatten. Kurz darauf wurde bekannt, dass mehrere ÄrztInnen der Firma nicht über anerkannte Fachtitel verfügten.