Basel Nazifrei: Freispruch

Nr. 17 –

«Die kennen ihre Leute. Sie können davon ausgehen, dass hier keine Falschidentifikation vorliegt.» Das sagte letzten Donnerstag Staatsanwalt Camilo Cabrera im Prozess gegen einen 34-Jährigen, der angeklagt war, an vorderster Front an den Ausschreitungen bei den Basel-Nazifrei-Protesten beteiligt gewesen zu sein. Das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass: 20 Monate bedingt, unter anderem wegen «mehrfachem Angriff», «mehrfacher versuchter Nötigung» und «Landfriedensbruch». Für einmal folgte das Gericht der Anklage nicht: Es sprach den Zürcher, der von Anfang an darauf bestanden hatte, an jenem Tag im November 2018 gar nicht an die Demo in Basel gereist zu sein, frei. Begründung: Man habe ihn nicht eindeutig als den Gesuchten identifizieren können.

Die Staatsanwaltschaft sagte zum ersten Mal in dieser Prozessserie deutlich, dass die Identifizierung des Angeklagten durch den kantonalen Nachrichtendienst erfolgt sei. Wie, blieb im Dunkeln, der Nachrichtendienst berief sich auf den Quellenschutz. Das kritisierte der Anwalt des Angeklagten scharf. Um die Unschuld seines Klienten zu beweisen, hatte der Anwalt ein privates Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass es sich beim Angeklagten höchstwahrscheinlich nicht um den Gesuchten handle. Auch das Gericht urteilte am Ende, die Beweislage sei zu dünn.