Die Schweiz und Frontex: Bewaffnete Werte
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex wird massiv ausgebaut – auch mit Unterstützung der Schweiz. Obwohl weitgehend unbestritten ist, dass sie an den massiven Grundrechtsverletzungen an Europas Aussengrenzen teilhat.
Sie soll die «Werte der Europäischen Union vermitteln»: die neue Uniform der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Und irgendwie ist das erstaunlich ehrlich. Der europäische Gedanke – er dreht sich spätestens seit 2015 um die gewaltsame Abwehr von Flüchtenden an den Aussengrenzen.
Frontex ist die mit Abstand grösste und am schnellsten wachsende Behörde der EU. Ihr Budget hat sich in den letzten fünf Jahren fast verdreifacht: auf rund eine halbe Milliarde Euro im letzten Jahr. Und ihr Ausbau schreitet mit atemberaubender Geschwindigkeit voran: 2019 beschlossen die EU-Staaten noch einmal eine deutliche Aufstockung – bis 2027 soll Frontex über eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften verfügen, heute sind es 6500. Rund ein Drittel davon soll direkt von Frontex gestellt werden, den Rest entsenden die Mitgliedstaaten. Auch die Kompetenzen wurden ausgeweitet: Die Frontex-Kräfte dürfen Visa ausstellen, Grenzkontrollen durchführen, Flüchtenden die Einreise verweigern. Ausserdem sollen sie die Mitgliedstaaten verstärkt bei Ausschaffungen unterstützen. Und Waffen tragen.
Beschwerde zwecklos
Am kommenden Mittwoch berät der Nationalrat, ob sich die Schweiz an diesem Ausbau beteiligen wird. Als Teil des Schengen-Raums ist sie schon seit jeher für Frontex mitverantwortlich. Die Schweiz stellt ein Mitglied des Verwaltungsrats und beteiligt sich sowohl personell als auch finanziell – im letzten Jahr mit rund 20 Millionen Euro. Stimmt das Parlament der Aufstockung zu, wird sich dieser Betrag je nach EU-internen Verhandlungen bis 2027 auf zwischen 45 und 85 Millionen Euro erhöhen.
Dass der Nationalrat auf die Vorlage eintreten wird, ist fast sicher. Er würde damit dem Ständerat folgen, der schon im vergangenen Juni den Ausbau absegnete. Zwar äusserten sich mehrere ParlamentarierInnen kritisch zur Vorlage. Als Ausgleichsmassnahme schlägt der Rat trotzdem bloss eine geringfügige Änderung im Asylgesetz vor. Personen im Schweizer Asylverfahren sollen dabei unterstützt werden, Beschwerde einzulegen, falls ihre Grundrechte im Rahmen eines Frontex-Einsatzes verletzt worden seien. Das ist erstens zynisch, weil die entsprechende Beschwerdestelle weitgehend dysfunktional ist, wie auch die EU-Ombudsperson unlängst in einem Bericht festhielt. Und zweitens, weil die Grundrechtsverletzungen rund um Frontex dazu beitragen, dass Schweizer Asylverfahren gar nicht erst zustande kommen. Denn die Überwindung der europäischen Aussengrenze, die Frontex bewacht, ist für die allermeisten Flüchtenden die einzige Möglichkeit, in der Schweiz einen Asylantrag stellen zu können.
Und das soll auch so bleiben: Der Ständerat entschied sich in der Frontex-Ratsdebatte dagegen, 2023 die Anzahl direkt aufgenommener sogenannter Resettlement-Flüchtlinge auf 2300 zu erhöhen.* Zurzeit liegt dieses Kontingent bei 1600 Personen. Ein Vorschlag zur Erhöhung wird auch im Nationalrat wieder diskutiert werden. In der vorberatenden Sicherheitskommission fand er keine Mehrheit; die Erfolgsaussichten sind wohl gering – obwohl auch das UNHCR angesichts der jüngsten Entwicklungen in Afghanistan eine Ausweitung des Resettlement-Programms fordert.
Verbrechen im Wochentakt
An den Aussengrenzen sind illegale Pushbacks derweil an der Tagesordnung. GrenzwächterInnen drängen Flüchtende gewaltsam zurück, ohne ihre Fluchtgründe zu prüfen. Zurzeit ist eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hängig: Zwei Personen seien auf Lesbos mit Beteiligung von Frontex ausgeraubt, verhaftet und ohne Wasser und Nahrung auf offener See ausgesetzt worden, darunter ein fünfzehnjähriger Junge. Ähnliche Verbrechen werden fast im Wochentakt von NGOs aufgedeckt.
In den letzten Monaten untersuchte auch ein Ausschuss des Europäischen Parlaments die Arbeit von Frontex. Zwar konnte er nicht nachweisen, dass die Agentur selbst Pushbacks vollzogen hat, wohl aber, dass sie Grundrechtsverletzungen durch lokale GrenzwächterInnen nicht verhindert oder nachverfolgt hat. Der Bericht stellt ausserdem fest, dass Frontex eigentlich dazu verpflichtet gewesen wäre, bis Ende letzten Jahres vierzig GrundrechtsbeobachterInnen einzustellen, diese Verpflichtung jedoch ohne plausible Begründung nicht erfüllt hat. Im vergangenen Juli waren immer noch erst die Hälfte von ihnen im Einsatz.
Die Zusammenhänge sind wichtig für die bevorstehende Ratsdebatte. Die Situation an den Schengen-Aussengrenzen scheint oft unübersichtlich. Aber in der Frage um den Ausbau von Frontex präsentiert sie sich in einer erstaunlichen Klarheit. All diese Fakten sind bekannt. All diese Verbrechen sind bekannt. Und alle beteiligten Staaten bekennen sich zum Vorgehen. Auch wenn Frontex gern als externe Instanz dargestellt wird: Letzten Endes setzt die Agentur im Einklang mit der nationalen Politik der verantwortlichen Staaten um, was von ihr verlangt wird: Abwehr. Auch im Interesse der Schweiz.
* Korrigendum vom 16. September 2021: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion steht fälschlicherweise, der Ständerat habe die Wiedereinführung des Botschaftsasyls abgelehnt. Korrekt ist, dass er sich entschied, die Motion der zuständigem Kommission zuzuweisen.