Kommentar zu Kunstmarkt und Geldwäschereigesetz : Einfallstor für schmutziges Geld
Die Schweiz steht abseits: Anders als in der EU ist der Kunstmarkt hierzulande nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Dies wird auch genutzt, um Sanktionen zu umgehen.

Nachdem sich die Schweiz den Sanktionen der EU gegen Russland für hiesige Verhältnisse relativ rasch angeschlossen hat, besteht nun die Gefahr, dass diese Sanktionen über den Kunstmarkt wieder umgangen werden. Denn in der Schweiz gelten – im Gegensatz zur EU – die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung nicht für den Kunstmarkt. Damit läuft der Kunsthandelsplatz Schweiz Gefahr, von Kriminellen missbraucht zu werden.
Praktische Tipps für Oligarch:innen beim Umgang mit Sanktionen lieferte der Exbotschafter und heutige Unternehmensberater Thomas Borer Anfang März in der NZZ. Auf die Frage, was er Klient:innen raten würde, die auf einer Sanktionsliste stehen, antwortete er: «So viel Gold und Cash auf sich nehmen, wie nur möglich. Mit der Kreditkarte möglichst viele teure Uhren und Kunstwerke einkaufen, solange die Karte noch funktioniert. Und vor allem möglichst viel Geld in Länder transferieren, die die Sanktionen nicht mittragen.»
Vertrauen auf den guten Ruf
Genau so handelten die Brüder Arkadi und Boris Rotenberg bereits 2014, nachdem Russland die Krim annektiert hatte und mehrere Oligarchen auf der Sanktionsliste des Westens standen. Die Brüder sollen zum sogenannten inneren Zirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin gehören. Dank dieser Beziehung sollen sie im Vorfeld der Olympischen Winterspiele im russischen Sotschi mit staatlichen Bauaufträgen rund sieben Milliarden US-Dollar erwirtschaftet haben. Ein Teil dieser Summe wurde in Kunst investiert.
Gemäss dem Bericht des Ermittlungsausschusses des US-Senats vom Juli 2020, «The Art Industry and U. S. Policies that Undermine Sanctions», sollen die Brüder Rotenberg im New Yorker Kunstmarkt für fast zwanzig Millionen Dollar eingekauft haben – dies, obwohl die beiden seit 2014 auf den Sanktionslisten der USA standen und amerikanische Firmen keine Geschäfte mehr mit ihnen machen durften. So wurde etwa René Magrittes Gemälde «La Poitrine» im Frühjahr 2014 an die anonyme Briefkastenfirma Highland Ventures verkauft. Die Firma wird von anderen Familienmitgliedern kontrolliert, ist aber auf Boris Rotenberg zurückzuführen. Einen Teil der Kaufsumme habe der Kunsthändler über zusätzliche Briefkastenfirmen erhalten, die auf den Bruder Arkadi Rotenberg zurückgingen.
Laut Ermittlungsausschuss sollen kaum Nachforschungen zu den wirtschaftlich Berechtigten angestellt worden sein, man vertraute auf den guten Ruf der Kunstvermittler:innen. Der Kunstmarkt arbeite «unter einem Schleier der Geheimhaltung und sei der grösste gesetzlich nicht regulierte Markt in den Vereinigten Staaten». Weder unterstehe er den Regeln des Finanzmarktes noch jenen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Vor allem fehle die Pflicht, die Identitäten der Kund:innen offenzulegen.
Diese Beurteilung lässt sich eins zu eins auf die Schweiz übertragen. Hierzulande gelten zwar Sorgfaltspflichten bezüglich der Herkunft von Kunstwerken, doch die Herkunft des Geldes für den Kauf fällt nicht darunter: Weder Kunsthandel noch Auktionswesen unterstehen in der Schweiz den Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Hingegen hat die EU bereits die fünfte Geldwäschereirichtlinie erlassen und auf diese Weise griffige Regeln geschaffen.
Um dieses Schlupfloch zu stopfen, hat der wache Teil der Schweizer Politik rasch reagiert: Am 10. März reichte SP-Nationalrat Jon Pult die Motion mit dem Titel «Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz» ein. Er verlangt vom Bundesrat, dass Kunsthandel wie Auktionswesen den Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und zur Terrorismusbekämpfung unterstellt werden. Dies im Bewusstsein, dass jede Umgehung der Sanktionen deren Wirksamkeit mindert. Ein besonderes Risiko bieten auch die Zollfreilager, wo Milliardenwerte an Kunst kaum kontrolliert verwahrt werden und Vertraulichkeit garantiert ist.
Es wäre sinnvoll, rasch zu handeln
Der Bericht des US-Senatsausschusses endet mit den Worten: «Vor allem nach der jüngsten Geldwäscherichtlinie in der EU ist es schwer vorstellbar, dass die US-Kunstindustrie noch lange als unregulierter Markt existieren wird.» Wird der Kunstmarkt Schweiz dann weltweit der letzte unregulierte sein? Um nicht als Aussenseiter dazustehen, wäre es sinnvoll, rasch zu handeln. Was es bedeutet, unter internationalen Druck zu geraten, hat die Schweiz Mitte der neunziger Jahre im Zusammenhang mit den sogenannten nachrichtenlosen Vermögen erfahren. Thomas Borer, der damals vom Bundesrat als Troubleshooter eingesetzt wurde, konnte aus nächster Nähe erfahren, wie die Reputation weltweit gelitten hat.
Bisher ist es der Kunstmarktlobby in der Schweiz gelungen, eine entsprechende Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung im Keim zu ersticken. Auch im Nachgang zum Hin und Her mit den Sanktionen stellt sich die Frage, ob es für den Kunsthandel eine erfolgreiche Strategie ist, weiterhin zu mauern, oder ob es nicht doch geboten wäre, dass die Branche mit all ihrer Expertise selber aktiv Vorschläge für eine gesetzliche Regelung einbringt. Es würde der Schweiz gut anstehen, wenn sie auch als Kunsthandelsplatz endlich ihren eigenen hehren Ansprüchen gerecht würde. So wie es in anderen Branchen längst üblich ist.
Andrea F. G. Raschèr ist Jurist und Lehrbeauftragter. Bis 2006 leitete er die Einheit Recht und Internationales im Bundesamt für Kultur. Heute betreibt der 61-Jährige ein auf Kunstrecht und Kulturpolitik spezialisiertes Beratungsunternehmen.