Schwangerschaftsabbruch: Eine Frage der Gesundheit

Nr. 31 –

Das Schweizer Strafgesetzbuch verbietet Abtreibungen – und macht dabei lediglich Ausnahmen. Die Kriminalisierung führt zu Angst bei Fachpersonen und Betroffenen. Ein Vorstoss will das nun ändern.

Ultraschallbild vom Unterleib in der fünften Woche Schwangerschaft
Ungewollte Schwangerschaften werden in der Regel nach sechs bis acht Wochen entdeckt. Ultraschallbild in der fünften Woche. FOTO: PIMAN KHRUTMUANG, ALAMY

Schweiz, Juni 2002: Mit über 72 Prozent nimmt die Stimmbevölkerung nach einem jahrzehntelangen Kampf von Frauenrechtsgruppen die sogenannte Fristenregelung an. Damit sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche erlaubt, sofern die schwangere Frau ein schriftliches Gesuch stellt und eine Notlage geltend machen kann. Spätere Schwangerschaftsabbrüche sind nur möglich, wenn die physische oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Die Beurteilung obliegt einer ärztlichen Fachperson.

Uneinheitliche Praxis

USA, Juni 2022: Das Oberste Gericht kippt das Leiturteil Roe gegen Wade und hebelt damit das seit 1973 landesweit geltende Recht auf Abtreibung aus. Damit wird deutlich, dass es keine endgültige Rechtsgrundlage für Schwangerschaftsabbrüche gibt. Auch in der Schweiz wollen zwei im Dezember 2021 lancierte Initiativen das Recht auf Abtreibung einschränken.

Die Berner SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler fordert als Kopräsidentin des Komitees «Einmal darüber schlafen» einen Tag Bedenkzeit vor jedem Schwangerschaftsabbruch. Die zweite Initiative mit dem Titel «Lebensfähige Babys retten» der Luzerner Nationalrätin Yvette Estermann will Föten zu einem Zeitpunkt, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes theoretisch überleben können, ein absolutes Recht auf Leben zugestehen. Damit wären Abtreibungen nach der 22. Woche nur noch möglich, wenn eine Schwangerschaft die Frau in eine akute, nicht anders abwendbare Lebensgefahr bringen könnte. Die Sammelfrist für beide Initiativen endet im Juni 2023.

Beide Begehren haben zum Ziel, die Anzahl der Abtreibungen in der Schweiz zu senken. Dabei ist diese gemäss Bundesamt für Statistik im internationalen Vergleich niedrig. 2021 entschieden sich knapp 10 900 in der Schweiz wohnhafte Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch, das entspricht einer Rate von 6,7 pro tausend Frauen im gebärfähigen Alter. 95 Prozent der Abbrüche erfolgten vor der zwölften Schwangerschaftswoche.

Gründe für die niedrigen Abbruchraten in der Schweiz seien einerseits ein breiter Zugang zu Verhütungsmitteln, sagt Noemi Grütter. Sie ist Kopräsidentin des Vereins Sexuelle Gesundheit Schweiz, dem Dachverband der 22 anerkannten Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit. «Auch die Sexualaufklärung in den Schulen führt zu weniger ungewollten Schwangerschaften und damit zu weniger Abtreibungen.» Die Aufklärung ist im Schweizer Lehrplan festgehalten, wird aber gemäss Grütter nicht an allen Schulen und von allen Lehrpersonen umgesetzt. «Noch immer gibt es vor allem in ländlichen Gebieten zahlreiche junge Menschen, die keine oder nur eingeschränkte Informationen zu selbstbestimmter Verhütung oder zum Recht auf Schwangerschaftsabbruch erhalten», erklärt Grütter.

Auch bei Schwangerschaftsabbrüchen gibt es keine einheitliche Praxis. Es gibt Kliniken und Spitäler, die Abtreibungen grundsätzlich verweigern. Die Frauenärztin Helene Huldi präsidiert APAC Schweiz (Association de professionnels de l’avortement et de la contraception), eine Organisation der professionellen Anbieter:innen von Dienstleistungen und Informationen zu Schwangerschaftsabbruch und Verhütung. Laut Huldi haben Kantone zwar eine Pflicht, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, aber keine Behandlungspflicht. «Im Kanton Appenzell Innerrhoden kann beispielsweise kein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, sondern es muss auf eine Beratung im Kanton St. Gallen ausgewichen werden», sagt Huldi. Mehrere Spitäler in der Schweiz führen zudem keine Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Woche durch, wieder andere akzeptieren psychische Gründe, also eine «schwere seelische Notlage», nicht als Begründung. Medizinisches Personal kann ausserdem die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen.

Ein Grund für diese Versorgungslücken sei die Tatsache, dass Abtreibungen in der Schweiz im Strafgesetzbuch geregelt seien, sagt Grütter. «Dies kann zu Angst bei Fachpersonen und zur Stigmatisierung der Betroffenen führen.»

Um dies zu ändern, hat die Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet aus dem Kanton Waadt Anfang Juni eine parlamentarische Initiative eingereicht, die zum Ziel hat, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und damit zu einer ausschliesslichen Frage der Gesundheit zu machen. «Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Das Schweizer Strafrecht verbietet Abtreibungen ausser unter gewissen Umständen», sagt Porchet, die auch Präsidentin des Stiftungsrats von Sexuelle Gesundheit Schweiz ist. Diese Regelung sei eine Hürde für Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden und damit ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmtheit wahrnehmen wollen.

Unter Druck des Strafrechts

Gemäss Schweizer Strafrecht kann eine Person, die eine Abtreibung nach der zwölften Woche ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen vornimmt, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden; wer bei einem Schwangerschaftsabbruch hilft, ohne die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, riskiert eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Ausländer:innen werden dafür sogar für fünf bis fünfzehn Jahre des Landes verwiesen – die gleiche Strafe wie für vorsätzliche Tötung, Mord und Totschlag. «Wir müssen endlich aufhören, Menschen, die Abtreibungen machen wollen, oder Fachpersonen, die sie dabei unterstützen, mit dem Strafrecht unter Druck zu setzen», betont Porchet.

Auch Corinna Heitmann findet, dass Schwangerschaftsabbrüche als Frage der sexuellen Gesundheit betrachtet werden sollen, weil Betroffene dadurch auch im Familien- und Freundeskreis einfacher darüber sprechen könnten. Sie leitet das gynäkologische Ambulatorium im Zürcher Kreis 4 und hat Dutzende Frauen bei einem Schwangerschaftsabbruch begleitet. Viele ihrer Patientinnen sind in prekären Lebenssituationen: Asylsuchende, Sexarbeitende, Sans-Papiers.

Eine zeitliche Regelung wie die Fristenlösung sei sinnvoll, sagt sie, doch jede weitere Einschränkung des Rechts auf Abbruch, wie beispielsweise eine gesetzlich verankerte Bedenkzeit, sei eine Hürde für die freie Entscheidung der Frau. «Es gibt auch Situationen, in denen Frauen in katastrophalen und sozial schwierigen Verhältnissen leben, sodass es humaner erscheint, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen», sagt Heitmann. «Man muss sich beim Thema Schwangerschaftsabbruch immer auch fragen, welche Chancen und was für eine Zukunft das geborene Kind erwarten würden.»

Angebliche Herzschläge

Das Initiativkomitee rund um SVP-Politikerin Yvette Estermann hat bereits angekündigt, bei Annahme der parlamentarischen Initiative von Léonore Porchet das Referendum zu ergreifen. Zudem überlegt sich Estermann die Lancierung einer «Herzschlag-Initiative». Damit wären Schwangerschaftsabbrüche bereits ab der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche, wenn der «Herzschlag» des Fötus vom Ultraschallgerät erfasst wird, verboten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Embryo jedoch noch kein Herz geformt, die angeblichen Herzschläge stammen von einer Gruppe von Zellen, die die Fähigkeit erlangt haben, elektrische Signale abzugeben.

Ungewollte Schwangerschaften würden aber meist erst in der sechsten bis achten Woche festgestellt, sagt Corinna Heitmann vom gynäkologischen Ambulatorium. «Ein Abtreibungsverbot würde dazu führen, dass Frauen illegal abtreiben und dadurch sich und ihre Gesundheit in Gefahr bringen.» Auch beim Verein Sexuelle Gesundheit stossen solche Initiativen auf Kritik: «Ginge es den Initiant:innen wirklich darum, Leben zu retten, würden sie sich beispielsweise dafür einsetzen, die Sexualaufklärung zu verbessern, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern», sagt Noemi Grütter.

Die Gefahr einer Verschärfung der ohnehin restriktiven geltenden Gesetzgebung ist allerdings eher gering. Sowohl die «Herzschlag-» wie die beiden bereits lancierten Initiativen haben mit Blick auf frühere Abstimmungen kaum eine Chance. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich über die letzten Jahre immer gegen die Einschränkung des Abtreibungsrechts gestellt. Zuletzt wurde im Februar 2014 die Initiative zur Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung von fast 70 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt.