Arbeitsrechte in Katar: Wo bald der Ball rollt

Nr. 34 –

Mindestens sechzig ausländische Arbeiter:innen wurden in Katar jüngst festgenommen und teils ausgeschafft. Sie hätten gegen «die Gesetze zur öffentlichen Sicherheit» verstossen, liess die Regierung verlauten. Das Vergehen: Mitte August protestierten sie vor der Niederlassung eines Grosskonzerns gegen ausstehende Löhne; manche klagten, seit über einem halben Jahr nicht mehr bezahlt worden zu sein. Beim Konzern handelt es sich um die Bandary International Group, ein Konglomerat aus Unternehmen in diversen Wirtschaftszweigen, unter anderem in der Baubranche und im Immobilienmarkt – in Bereichen also, in die Katar für die anstehende Fifa-Fussballweltmeisterschaft bereits weit über 200 Milliarden US-Dollar gepumpt hat.

So rückt wieder ins Bewusstsein, unter welch unhaltbaren Umständen ab dem 20. November am Persischen Golf der Ball rollen wird. Seit 2010 ist klar, dass diese WM in Katar stattfinden wird, und fast genauso lange schon steht das Turnier in der Kritik. Neben Enthüllungen zu millionenschweren Schmiergeldern, mit denen Katar die WM-Vergabe erkauft haben soll, sowie Berichten zur prekären Menschenrechtslage in der absoluten Monarchie ist es gerade die systemisch angelegte Ausbeutung der unzähligen Gastarbeiter:innen, die hohe Wellen schlug. Oft kommen sie aus Indien, Nepal, Bangladesch, Pakistan und Sri Lanka. Sie wohnen und schuften unter unmenschlichen Bedingungen, um aus dem Wüstenboden zu stampfen, was dem globalen Fernsehpublikum bald schon als Symbol katarischer Moderne serviert werden wird: gigantische klimatisierte Fussballarenen, Autobahnen über die ganze Halbinsel, einen Flughafen, ja eine ganze Stadt.

Nachdem Menschenrechtsorganisationen auf die sklavereiähnlichen Bedingungen auf den Baustellen sowie Tausende verstorbene Arbeiter:innen seit 2010 aufmerksam gemacht hatten, nahm die Regierung gewisse Änderungen im Arbeitsrecht vor. Ein Recht, gegen missbräuchliche Arbeitsverhältnisse zu protestieren, gibt es aber offensichtlich noch immer nicht.