Das Völkerrecht : Der Bruch und seine Vorgeschichte
Da war Israels monatelange Blockade humanitärer Hilfslieferungen nach Gaza, da waren die Angriffe auf Spitäler und Medienschaffende, der Luftschlag gegen das iranische Atomprogramm oder die Hinrichtungen von Hamas- und Hisbollah-Anführern. Da waren der russische Beschuss ukrainischer Städte, die Attacken auf kritische Infrastruktur und wehrlose Zivilist:innen, die Entführung ukrainischer Kinder. Da waren auch die Kriegsverbrechen, die im Sudan und im Kongo begangen wurden. Oder die von Donald Trump angeordneten Drohnenangriffe auf Schiffe in der Karibik.
Es sind nur einige Beispiele für die eklatanten Brüche internationalen Rechts in diesem Jahr, das mit Trumps zweiter Amtseinsetzung seinen Anfang nahm. Hinzu kommen die gezielten Versuche, die Regeln dieses Rechts selbst zu schwächen: indem man jene schützt, die es brechen – und jene ins Visier nimmt, die es zu verteidigen versuchen. Auch hier sind die Beispiele zahlreich, seien es die US-Sanktionen gegen unliebsame Vertreter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) oder die Ankündigungen von Staaten wie Ungarn, ganz aus dem ICC auszutreten.
Ebenso stossend sind die Voten europäischer Staaten, den per Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanjahu bei einem Besuch nicht festnehmen zu wollen. Oder der rote Teppich, den der US-Präsident Russlands Machthaber Wladimir Putin – ebenfalls per Haftbefehl vom ICC gesucht – in Alaska ausrollte. Selten war das Völkerrecht als Instrument für die Bewertung staatlichen Handelns so zahnlos wie heute.
Nach dem 11. September 2001
Die Ordnung, die nun so rapide zu erodieren scheint, entstand vor achtzig Jahren als Antwort auf zwei Weltkriege und das Menschheitsverbrechen der Shoah. In den Nürnberger Prozessen gegen Exponent:innen des NS-Regimes etablierte sich erst der Grundsatz, auch Einzelpersonen – und nicht nur Staaten – für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen zu können, wie der deutsche Jurist Christoph Safferling in seinem Buch «Ohnmacht des Völkerrechts» nachzeichnet: Es war die Geburt des Völkerstrafrechts.
Seit den Nürnberger Prozessen steht also der Anspruch im Raum, dass jene, die sich des Völkermords schuldig machen oder Kriegsverbrechen begehen, nicht straflos bleiben. Gleichzeitig entstand mit der Uno damals eine neue globale Sicherheitsarchitektur. «Mit grossen Erwartungen 1945 gestartet und bald von der politischen Realität eingeholt, bildeten die Vereinten Nationen stets den wichtigsten Resonanzraum des Völkerrechts», schreibt Safferling.
Dass die darin festgeschriebenen Normen gebrochen werden, ist nicht neu, auch wenn sich diese Brüche aktuell zu häufen scheinen. Vielmehr habe der Niedergang mit dem «War on Terror» begonnen, so Safferling. Im Anschluss an ein «goldenes Jahrzehnt des Völkerrechts» nach dem Ende des Kalten Krieges, als unter anderem der ICC ins Leben gerufen wurde, sei nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Machtpolitik zurückgekehrt. Mit der Ermordung von Usama Bin Laden, mit der im Kampf gegen den Terror aufgehobenen Unterscheidung zwischen Kämpfer:innen und Zivilpersonen oder der Errichtung eines rechtsfreien Raums wie Guantánamo habe «ein fatales Abgleiten in die Rechtlosigkeit die USA und die gesamte westliche Welt erfasst», meint Safferling.
Mit zweierlei Mass
Schon lange werden westliche Länder für ihre Doppelmoral in Bezug auf die Einhaltung völkerrechtlicher Normen kritisiert. Eine der grössten Schwächen des Völkerstrafrechts, so der Menschenrechtler Wolfgang Kaleck in seinem Buch «Mit zweierlei Mass», sei, «dass es politisch selektiv und überwiegend gegen schwache, gefallene und besiegte Potentaten und Generäle angewandt wird». Häufig wird auch die Uno-Ordnung für ihre imperialen Elemente gegeisselt, etwa für den Sonderstatus der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, der die Ahndung von Rechtsbrüchen verbündeter Staaten zu oft verhindert.
Dass der völkerrechtliche Rahmen fehlerhaft ist, daran besteht kein Zweifel. Demgegenüber steht allerdings, das hat das scheidende Jahr gezeigt, der Siegeszug einer Ordnung, in der undemokratische «Deals» und das Faustrecht starker Männer zum Goldstandard erhoben werden. Umso wichtiger ist es gerade jetzt, das Recht zu verteidigen – und dessen Durchsetzung von den Mächtigen einzufordern.