Medien- und Behördenversagen: Noch ein Leben zerstört
In Basel wurde ein kleines Mädchen auf einem Spielplatz missbraucht. Der angebliche Täter entpuppte sich als der falsche.
Bei der «Kindertankstelle» im Basler Gotthelfquartier ist fast wieder alles so, wie es einmal war. Im Klettergarten testen Knirpse, wie lange ihre kleinen Muskeln sie tragen, daneben sitzen Freitagsväter und löffeln Brei in offene Münder.
Das kleine Café, das die «Kindertankstelle» eigentlich ist, hat noch Winterpause. Doch wer Bescheid weiss, erkennt die Zeugnisse jenes Verbrechens, das sich hier vor dem Jahreswechsel zugetragen hat. Hinter der Glasscheibe hängt ein Plakat der Opferhilfe, das viele Kinderschuhe zeigt und die Aufforderung: «Bleib nicht allein». Dazu ist die kachelartige Fassade mit Kreide bemalt. Mahnmale der Angst, der Trauer und der Solidarität.
Am 18. Dezember um 12 Uhr mittags, so vermeldete das die Basler Staatsanwaltschaft, soll hier ein Mann ein fünfjähriges Mädchen der Obhut einer Begleiterin entrissen und in der Toilette des Spielplatzes sexuell missbraucht haben. Der Fall erschütterte das Quartier. Ein paar Tage danach kamen Anwohner:innen und Familien zusammen, um Suppe zu trinken, sich zu trösten und den Tatort bunt zu bemalen und damit für alle zurückzugewinnen.
Doch schon vorher setzte eine andere Dynamik ein. Noch am Tag der Tat veröffentlichte die Basler Staatsanwaltschaft einen Zeug:innenaufruf, in dem sie nach einem «Unbekannten, schwarzafrikanischer Typ» fahndete. Die Basler SVP nahm das sofort auf und verbreitete ein Bild mit den Aussagen «Schwarzafrikaner missbraucht 5-jähriges Mädchen sexuell – wer das Asylchaos stoppen will, wählt SVP». Tags darauf korrigierte sich die Staatsanwaltschaft, fahndete neu nach einem «nordafrikanischen Typ» mit Phantombild des Täters, was dieses Mal sogar von der SVP Schweiz aufgegriffen wurde. An Weihnachten vermeldete die Staatsanwaltschaft schliesslich eine Festnahme. Ein dreissigjähriger Schweizer werde der Tat verdächtigt. Ein Bild von der SVP blieb aus.
Unzählige Morddrohungen
Es blieb nicht die letzte Wende in diesem Fall, der heute auch als eklatantes Medien- und Behördenversagen erscheint. Rund einen Monat nach der Festnahme wertete die «Basler Zeitung» («BaZ») das Instagram-Profil des Tatverdächtigen aus. Dieses habe sich zeitgleich mit der Festnahme «im Netz verbreitet». Mittels einer «vertrauenswürdigen Quelle» habe es dem mutmasslichen Täter zugeschrieben werden können.
Das Profil war bis vor kurzem noch öffentlich zugänglich, mittlerweile wurde es gelöscht. Darauf fanden sich viele Selfies des Tatverdächtigen, der eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Phantombild aufweist. Ausserdem postete der Mann selbstgeschriebene Musik, die Aufnahme einer Puppe, einige Bilder von minderjährigen Influencer:innen und eine Aufnahme von Kindergärtler:innen, die eine Strasse überqueren.
Es fanden sich Hunderte Kommentare unter den Einträgen. Jemand behauptete, den Mann zu kennen, er sei in psychiatrischer Behandlung gewesen, seine «kranken Neigungen» seien bekannt. Seine Wohnadresse wurde geteilt. Jemand sagte, er habe beim Arbeitgeber seine Entlassung erwirkt. Dazu unzählige Morddrohungen. Oft wird die Basler Kantonspolizei mitgenannt, um diese auf das Profil aufmerksam zu machen. Wurden die Ermittler:innen so auf ihren Tatverdächtigen gebracht? Die Staatsanwaltschaft bestätigt das nicht.
Viele Einträge wurden schon vor dem Text in der «BaZ» erstellt, andere erst danach. Im Artikel heisst es, der Tatverdächtige sei in einem Video vom Tag der Tat ganz in Schwarz zu sehen – genau wie es im Zeugenaufruf der Staatsanwaltschaft vermerkt ist. Ausserdem bat die «BaZ» Marc Graf um eine Einschätzung. Graf ist einer der bekanntesten Forensiker:innen der Schweiz, er lehrt an der Universität Basel. Für Medien ordnet er oft schlimme Verbrechen und besonders brutale Täter ein. «Das ist hochgradig auffällig», sagte Graf zum Instagram-Profil, nachdem er dieses gesichtet hatte. Und weiter erstaunlich standfest: Das Verhalten des Tatverdächtigen weise auf einen impulsgestörten Täter hin. Immerhin klagte Graf im Artikel noch «die unsoziale und destruktive Hetzjagd, wie sie hier passiert» an.
So was könne vorkommen
Am 30. Januar, vier Tage nach dem «BaZ»-Artikel, kommunizierte erneut die Staatsanwaltschaft: Der bisherige Tatverdächtige sei «entlastet» und aus der Haft entlassen worden, ein 23-jähriger Schweizer dafür neu «dringend tatverdächtig». Die gesamte bisherige Verdachtsberichterstattung plus die falschen Fährten der Behörden: Alles in sich zusammengebrochen.
Die «BaZ» hat den Artikel online entfernt. Marc Graf sagt auf Anfrage: «Ich habe mich ausschliesslich zum Instagram-Profil geäussert und dieses so eingestuft. Die weiteren fachlichen Äusserungen betrafen grundsätzliche Fragen der Journalistin nach Tätertypologien.» Er sei sich «mehr als bewusst», dass es von der Anzeige bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung ein langer Weg sei.
Die Staatsanwaltschaft antwortet der WOZ, man folge bei Angaben zum Aussehen «streng den Aussagen von Auskunftspersonen», es könne aber bei «derart emotionalisierenden Straftaten» vorkommen, dass diese voneinander abweichen. Das habe man transparent kommuniziert.
Ein Leben zerstört, ganze Bevölkerungsgruppen unter Verdacht gestellt. Und alle haben alles richtig gemacht.