Besetzte Häuser: Fährten der Stadtnomaden

Zürichs subkultureller Untergrund sucht Raum und Vergnügen. Noch finden BesetzerInnen leer stehende Häuser zum Ausleihen, aber die Stadt will Eigentum wieder besser schützen.

«Das Eigentum ist gewährleistet.»
Bundesverfassung, Artikel 26

«Räume werden enteignet und öffentlich gemacht.»
«Egoistisches Manifest», Artikel 1

«Vergnügen ist unbezahlbar, für alles andere gibts Puls 5 und Sihlcity», sagten die EnteignerInnen im Egocity, als dort noch zum Vergnügen geladen wurde. Inzwischen sind sie auf der Suche nach neuen leer stehenden Häusern weitergezogen. Rüdigerstrasse 1 oder Kalkbreitestrasse 4 lauten zwei der neueren Koordinaten des Vergnügens. Für die subkulturellen StadtnomadInnen – und nicht nur für sie – ist es eng geworden in Zürich. Gemeinsam ging man deshalb letztes Jahr auf die Strasse. Tränengas und Gummischrot war die Antwort auf den nächtlichen Versuch der bunten Menschenmenge, das Vergnügen auf Zürichs Strassen zu tragen. «Clean-City», der die Demo-Party «Reclaim the Streets» im Vorjahr noch eine rauschende Tanznacht abrang, schlug zurück und verkündete: «Erlaubt ist, was nicht stört – und das stört!»

Doch verlassen wir kurz die Fährten der StadtnomadInnen und folgen den Werbestrategen der Winterthurer Immobiliengesellschaft Intershop AG zum angeblich «lebendigsten Ort Zürichs», dem Puls 5 im Zürcher Westen. Hier, wo gerade ein wuchtiger Komplex für «Shopping, Business, Fitness und Fun» hochgezogen worden ist, gibt man sich unumwunden als Verwalterin des Subkulturerbes. «Was vorerst zögerlich mit illegalen Clubs und Bars begann, geschieht heute geordnet und zielstrebig», schreibt Intershop auf der Puls-5-Homepage. Wo einst illegale Lokale das Leben zum Pulsieren brachten, schlagen nun vor allem die Herzen Alleinstehender höher. Doch nicht nur im ersten «Single-Migros», der spezielle Körbchen für Kontaktsuchende bereithält, herrscht meist gähnende Leere. Auch über fünfzig Prozent der vermietbaren Flächen konnten bisher nicht vermietet werden.

So vernichten die VerwalterInnen der Trendstadt nach und nach das, was sie zu schaffen vorgeben: eine lebendige und vielfältige Metropole. Zurück bleiben luxussanierte Lofts, schicke Restaurants, lukrative Clubs, prestigeträchtige Galerien und vor allem viel leer stehender Büroraum. Kurz: Das Vergnügen ist in Bedrängnis!

Kultur-Squats beleben die Szene

Trotzdem finden die StadtnomadInnen immer wieder neue Räume zum Enteignen, so wie kürzlich an der Rüdigerstrasse 1 in Zürich Süd. Seit dem 17. Januar hält die «Grossfamilie Rüdiger» dort ein Büro- und Gewerbehaus der Intershop AG besetzt. Schnell hat sich das Vergnügen im «Asihl» entfaltet: Wohnzimmer und Ateliers wurden bezogen, ein Medienlabor und eine Ausstellung zu Medienkunst eröffnet. Die Intershop AG, an der Ebners BZ-Gruppe die Mehrheit hält, betont das gute Einvernehmen mit den BesetzerInnen und hat mit ihnen fürs Erste einen Gebrauchsleihvertrag bis Ende April abgeschlossen.

Erlahmte der «Häuserkampf» nach der Wohlgroth-Räumung Mitte der neunziger Jahre weitgehend, so kam mit der Besetzung des «Glacegartens» auf dem Steinfelsareal in Zürich West wieder Bewegung in die Szene. Der «Glacegarten» war Ende 1999 das erste einer ganzen Reihe so genannter Kultur- Squats, bei denen es in erster Linie um Freiräume für experimentelle, nichtkommerzielle Kultur geht. Auch das inzwischen geräumte Egocity in Zürich Aussersihl, das zwischenzeitlich zum wichtigsten Symbol der wiedererstarkten Zürcher HausbesetzerInnenszene wurde, stand in dieser Tradition.

Immer wieder wurden in letzter Zeit auch im bürgerlichen Feuilleton die «aussergewöhnlich kreativen Köpfe in der HausbesetzerInnenszene» gefeiert. Für Aufsehen sorgten vor allem die Aktionen der NeodadaistInnen. Begonnen hatten diese im Februar 2002 mit der Besetzung des legendären Cabaret Voltaire an der Spiegelgasse 1 im Zürcher Niederdorf. Doch der (Neo-)Dadaismus hat es nicht nur den KulturjournalistInnen angetan. Auch die Stadt besann sich inzwischen auf dieses lange vernachlässigte Kapitel Zürcher Kulturgeschichte. Stadtpräsident Elmar Ledergerber will zusammen mit Nicolas Hayeks Swatch AG ab Spätsommer 2004 das Zürcher Dada-Haus am Originalschauplatz eröffnen.

Derweil sind die, die das Ganze in Gang brachten, längst weitergezogen. Viele von ihnen sind an der Rüdigerstrasse anzutreffen. Andere haben bereits Mitte 2002 an der Plattenstrasse 32 im Universitätsquartier eine neue Wirkungsstätte gefunden. Dort sind die gehypten BesetzerInnen nun aufs Ganze gegangen, indem sie sich im letzten Herbst mit Hilfe eines Anwalts gegen die drohende Räumung wehrten. Dies hat für einigen Wirbel gesorgt.

Gebrauchsleihe infrage gestellt

Das juristische Seilziehen rund um die Plattenstrasse stellt nicht nur für den Hauseigentümerverband die «einigermassen friedliche Lage in Sachen Besetzungen» grundsätzlich infrage. Der Zürcher HausbesetzerInnenszene eilt zwar der gute Ruf voraus, eine verlässliche Vertragspartnerin zu sein. Die DadaistInnen hätten diesen Ruf nun arg strapaziert, heisst es weitherum.

Wie kam es dazu? Im ursprünglichen Gebrauchsleihvertrag verpflichteten sich die BesetzerInnen gegenüber der Universität Zürich, jeden Monat 1500 Franken für Strom und Wasser zu zahlen. Als der Vertrag im Dezember 2002 auslief, informierte die Uni die DadaistInnen, dass sie noch länger bleiben könnten. Ein neuer Vertrag sei aber nicht abgeschlossen worden, erklärte eine Besetzerin gegenüber der WOZ. Trotzdem habe man weiterhin monatlich 1500 Franken überwiesen. Eine Abrechnung der effektiven Nutzungskosten, die zumindest in den Sommermonaten wohl einiges tiefer waren, hat die Uni den KunstaktivistInnen nie vorgelegt. Als diese dann ultimativ aufgefordert wurden, das Haus zu verlassen, stellten sie sich auf den Standpunkt, durch die Zahlungen sei ein Mietverhältnis mit den entsprechenden Kündigungsfristen entstanden. Man nahm sich einen Anwalt und wehrte sich auf juristischem Weg. Mit der Uni einigte man sich schliesslich, das Haus spätes-tens Ende April 2004 zu verlassen. Vergebens hofften die DadaistInnen dagegen, mit dem Rechtsstreit ihrer Forderung nach gemeinsamem Wohn- und Arbeitsraum gegenüber der Stadt mehr Nachdruck verleihen zu können.

Für Stadträtin Esther Maurer (SP) stellt der Fall Plattenstrasse nicht nur eine Zäsur dar, sondern stellt auch den langjährigen Erfolg mit den Gebrauchsleihverträgen als solchen infrage. «Wir nehmen diese Erfahrung als Anlass, den Schutz der Eigentümer zu verbessern, und haben deshalb einen externen Mietrechtsspezialisten eingeschaltet.» Der Bericht des Experten, der demnächst im Polizeidepartement erwartet wird, müsse zeigen, so Maurer, «welche Möglichkeiten bestehen, mit HausbesetzerInnen künftig wieder die nötige Verbindlichkeit zu schaffen».

Mit einer Artikelserie zum Rechtsstreit um die Plattenstrasse hat die NZZ im letzten Dezember die Flanke für den Druck von rechts geöffnet. Bündelt man die Vorschläge von FDP und SVP, bleibt kaum etwas von der derzeitigen Praxis übrig. Bezüglich Zwischennutzungen und Gebrauchsleihverträgen müsse die Stadt den EigentümerInnen die freie Wahl lassen, sind sich FDP und SVP einig. «Jeder Eigentümer sollte frei und ohne Wenn und Aber entscheiden können, ob er räumen lassen will oder ob er einen Gebrauchsleihvertrag abschliessen möchte», sagt die Präsidentin der Stadtzürcher FDP, Doris Fiala.

Die «paradiesischen Zustände» für BesetzerInnen will auch Markus Schwyn, SVP-Fraktionspräsident im Zürcher Gemeinderat, schnell beenden. «Die Stadt hat das Eigentum zu schützen.» Auch in Zukunft werde die SVP auf jede neue Besetzung umgehend mit Interpellationen und schriftlichen Anfragen im Gemeinderat reagieren, versichert Schwyn der WOZ. Vor kurzem forderte die SVP in einer Motion erfolglos, die Stadt solle immer dann für Schäden an Liegenschaften kostenpflichtig gemacht werden, wenn die Polizei trotz Strafantrag des Eigentümers nicht räume. Nun will sie die HausbesetzerInnen selbst zur Kasse bitten. Insbesondere die Kosten für die polizeiliche Räumung seien den BesetzerInnen in Rechnung zu stellen, findet Schwyn.

Trotz Überprüfung der Gebrauchsleihpraxis hält Polizeivorsteherin Maurer nichts von einer allgemein härteren Gangart: «Wer glaubt, mit einem «härteren» Vorgehen Hausbesetzungen aus der Welt zu schaffen, macht sich was vor.» Sie setzt deshalb weiterhin auf einen pragmatischen Umgang mit Hausbesetzungen. Der Hauseigentümerverband rät dann auch seinen Mitgliedern, es besser gar nicht erst so weit kommen zu lassen. «Oft lässt sich Leerstand bei richtiger Organisation vermeiden.»

Zurück zum Häuserkampf?

In der BesetzerInnenszene betont man vor allem die Vorteile der bisherigen Praxis mit Gebrauchsleihverträgen. «Mit einem Vertrag kannst du zumindest noch rechtzeitig deine Sachen packen. Und du wirst nicht morgens um sieben aus dem Bett heraus verhaftet, während deine Siebensachen aus dem Fenster in die bereitstehende Mulde fliegen.» Maurers Ankündigung, einen Mietrechtsexperten die heutige Praxis überprüfen zu lassen, hat aber auch in den mittlerweile wieder über zehn besetzten Häusern für einigen Gesprächsstoff gesorgt. In den letzten Jahren habe es zwar zum guten Ton gehört, sofort nach der Besetzung beim Eigentümer oder bei der Eigentümerin einen Gebrauchsleihvertrag zu erwirken. Dies müsse aber nicht auf ewig so bleiben – vor allem nicht, wenn die neuen Verträge weitere Reglementierungen zugunsten der EigentümerInnen vorsehen sollten. Wichtiger als Verträge abzuschliessen, finden einige in der Szene, sei sowieso, politischen Druck aufzubauen, um eine Räumung zu verhindern.
Der Fall Plattenstrasse wird nicht Schule machen. Trotzdem steht für die Stadt einiges auf dem Spiel. Ein härteres Vorgehen gegen Besetzungen könnte durchaus wieder turbulentere Zeiten mit wilden Besetzungen zur Folge haben. Was auch immer geschieht: Das «unbezahlbare Vergnügen» lässt sich schlussendlich so wenig kaufen wie reglementieren. «Denn draussen vor der Tür, da wartet es immer noch, das bessere Leben», wie Stephan Ramming vor vier Jahren im Rückblick auf die Achtzigerunruhen in dieser Zeitung schrieb: «Holen wir es uns.»

DAS «ZÜRCHER MODELL»

In der Stadt Zürich hat sich in den letzten Jahren ein «liberaler» Umgang mit Besetzungen durchgesetzt: Geräumt wird erst, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin neben dem Strafantrag auch eine rechtskräftige Baubewilligung oder einen Vertrag für die Nutzung nach der Räumung vorlegen kann. «Die Räumung einer besetzten Liegenschaft soll nicht nur für den Moment, sondern auf Dauer erfolgreich sein», rechtfertigt die Stadtpolizei in einem Merkblatt diese Bedingungen.
Sind die Kriterien für eine Räumung nicht gegeben, besteht die Möglichkeit, einen Gebrauchsleihvertrag für die Zwischennutzung abzuschliessen. «Durch den Gebrauchsleihvertrag verpflichtet sich der Verleiher, dem Entlehner eine Sache zu unentgeltlichem Gebrauche zu überlassen, und der Entlehner, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurück-zugeben», heisst es im Obligationenrecht (OR 305ff.).
In den Verträgen werden weiter die Auszugsmodalitäten und die Übernahme der Nebenkosten durch die BesetzerInnen geregelt. Zumeist verpflichten sich die BesetzerInnen in den Verträgen auch, auf Nachbarschaft und Umgebung Rücksicht zu nehmen. Der erste Gebrauchsleihvertrag wurde – vermittelt durch die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP) – 1991 für die Liegenschaft an der Freiestrasse 27 abgeschlossen. In den letzten Jahren erhielten die meisten besetzten Häuser einen solchen Vertrag, was der Stadtpolizei die eine oder andere aufwendige Räumungsaktion ersparte. Seit gut zwei Jahren fördert die Stadt das Abschliessen von Gebrauchsleihverträgen aktiv.