Der WOZ-Blog zum Ukrainekrieg

Maximale Flexibilisierung

Ein neues Gesetz soll den ukrainischen Arbeitsmarkt deregulieren. Dagegen gibt es breiten Protest – auch vom Schweizer Gewerkschaftsbund.

Die grössten Frechheiten verbergen sich oft hinter unscheinbaren technisch-bürokratischen Begriffen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist etwa der Entwurf für das «Gesetz Nr. 5371» zur «Vereinfachung der Arbeitsbeziehungen in kleinen und mittleren Unternehmen». Mitte Mai passierte das Ansinnen in der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, die Erstlesung; nun soll es in der zweiten Lesung endgültig verabschiedet werden. Schon im März hatte der Gesetzgeber eine Arbeitsmarktreform verabschiedet, in deren Folge unter anderem der Kündigungsschutz gelockert und die maximale Arbeitszeit erhöht wurde.  

Die «Vereinfachung» der Beziehungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten bedeutet indes nichts anderes als maximale Flexibilisierung und die vollkommene Deregulierung des Arbeitsmarkts. Im Kern zielt das Gesetz Nr. 5371 nämlich darauf ab, alle Beschäftigten in Betrieben mit bis zu 250 Personen – also einen Grossteil der ukrainischen Arbeiter:innen – ihrer Rechte zu berauben: Statt der aktuell noch geltenden, aus der Sowjetzeit stammenden Gesetze sollen inskünftig individuell mit den Unternehmen geschlossene Verträge die Arbeitsbedingungen und Löhne definieren. 

Die Reform käme einem gefährlichen Paradigmenwechsel gleich. Während die Befürworter:innen behaupten, die aktuellen Bestimmungen würden «die Entwicklung der Firmen behindern», befürchten die Gegner:innen des Vorhabens eine starke Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, etwa die Erleichterung fristloser Kündigungen. 

Angebliche «Antikrisenmassnahme»

Der Entwurf stammt aus der Feder einer NGO des ehemaligen georgischen Präsidenten Michail Saakaschwili, der die ukrainische Regierung gemeinsam mit der US-Behörde USAid und dem Arbeitgeberverband beraten hat. Ins Parlament gebracht wurde es von einer Gruppe um die Abgeordnete Halina Tretjakowa von der Selenski-Partei «Diener des Volkes», die den parlamentarischen Ausschuss für Sozialpolitik leitet. Als das Projekt vor rund einem Jahr auf den Weg gebracht wurde, übten ukrainische und internationale Gewerkschaften harsche Kritik an dem Entwurf, der daraufhin in der Schublade verschwand. Unter dem Eindruck des russischen Krieges gegen die Ukraine wurde er nun wieder hervorgekramt und als «Antikrisenmassnahme» für den gebeutelten Arbeitsmarkt verkauft. 

Weil unter dem Kriegsrecht Demonstrationen und Streiks verboten sind, befürchten die Gegner:innen nun, dass die Kritik diesmal ungehört verhallt – an ihrer Ablehnung hat sich indes nichts geändert. Der Gewerkschaftsbund FPU warnt davor, dass eine Annahme bloss den Interessen der Unternehmen diene. Und auch die linke Organisation Sozialnyi Ruch mobilisiert gegen das arbeiter:innenfeindliche Projekt. So lancierte die Gruppe unter anderem eine Petition, die Tretjakowas Enthebung ihrem Amtes an der Spitze des sozialpolitischen Ausschusses fordert. Sie ist der Meinung, dass das Kriegsrecht der Regierung bloss als Vorwand diene, lang geplante, neoliberale Reformen durchzudrücken. 

Nicht mit EU-Gesetzen vereinbar 

International ist die Kritik an Gesetz Nr. 5371 ebenfalls nicht ausgeblieben. Ein offener Brief, den auch Pierre-Yves Maillard, der Chef des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, unterzeichnet hat, fordert die ukrainischen Parlamentarier:innen auf, dem umstrittenen Gesetz nicht zuzustimmen. «Wir sind besorgt, dass die sogenannte Vereinfachung die Abschaffung wichtiger Rechte und der letzten übrig gebliebenen Massnahmen zum Schutz der Arbeiter zur Folge hat», heisst es darin. Zudem würden die Beschäftigten ihrer Möglichkeiten zur gewerkschaftlichen Organisation beraubt. «Das Gesetz würde die Ungleichheit bloss weiter verstärken und den sozialen Dialog erschweren. Und es würde die Perspektive auf einen EU-Beitritt unterminieren.» Auch der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EPSU) hat dem ukrainischen Parlament einen Protestbrief geschickt. 

Schon vor einem Jahr hatte der parlamentarische Ausschuss zur EU-Integration festgestellt, dass das geplante Gesetz nicht mit dem EU-Assoziierungsabkommen und den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vereinbar sei, weil es gegen Richtlinien wie auch die Grundrechtecharta der EU verstosse. Gerade jetzt, wo die ukrainische Regierung auf eine rasche Beitrittsperspektive drängt, dürfte dieser Punkt für reichlich Zündstoff sorgen.