Irak: Blühender Wildwuchs

Um die Wirtschaft steht es unter der Besatzung schlecht. Wie geht es dann wohl den ArbeiterInnen und ihren Organisationen?

«Lassen wir die Blumen wachsen – dann werden wir sehen, welche am schönsten blüht», liess der US-Prokonsul im Irak, Paul Bremer, in einer Diskussion um neue und alte Gewerkschaften verlauten. Die Wirtschaftspolitik der Besatzungsbehörde (Coalition Provisional Authority, CPA) zielt darauf, dass sich fremde InvestorInnen fest etablieren und möglichst ohne Einmischung der Arbeiterschaft ihre Profite machen können.

Zu diesem Schluss kommt ein ausführlicher Bericht der britischen Journalistin Ewa Jasiewicz. Sie hat im Auftrag der Organisation Occupation Watch mehrere Monate lang vor allem in wichtigen Betrieben des öffentlichen Sektors (Elektrizität, Hafen und vor allem Öl) rund um Basra im Südirak mit ArbeiterInnen und ihren Organisationen über deren aktuelle Probleme gesprochen. Es gelang ihr dadurch, nicht nur ein Bild der laufenden Arbeitskonflikte zu zeichnen. Sie nutzte die Gelegenheit auch, die schlecht informierten ArbeiterInnen über sie betreffende Beschlüsse der Besatzungsbehörde und auch über die Rechte zu informieren, die ihnen aufgrund von Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zustehen. Ein weiteres Ziel war, zu untersuchen, wie die von der CPA neu in den Irak geholten ausländischen Firmen und die von ihnen beauftragten Unterkontrahenten mit Arbeitsrechten umgehen und die irakischen Arbeiter­Innen über diese im Land bisher unbekannten Firmen zu informieren.

Saddams hohle Gewerkschaften

Ein kurzer Rückblick darauf, wie die Wirtschaft unter Saddam Hussein organisiert war, ist nötig, um zu verstehen, wie sehr sich die Situation der Arbeiterschaft im Irak durch die Besetzung und die damit verbundene neue Organisation der irakischen Wirtschaft bereits verändert hat und noch verändern wird. Rückgrat der irakischen Ökonomie ist die Ölförderung, die 1972 verstaatlicht wurde, was die Regierung zur grössten Arbeitgeberin des Landes machte. Die Bedeutung der Ölindustrie – sie sorgte für neunzig Prozent der Deviseneinnahmen des Landes – führte dazu, dass die ArbeiterInnen im Ölsektor zu den best­überwachten und den am meisten unterdrückten gehörten. Einen Arbeitskampf im Ölbereich konnte sich der Staat nicht leisten. Immerhin waren es im Nachbarland Iran streikende Ölarbeiter, die 1979 den Schah zu Fall brachten und die islamische Revolution zum Erfolg führten. Daneben wuchs der militärisch-indus­trielle Komplex im Irak ständig – wegen des ersten Golfkriegs zum einen, aber auch wegen Saddams Totalitarismus im Innern: Fünf verschiedene Sicherheitsdienste kontrollierten die Bevölkerung – und sich gegenseitig. Die Armee zählte weit über eine Million SoldatInnen, die Polizei umfasste hunderttausende von BeamtInnen, und dazu kamen die ArbeiterInnen in 22 Rüstungsunternehmen – auch sie bestens überwacht und unterdrückt, um zu verhindern, dass ihre Produkte in die falschen Hände geraten und das Regime gefährden könnten.

Immerhin waren die Angestellten der öffentlichen Betriebe materiell besser gestellt als jene im privaten Sektor, doch hatten sie keine Rechte und keine Stimme, Protestaktionen oder gar Streiks waren strikt untersagt. Im Jahr 1987 verbot ein neues Arbeitsgesetz alle Gewerkschaften im öffentlichen Sektor, erklärte alle Angestellten zu Beamten. Es wurde eine alles durchdringende Einheitsgewerkschaft gebildet, die im Baath-Regime zu einem weiteren Kontrollinstrument für die arbeitende Bevölkerung wurde. Im vergleichsweise kleinen Privatsektor – nur etwa ein Fünftel der Arbeiterschaft arbeitete in Privatfirmen, vor allem in den Bereichen Bauwirtschaft, Dienstleistungen, Textil und Verkauf – gab es zwar fünf in Branchen organisierte Gewerkschaften, doch waren sie laut Samir Hanun, dem kommunistischen Vizepräsidenten der Gewerkschaftsföderation von Basra, «hohle Organisationen», dem Regime völlig ergeben und von Baath-Funktionären geleitet. Die Arbeitsbedingungen im privaten Sektor waren schlecht (lange Arbeitszeiten, kein Schutz an gefährlichen Arbeitsplätzen) und der Lohn tiefer als beim Staat. Nur wer Wohlverhalten zeigte und sich in Baath-Institutionen engagierte, konnte mit Boni, Erleichterungen und Aufstieg rechnen. Proteste oder spontane Streikaktionen wurden von den Gewerkschaften selber streng geahndet, was im Saddam-Regime auch Folter heissen konnte.

Seit den achtziger Jahren waren grössere Privatfirmen ohnehin im Besitz von Mitgliedern der Familie oder des Tikriti-Clans von Saddam Hussein – sie sind es zum Teil heute noch, und es werden die gleichen Ausbeutungs- und Einschüchterungsmethoden im Arbeitsbereich angewendet wie früher. Während des Kriegs zwischen Iran und Irak gründeten viele Günstlinge von Saddam Hussein, oft zusammen mit Privatunternehmern und Geschäftsleuten, gemischte privat-öffentliche Firmen, bei denen ein 51-Prozent-Anteil dem Staat gehörte und die restlichen 49 Prozent einem Saddam- und regimetreuen Privatbesitzer. Dadurch verkleinerte sich der Anteil der Staatswirtschaft zugunsten des gemischten Sektors, in dem sich vor allem im Bau- und Transportsektor Private und der Staat gleichzeitig bereichern konnten – nicht zuletzt, indem sie illegal Rohöl oder Ölprodukte exportierten und dank Bauaufträgen der öffentlichen Hand.

Kleine Löhne, viele Zulagen

Damals war ein Irakischer Dinar noch 3,3 US-Dollar wert, und so kamen in den Achtzigern auch die ArbeiterInnen auf ansehnliche Löhne. Sogar im Putzdienst betrug ein durchschnittlicher Monatslohn umgerechnet 900 US-Dollar. Ausserdem erhielten die ArbeiterInnen von der Regierung Nahrungsmittel sowie Familien-, Orts-, Risiko- und Dienstalterzulagen, was zu ihrem Wohlstand beitrug und sie gleichzeitig ans Regime band – vor allem in den neunziger Jahren, der Zeit der Wirtschaftssanktionen, als der Wert des Dinars drastisch sank und die Abhängigkeit vom Regime durch das Uno-Programm «Öl für Nahrung» noch grösser wurde.

Die 35 Jahre Baath-Regime haben in der Bevölkerung ein tief sitzendes Miss­trauen hinterlassen. Überwachung, Korruption, Gewalt, Einschüchterung, Verleumdung durchdrangen alle sozialen Beziehungen ausserhalb der Familie. Angst, Misstrauen, Sonderinteressen und versteckte Agenten (seien sie von der Familie, der Partei oder von Stämmen diktiert) sind tief verwurzelt und werden dies wohl noch lange bleiben. Das wirkt sich auf die Bereitschaft und Möglichkeiten der Arbeiterschaft, sich zu organisieren, nach wie vor sehr behindernd aus.

Wer gehofft hat, die Besetzung des Irak und die erklärte Absicht, das Land zu demokratisieren, werden daran etwas ändern, sieht sich gründlich enttäuscht. Unter den von der Besatzungsbehörde verabschiedeten Erlassen betreffen vor allem fünf die Arbeitsverhältnisse. Am 5. Juni 2003 – also fast zwei Monate nach den Plünderungen von öffentlichen Einrichtungen – veröffentlichte sie eine Bekanntmachung über «Öffentliches Aufhetzen zu Gewalt und Unruhen». Sie erlaubt den Besatzungstruppen die Verhaftung von all jenen, die verdächtigt werden, zu Unruhe, Krawallen oder Beschädigung von Eigentum aufzurufen. Der Erlass ist so gefasst, dass er auf Streiks und Arbeitskonflikte angewendet werden kann.

Am Tag darauf verordnete die Besatzungsbehörde in einer Öffentlichen Bekanntmachung zur «Organisation am Arbeitsplatz», dass in diesem Bereich das bisherige Baath-Recht gelten soll – also das vollständige Verbot von Gewerkschaften. Eine Änderung dieser Gesetzgebung wird einer späteren neuen irakischen Regierung überlassen, kann also frühestens nach dem 30. Juni dieses Jahres erfolgen. Am 10. Juli 2003 erfolgte die Anweisung Nummer 19, die gleichzeitige Demonstrationen an verschiedenen Orten – auf Strassen und Plätzen, seien sie öffentlich oder privat wie Firmengelände – verbietet und unter Strafe stellt.

Kleine Löhne ohne Zulagen

Vor allem aber die Anweisung Nummer 30 vom 9. September 2003 über «Anstellungs- und Lohnreformen sowie Anstellungsbedingungen von Staatsbeamten» beeinflusste die Lage der Arbeitenden direkt, legt sie doch neue Lohnskalen fest und ist daher der bekannteste der fünf Erlasse. Seit der Besatzung gibt es den irakischen Staat nicht mehr,
und die CPA verwaltet nicht nur alle Gelder, sondern ist die Arbeitgeberin der Staatsangestellten. Der Minimallohn wurde auf 69 000 irakische Dinar festgelegt, also rund 40 US-Dollar, und die Löhne steigen dann in zehn Lohnklassen mit je dreizehn Abstufungen bis auf 3 Millionen Dinar (rund 1700 Dollar). Vor allem aber wurden alle zusätzlichen, unter Saddam so wichtigen Zahlungen ersatzlos gestrichen: keine Familienzulagen, keine Orts- und Unterkunfts- oder Risikozulagen mehr. Dabei waren es gerade solche Zulagen, die aus den geringen Löhnen doch noch ein Gehalt machten, mit dem die Familien überleben konnten. Die meisten ArbeiterInnen, mit denen Occupation Watch sprach, erhielten ihren Lohn zudem unregelmässig, manchmal in Dinar und manchmal in Dollar.

Inzwischen ist das Ministerium für Arbeit und Soziales daran, mit einer anonymen Gruppe von Anwälten ein neues Arbeitsgesetz zu entwerfen – unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit. VertreterInnen von irakischen Gewerkschaften, die sich derzeit zu formieren versuchen, wurde jegliche Information über die Sitzungen und jeglicher Beitrag an die Diskussionen verwehrt – von einer direkten Teilnahme gar nicht zu reden. Auch VertreterInnen von Occupation Watch gelang es nicht, mit den zuständigen Personen ins Gespräch zu kommen oder nur schon zu erfahren, wer an den Gesetzen arbeitet und ob internationale Institutionen wie etwa die Internationale Arbeitsorganisation ILO involviert sind. Das Finanzministerium – oder vielmehr der dahinter stehende CPA-Direktor für Management und Budget – hat alle Büros und Einrichtungen sowie die Gelder (rund 1 Million Dollar) der früheren baathistischen Gewerkschaft beschlagnahmt. Der Umstand, dass sich verschiedene, konkurrierende Gruppierungen – unter anderen Organisationen um die Kommunistische Partei und die Islamische Arbeiterbewegung der Daua-Partei – um deren Nachfolge und die Übernahme der Strukturen bewerben, ist eine gute Ausrede für das Hinauszögern von Entscheiden und dafür, das Gewerkschaftsverbot in Kraft zu belassen.

Spontanstreiks mit Wirkung

Trotzdem beginnen sich die ArbeiterInnen in verschiedenen Betrieben im Süden des Irak zu wehren, manchmal sogar mit einigem Erfolg: Im Oktober gab es einen Arbeitsunterbruch im Hafen von Umm Kasr, weil die Löhne zwei Wochen überfällig waren – am nächsten Tag wurden sie bezahlt. Dasselbe geschah im November in einer Elektrizitätsgesellschaft. Den grössten Sieg erzielte die Gewerkschaft der Arbeiter­Innen der Southern Oil Company (SOC), die 10 000 Mitglieder vertritt und bisher dank guter Zusammenarbeit mit der Direktion trotz der gewerkschaftsfeindlichen CPA-Politik schon einiges erreichte. Ihr gelang mit Hilfe von wilden Streiks, dass indische und pakistanische Arbeitskräfte, die für die Reparatur der SOC-Anlagen eingesetzt werden sollten, vom Gelände verbannt und stattdessen irakische Arbeiter eingestellt wurden.

Die US-Entwicklungshilfeagentur USAID hatte die Reparaturarbeiten im Wert von 610 Millionen US-Dollar ohne Ausschreibung der US-Firma Kellogg, Brown and Root (KBR) übergeben, einer Filiale des US-Konzerns Halliburton (deren früherer Boss der heutige US-Vizepräsident Dick Cheney war). Die Firma erhielt zudem das Recht, irakisches Öl zu exportieren und zu verkaufen. Die Reparaturen übertrug sie an einen kuwaitischen Partner, der dafür ausländische Arbeiter anstellen wollte, ohne mit den kämpferischen Irakern gerechnet zu haben, die inzwischen viele Reparaturen ohne KBR ausgeführt haben.

Trotzdem gilt auch weiterhin die Anweisung Nummer 39 über ausländische Investitionen, die Anfang September erlassen wurde: Sie erlaubt die Privatisierung von allem staatlichen Besitz und steht damit im Gegensatz zu den Haager Abkommen und den Genfer Konventionen, die den Umgang mit wirtschaftlichen Ressourcen in besetzten Gebieten regeln. Nur Boden können Ausländer nicht kaufen (er kann aber für bis zu 40 Jahre geleast werden), und auch das Öl bleibt irakisch, darf jedoch von ausländischen Firmen verarbeitet, raffiniert, transportiert und verkauft werden. Die gleiche Anweisung gibt ausländischen Investoren das Recht, Firmen im Irak zu hundert Prozent zu besitzen und ihren ganzen Profit unverzüglich ins Ausland abzuziehen. Sogar die Obergrenze für Steuern wurde von früher 45 auf nur noch 15 Prozent gesenkt. Diese Anweisung, zusammen mit Gewerkschaftsverbot und den bescheidenen Lohnskalen macht den Irak zu einem völlig deregulierten Experimentierfeld, auf dem den IrakerInnen in den nächs­ten Jahren, wie Paul Bremer es so schön ausgedrückt hat, noch vieles «blühen» kann.

Scharf beobachtete Besatzer

Occupation Watch ist eine Koalition von internationalen Friedens- und Menschenrechtsgruppen, die zusammen mit irakischen Partnerorganisa­tionen ein in Bagdad stationiertes
Zen­t­rum zur Beobachtung der Ent­wicklung im Irak betreibt. Absicht von Occupation Watch ist es, die Wirt­schafts- und Wiederaufbaupolitik der Besetzer im Irak zu verfolgen und zu dokumentieren und sich für das Recht der IrakerInnen einzusetzen, die Kontrolle über ihre Res­sour­cen, vor allem das Öl, in die eigene Hand zu nehmen. Weiter soll der Übergang zur Selbstbestimmung beobachtet und gefördert und Druck auf die Besatzungsmächte ausgeübt werden, ihren finanziellen Verpflich­tungen beim Wiederaufbau nachzu­kommen. Besonderes Au­genmerk soll weiter auf die Rechte der Frauen und der Arbeitnehmer­­Innen gerichtet werden sowie auf die Auswirkungen der Besetzung auf das tägliche (Über-)Leben und die Versorgung von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Wasser, Erziehung und Medizin.

Im Beirat von Occupation Watch sind neben Persönlichkeiten aus der internationalen Politik, Kultur und Wissenschaft zahlreiche IrakerInnen im Exil wie auch im Landesinnern
vertreten.