Machtverteilung im Irak: Scheiternde Pläne, falsche Prognosen
Ein baldiges Engagement von Uno und Nato ist wenig realistisch.
Am 30. Juni [2004] wollen die Besatzungsmächte USA und Grossbritannien zumindest einen Teil ihrer Verantwortung an eine vorläufige irakische Regierung abgeben.
Der britische Aussenminister Jack Straw äusserte vergangene Woche die Erwartung, der Uno-Sicherheitsrat werde diese «Machtübergabe an eine souveräne Regierung» noch im Mai durch eine neue Resolution absegnen, eine Rolle für die Weltorganisation im Irak definieren und damit auch die politische und völkerrechtliche Grundlage für ein Engagement der Nato schaffen. Um einen entsprechenden Beschluss der Allianz spätestens an ihrem Gipfeltreffen Ende Juni in Istanbul bemüht sich hinter den Kulissen derzeit vor allem Straws US-Amtskollege Colin Powell.
Diese Pläne werden wahrscheinlich ebenso scheitern wie all die anderen Vorhaben und Einschätzungen der Regierungen in Washington und London als falsch erwiesen, seit US-Präsident George Bush den Irakkrieg im Mai letzten Jahres offiziell für beendet erklärte. Lakhdar Brahimi, der Irak-Sondergesandte von Uno-Generalsekretär Kofi Annan, legte dem Sicherheitsrat am Dienstag zwar seine Vorschläge für die Zusammensetzung einer vorläufigen Regierung ab 30. Juni 2004 vor. Doch wie diese Regierung ausgewählt werden soll, ist weiterhin nicht geklärt.
Vor allem ist noch offen, ob die zahlreichen, zum Teil völkerrechtswidrigen Dekrete wie die Privatisierung der Staatsbetriebe, mit denen der Chef der US-Besatzungsverwaltung, Paul Bremer, das Land in den letzten zwölf Monaten regiert hat, auch nach der «Machtübergabe» an eine vorläufige Regierung unverändert in Kraft bleiben. Die Frage, ob die Uno tatsächlich eine «zentrale Rolle» übernehmen kann, während diese Besatzungsdekrete weiterhin in Kraft sind, wird zwar von den Vertretern aller relevanten politischen Gruppierungen im Irak mit «Nein» beantwortet, ist aber im Sicherheitsrat bislang noch nicht diskutiert worden. Ähnliches gilt für die Frage, auf welcher rechtlichen Basis die Truppen der US-geführten Kriegs- und Besatzungskoalition nach der «Machtübergabe an eine souveräne Regierung» im Irak bleiben können und in welchem Verhältnis sie zu einer eventuellen Uno-Mission stehen würden.