Menschenrechte: Dem uralten Tiger die Zähne gezogen
Endlich wurde am Dienstag die Nationale Menschenrechtsinstitution gegründet – mit jahrzehntelanger Verspätung. Bund wie Kantone hatten sich alle Mühe gegeben, diese zu sabotieren.
Es war kein feierlicher Staatsakt. Keine Bundesrätinnen, keine Staatssekretäre waren zugegen. Die Traktandenliste so nüchtern, wie man sie an der Generalversammlung eines Turnvereins erwartet. Einzig die Örtlichkeit gab einen würdigen Rahmen ab: Man traf sich im Festsaal des Kursaals in Bern.
Rund 150 Personen waren da, und viele von ihnen haben sich jahrelang dafür engagiert, dass dieser Moment Wirklichkeit wurde: dass die Schweiz eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) erhält. In drei Abschnitten des «Bundesgesetzes zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte» sind die Aufgaben der NMRI definiert: Sie soll informieren und dokumentieren, zielgerichtete Forschung zur Gesetzgebung betreiben, Dialog und Zusammenarbeit fördern, Menschenrechtsbildung leisten und Behörden, NGOs und Unternehmen in Menschenrechtsfragen beraten.