13. AHV-Rente: Unzulässige Einmischung

Eric Breval hat sich Anfang dieser Woche in der NZZ in den Abstimmungskampf um eine 13. AHV-Rente eingemischt. Breval? Den Namen des Direktors der in Genf domizilierten unabhängigen Bundesanstalt Compenswiss kennt die breite Öffentlichkeit kaum. Compenswiss legt das Vermögen der AHV an. Das sind derzeit 40 Milliarden Franken. Breval ist also eine wichtige Figur in der Welt der Altersvorsorge. Er verantwortet, wie dieses Vermögen angelegt wird.

Compenswiss ist zur politischen Neutralität verpflichtet, darf sich also nicht in Abstimmungskämpfe einmischen. Breval selbst hat diesen Grundsatz 2022 in einem Interview mit dem «Schweizer Monat» betont. Nun verstösst er dagegen. Mit einem semantischen «Buebetrickli» versuchen der NZZ-Journalist und der Direktor die Verpflichtung zu umgehen. «Auf Anfrage», heisst es im Artikel, «erklärt sich der Direktor Breval jedoch bereit, die technischen Konsequenzen zu erläutern», mit denen zu rechnen sei, sollte die Initiative angenommen werden. Natürlich ist der Direktor «beunruhigt». Dann spinnt Breval implizit an einer Erzählung mit, die sich in die bürgerliche Gegenkampagne fügt. Er sagt: Aus «einer rein technischen Sicht» wäre es besser, «man würde gleichzeitig mit dem Ausbau auch über dessen Finanzierung entscheiden». Höhere Renten zu beschliessen, ohne die Finanzierung zu regeln, sei gefährlich.

Genau darauf reitet auch die Kampagne der bürgerlichen Parteien herum. Die Bürgerlichen behaupten unter anderem, bei Annahme der Initiative sei eine rechtzeitige Finanzierung auf Anfang 2026, wie es die Initiative vorschreibe, kaum machbar. Als es 2019 bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) um die Interessen der Konzerne ging, klärte die Politik die Finanzierungsfrage innert Jahresfrist.

Brevals Einmischung – ob naiv oder absichtlich – passt als Puzzleteil ins grosse Bild einer bürgerlichen Kampagne, der fast jedes Mittel recht zu sein scheint, um bessere Renten zu verhindern.