Maja T.: Deutsche Verantwortung

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Maja T. hat den Hungerstreik beendet. Die in Ungarn inhaftierte non-binäre Person war zuvor wegen einer rasanten Verschlechterung ihres Gesundheitszustands in ein Haftspital rund 200 Kilometer von Budapest entfernt verlegt worden. Am Montag erklärte Maja T. das Ende des Protests.

Das berichtete Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., zunächst dem MDR auf dem Rückweg von einem Haftbesuch. Maja T. begründete den Schritt in einer anschliessend verbreiteten schriftlichen Stellungnahme mit gesundheitlichen Problemen: «Ich möchte meine Gesundheit nicht weiter strapazieren, denn ich spüre, wenn ich jetzt nicht umkehre, ist es bald zu spät dafür.»

Laut Aussagen von Wolfram Janosch gehe es Maja T. zwar «den Umständen entsprechend gut», dennoch sei körperlicher Abbau ganz klar erkennbar: «Die Wangen sind ganz dürr, man sieht die einzelnen Fingerknochen, das Körperfett ist vollkommen weg», und mittlerweile seien auch die Muskeln schon «sehr stark abgebaut», wie er der WOZ berichtet.

Die Entscheidung, den Hungerstreik abzubrechen, dürften auch Aussagen hineingespielt haben, die Deutschlands Aussenminister Johann Wadephul am Wochenende gemacht hatte, in denen er bessere Haftbedingungen für Maja T. forderte. «Jetzt ist unsere ganz klare Erwartung an Herrn Wadephul, dass die Isolationshaft beendet wird, und das Maja nach Deutschland zurückkommt», kommentiert das Wolfram Janosch. Er wolle ein «rechtsstaatliches Verfahren» für Maja T. sowie «Menschenrechte, Menschenwürde, nichts anderes»,

Nach wie vor stellt sich grundsätzlich die Frage, warum die Behörden die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn – wegen Angriffen auf eine Neonaziveranstaltung in Budapest – überhaupt vollzogen haben. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte diese im Februar 2025 für rechtswidrig erklärt. Der Generalbundesanwalt könnte womöglich Licht ins Dunkel bringen: Im Juli 2024 erklärte er dem Berliner Kammergericht, dass von seiner Seite kein vorrangiges Verfahren im Inland gegen Maja T. geführt werde. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Verfahren in Deutschland Vorrang haben müssen, eine Auslieferung wäre nicht erfolgt. Doch es kam anders.

Ein gutes Jahr später ist die juristische Ausgangslag zumindest für weitere in derselben Sache verdächtigte Antifaschist:innen eine andere. Diese hat der Generalbundesanwalt kürzlich wegen fast identischer Vorwürfe wie im Fall von Maja T. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt. Sie können also nicht nach Ungarn ausgeliefert werden.