Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat im Mai 2022 einen Änderungsbeschluss zum Gleichstellungsgesetz des Kantons gefasst. Der Entwurf stützt sich auf gesicherte Erkenntnisse aus der Gender- und Geschlechterforschung. Er geht von einem Geschlechterbegriff jenseits binärer und heteronormativer Definitionen aus. Infolgedessen soll das Gesetz den Diskriminierungsschutz und das Recht auf Gleichstellung auf nonbinäre Geschlechteridentitäten und homo- und bisexuelle Menschen ausweiten. Aktuell wird die Vorlage in der Justizkommission des Grossen Rates beraten.
Wichtig zu wissen: Seit 1996 ist in Basel-Stadt die Gleichstellung über ein sogenanntes Einführungsgesetz (EG) geregelt. Einführungsgesetze sind kantonale Gesetze, in denen festgelegt ist, wie ein Kanton geltendes Bundesrecht umsetzen will. Hierbei handelt es sich um das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (GlG), das a) inhaltlich revidiert und b) formell zu einem neuen Gesetz gemacht werden soll.
Diese Absichten sorgen jedoch für Gegenwind: In Basel hat sich die Initiative «Justitia ruft» formiert, die dem Gesetzesentwurf kritisch gegenübersteht. Die Initiantinnen stören sich daran, dass im neuen Gesetz nicht mehr nur von Frauen und Männern die Rede sein soll. Sie sind der Ansicht, dass das bestehende Gesetz aufgrund der strukturellen Benachteiligung von Frauen beibehalten werden sollte. Mit der Ausweitung des Gesetzes auf nonbinäre Identitären würde der Gleichstellungskampf der Frauen geschwächt. Das Recht auf Nichtdiskriminierung von Nonbinären sei legitim und wichtig, müsse aber in einem anderen Gesetz festgeschrieben werden.
Heisst also: Die Initiantinnen fordern eine klare Trennung zwischen Diskriminierungsschutz und Gleichstellungsauftrag. Konsequent jedoch wirken die Argumente nicht: Nonbinäre Menschen werden eben gerade auch dann diskriminiert, wenn ihnen das Recht auf Gleichstellung vorenthalten wird.
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