Urteil gegen Maja T.: Budapester Schauprozess

Nr. 7 –

Maja T. ist in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wie ist das Verfahren einzuordnen – und wie geht es weiter?

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Maja T. am 22. Januar vor dem Gerichtssaal in Budapest
«Ein extrem hartes und vor allem unbegründetes Urteil»: Maja T. am 22. Januar vor dem Gerichtssaal in Budapest. Foto: Dániel Alföldi, Imago

Kurz trat der Anwalt noch einmal zu Maja T. Stehend tauschten sie ein paar Worte aus und nickten. Dann setzten sich die beiden wieder, Maja T. wurde vom Dolmetscher ein Mikro gereicht: «Ich lege Berufung ein mit der Absicht auf Freispruch» – das waren die letzten Worte, die Maja T. am Mittwoch letzter Woche im Verhandlungssaal des Budapester Stadtgerichts öffentlich sagte. Applaus brandete im Publikum auf. Wenig später wurde Maja T. wieder in Ketten zurück in Untersuchungshaft geführt.

Der den Prozess leitende Richter sah es als erwiesen an, dass T. im Februar 2023 an einem Überfall auf drei polnische Nationalisten, Unterstützer der extrem rechten Partei Ruch Narodowy, sowie an einem Überfall auf ein ungarisches Mitglied der rechtsextremen Organisation Blood and Honour und dessen Freundin beteiligt war.

Orbáns Propagandashow

Beide Angriffe hatten sich am Rand des sogenannten «Tags der Ehre» ereignet, einer rechtsextremen Demonstration, die sich aufgrund zahlreicher Begleitveranstaltungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der grössten Happenings der rechtsextremen Szene in Europa entwickelt hat. Der ungarische Blood-and-Honour-Kader und seine Freundin waren an jenem Abend von einem Konzert der schweizerischen Liedermacherin Ewiger Sturm gekommen, das vor der eigentlichen Demonstration in einem örtlichen Pub stattgefunden hatte.

Nun wurde Maja T. – 25-jährig, nonbinär, aus dem thüringischen Jena – wegen versuchter lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt (siehe WOZ Nr. 6/26).

Wolfram Jarosch, Maja T.s Vater, sprach bereits in einer Pressemitteilung vor dem Urteil von der Sorge, dass es sich beim Budapester Verfahren um einen Schauprozess handle. Im Gespräch mit der WOZ drückt er seine Enttäuschung aus: «Auch wenn wir noch Schlimmeres befürchtet haben, sind acht Jahre ein extrem hartes und vor allem unbegründetes Urteil.» Acht Jahre Haft bedeuten in diesem Fall acht Jahre Zuchthaus ohne Bewährungsmöglichkeit. Das ist in Ungarn die schärfste von drei Haftstufen, eine vorzeitige Entlassung nach Verbüssung von zwei Dritteln der Haft kann praktisch ausgeschlossen werden. Dazu kommen Verfahrenskosten, die von Jarosch auf bis zu 80 000 Euro geschätzt werden, sowie Schmerzensgeld für die Nationalist:innen.

Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft zwar nicht in ihrer wahnwitzigen Forderung nach 24 Jahren Haft, doch in seinem Urteil übernahm er viele Positionen der Anklage. So unterstellte er Maja T., Gewalt angewendet zu haben, obwohl das einzige vorgelegte Video, auf dem eine Person zu sehen ist, die Maja T. bei einem Angriff sein soll, eher zeigt, wie sich die Person von der Szene wegbewegt. Ein Zeuge wollte Maja T. zunächst erkannt haben, trat später aber von seiner Aussage zurück. Für den Richter war das dennoch Beweis genug. «Die vielen gut begründeten Einwände der Rechtsanwälte hat er abgebügelt», sagt Jarosch.

Auch Sven Richwin, Maja T.s deutscher Strafverteidiger aus Berlin, der das Verfahren in Budapest begleitet hat, kritisiert das Urteil scharf: «Die Staatsanwaltschaft ist zwar mit ihrer absurden Forderung gescheitert, acht Jahre nach einem Schauprozess ohne Beweise sind allerdings immer noch eine Farce.» Dabei schrieb der Richter Maja T. in der Urteilsbegründung nicht mal eigene Handlungen zu und begründete die Strafhöhe nicht näher. Richwin sagt: «Maja hätte gar nicht in diesem Gerichtssaal stehen sollen. Nur die vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig gebrandmarkte Auslieferung ermöglichte Orbán diese Propagandashow.» Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach eine harte Bestrafung gefordert, Orbán stufte ausserdem die «Antifa-Gruppierung», zu der Maja T. gehören soll, als Terrororganisation ein.

Rücküberstellung wahrscheinlich

Neben Maja T. hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Laut Richwin muss Maja T. nun bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens in ungefähr einem halben Jahr weiter «unter desaströsen Bedingungen in Isolationshaft» in Budapest bleiben. Das Berufungsverfahren wird hauptsächlich schriftlich geführt, das Beweisverfahren nicht neu aufgerollt. Nur in Sonderfällen würden wenige mündliche Termine durchgeführt, erklärt der Berliner Anwalt. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil bekäme Maja T. dann die Chance auf eine Rücküberstellung nach Deutschland zum Zweck der Haftverbüssung, führt Richwin das Prozedere weiter aus. «Eine entsprechende Zusage Ungarns liegt grundsätzlich vor und ist ein übliches Szenario bei einer Auslieferung deutscher Staatsbürger:innen für Gerichtsverfahren im Ausland.»

Die Verurteilung in Budapest ist der vorläufige Höhepunkt einer Posse, die sich bereits zwei Jahre hinzieht. Im Dezember 2023 wurde Maja T. nach längerer Suche von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen in Berlin festgenommen und zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht. Infolge eines von Ungarn gestellten Auslieferungsantrags auf Grundlage eines ebenfalls von Ungarn erwirkten europäischen Haftbefehls entschied das zuständige Kammergericht Berlin zwar, dass eine Auslieferung nach Ungarn stattfinden könne. Dagegen hatte die Verteidigung aber juristische Schritte angekündigt, so auch eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Diese Schritte wurden im Juni 2024 vom Landeskriminalamt Sachsen jedoch nicht abgewartet – stattdessen wurde Maja T. in einer Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Februar 2025 fest, dass die Auslieferung rechtswidrig gewesen war.

Seitdem sitzt Maja T. in ungarischer Untersuchungshaft und beklagt die dortigen Haftbedingungen. Neben Isolationshaft und anfänglich permanenter Videoüberwachung mangle es auch an angemessener Verpflegung, der hygienische Zustand der Zellen sei schlecht. Immer wieder sprach T. beispielsweise von Ungezieferbefall durch Bettwanzen und Kakerlaken.

Die Haftbedingungen waren zwischenzeitlich so unerträglich, dass Maja T. sich im Sommer 2025 entschied, in einen vierzigtägigen Hungerstreik zu treten. Als T.s Gesundheitszustand so bedrohlich wurde, dass Ärzte bereits über invasive Eingriffe, etwa die Implantation eines Herzschrittmachers und Zwangsernährung, diskutierten, brach Maja T. den Hungerstreik ab.

Unterdessen ist die Marschrichtung in Budapest klar. Die ungarischen Behörden haben vor dem kommenden «Tag der Ehre» jegliche Gegenproteste verboten.