Schweiz–Ukraine: Die Neutralität als Falle

Nr. 11 –

Es ist durchaus anzunehmen, dass es in zwanzig oder dreissig Jahren eine Untersuchung darüber geben wird, wie sich die Schweiz verhielt, als Russland die Ukraine angriff. Damals, als der «Ernstfall» eintrat, um den Historiker Karl Schlögel zu zitieren, ein Ernstfall in dem Sinn, als Denkmuster, die gefestigt schienen, auf den Prüfstand kamen. Und damit auch jenes Wort, das man sich in der Schweiz von Generation zu Generation weiterflüsterte, ohne seine nähere Definition zu kennen: die Neutralität.

Zwar wurde im Land, das sich schon immer gern auf vergilbte Schriftstücke berufen hatte, ein ebensolches ausgegraben, das Haager Abkommen von 1907, das angeblich bis in die Gegenwart die Sache mit der Neutralität und damit auch die Waffenausfuhr regeln sollte. Doch bald wiesen die Beweglicheren unter den Expert:innen darauf hin, dass das Abkommen einer Kriegsvorstellung aus dem 19. Jahrhundert folge und sich das Völkerrecht seither weiterentwickelt habe: im Briand-Kellogg-Pakt, der den Angriffskrieg ächtete und den die Schweiz bereits 1929 unterzeichnet hatte. Vor allem aber in der Uno-Charta von 1945, die ein Gewaltverbot zwischen den Staaten erliess, davon aber das Selbstverteidigungsrecht – im vorliegenden Fall der Ukraine – explizit ausnahm.

Erst ein Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine erkannte man auch in der Schweiz in breiten Kreisen diese Weiterentwicklung des Völkerrechts. Nun machte sich bei vielen das mulmige Gefühl breit, dass das Land mit seiner Engführung der Neutralität den für ihre Freiheit kämpfenden Ukrainer:innen vermutlich mehr schade als dem mafiösen Regime von Wladimir Putin. Selbst die sonst armeekritischen Sozialdemokrat:innen plädierten dafür, Drittstaaten die Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine zu ermöglichen, sofern die Verletzung des Gewaltverbots gemäss Uno-Charta erfüllt sei.

Warum es in dieser Situation ausgerechnet der SP-Bundespräsident war, der in einem Interview eine absolut strikte Auslegung der Neutralität forderte, wird in der künftigen Untersuchung unzweifelhaft eine der zu klärenden Fragen sein. Mutmasslich lenkte Alain Berset mit seinen Aussagen auch ganz profan von einer Kampagne um seine Amtsführung ab. Dass er von einem «Kriegsrausch» sprach, der viele erfasst habe, womit er aber nicht als Erstes den russischen Diktator meinte, machte das Interview zum Skandal.

Der Bundespräsident korrigierte zwar, er habe nur sagen wollen, die Schweiz könne als Sitz von internationalen Organisationen fern einer Kriegslogik besser helfen. Bloss war das Land – abgesehen von der Aufnahme einer grösseren Zahl von Geflüchteten – bis zu jenem Zeitpunkt den Tatbeweis dafür schuldig geblieben. So war beispielsweise keine Sonderkommission nach Zug gesandt worden, um die dortigen Firmensitze von russischen Oligarchen zu schliessen und zu deren Verfilzung mit der lokalen Machtelite von Mitte-Partei, FDP und SVP zu ermitteln.

So gesehen hatte die Neutralität ihren immerwährenden Dienst getan. Die Schweiz konnte wie seit jeher in Zeiten des Krieges ungestört ihre Geschäfte treiben, trotz ein paar Sanktionen gegen Russland. Dem obersten einheimischen Oligarchen, der sich auch die grösste Partei des Landes leistete, war schon das zu viel: Christoph Blocher hatte eine Neutralitätsinitiative lanciert, die in Zukunft Sanktionen gegen kriegsführende Staaten verbieten sollte. Wie die Abstimmung am Ende verlief, dürfte den Schlusspunkt der Untersuchung bilden.

Klar ist als These schon jetzt: Die Schweiz hat sich in ihrer Eng- und Engerführung der Neutralität geradewegs in eine Falle begeben. Kaum jemand in der Welt versteht sie mehr. Sie tut es – und das ist schon heute offensichtlich – aus Ignoranz, Bequemlichkeit und Profitgier. Das Verstörende ist, dass die Menschen, die in der Ukraine sterben, wie auch die Opposition, die in Russland im Gefängnis sitzt, in dieser Rechnung keinen Platz haben. Aus der Zukunft betrachtet wird es wohl, einmal mehr, eine sehr schweizerische Rechnung gewesen sein.