Rüstungsexporte nach Israel: Die fatale Lücke
Mitten im Gazakrieg bewilligte die Schweiz über hundert Exporte von Dual-Use-Gütern nach Israel. Alles gesetzeskonform, sagt das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft. Genau das ist das Problem.
Am Rand der israelischen Metropole Tel Aviv liegt das Camp Jaakov Dori, eine grosse Militärbasis der israelischen Streitkräfte IDF. Besonders wichtig ist das Camp in logistischer Hinsicht, unter anderem ist dort ein Reparaturzentrum für den israelischen Kampfpanzer Merkava untergebracht. Das schwere, gut gepanzerte Waffensystem kam nachweislich bei Kriegsverbrechen im Gazastreifen zum Einsatz. Für genau dieses Reparaturzentrum, das vom israelischen Verteidigungsministerium betrieben wird, bewilligte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Mai 2024 den Export einer Laserschneidemaschine der Firma Trumpf Schweiz AG im Wert von 455 000 Franken. Und das war kein Einzelfall: Im Juni 2024 sowie im Februar 2025 stellte das Seco zwei weitere Exportbewilligungen für dieselbe Trumpf-Maschine für das israelische Verteidigungsministerium aus.
Das geht aus einer Liste hervor, die sämtliche Exportbewilligungen für nach Israel gelieferte Dual-Use- und besondere militärische Güter umfasst, die zwischen dem 7. Oktober 2023, dem Beginn des Gazakriegs, und dem 19. März 2025 ausgestellt wurden. Die WOZ, das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) sowie das WAV-Recherchekollektiv haben diese Liste, die das Seco aufgrund eines Gesuchs nach dem Öffentlichkeitsgesetz zugänglich gemacht hat, gemeinsam ausgewertet.*
Insgesamt wurden im genannten Zeitraum 110 Auslieferungen im Gesamtwert von über zwanzig Millionen Franken nach Israel bewilligt. Obwohl bereits im April 2024 eine Resolution des Uno-Menschenrechtsrats alle Staaten aufgefordert hatte, den Verkauf und den Transfer von Rüstungsgütern, «einschliesslich Dual-Use-Gütern», nach Israel zu stoppen, um weitere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Viele Exporte fallen finanziell kaum ins Gewicht, und längst nicht alle israelischen Abnehmer sind heikel, doch es gibt eine ganze Reihe von durchaus fragwürdigen Fällen.
Kunden aus dem Rüstungssektor
Besonders bezeichnend sind mehrere Ausfuhrbewilligungen für Werkzeugmaschinen. Neben der bereits erwähnten Trumpf Schweiz AG, Bündner Tochter der deutschen Trumpf-Gruppe, liessen sich auch die Starrag AG und Starrag Vuadens SA, die Metallux AG und die Fritz Studer AG sowie Schaublin Machines SA Exporte nach Israel bewilligen. Die Starrag AG etwa erhielt im Februar 2024 grünes Licht für die Auslieferung einer Fräsmaschine im Wert von 1,4 Millionen Franken. Abnehmer: der Flugzeugmotorenhersteller Bet Shemesh Engines Ltd., ein enger Partner der israelischen Luftwaffe. Kurze Zeit später, im Mai 2024, erhielt die Fritz Studer AG eine Ausfuhrbewilligung für eine 843 000 Franken teure Rundschleifmaschine an Ashot Ashkelon lndustries Ltd., einen zentralen Zulieferbetrieb der israelischen Rüstungsindustrie.
Ins Auge sticht auch ein weiterer israelischer Empfänger: Ricor Systems, ein weltweit führendes Unternehmen für Technik zur Kühlung von Infrarotsensoren, Raketenwarnsystemen, Drohnen und Zielgeräten. Über eine Tochterfirma, die Sensoren herstellt, ist Ricor direkt an der Produktion von Merkava-Kampfpanzern beteiligt. Die Starrag Vuadens SA erhielt eine Bewilligung für die Ausfuhr einer Fräs- und Drehmaschine im Wert von 760 000 Franken an Ricor, die Metallux AG für mehrere Komponenten für die Entwicklung elektronischer Schaltungen im Umfang von knapp 50 000 Franken.
Nur für die «Defensive»?
Wie kann es sein, dass die neutrale Schweiz Dutzende Lieferungen von Dual-Use- und besonderen militärischen Gütern ins kriegführende Israel bewilligt hat, und zwar teils direkt ans Verteidigungsministerium, an Rüstungsfirmen oder an IDF-Zulieferbetriebe? Hauptverantwortlich für Bewilligung und Kontrolle dieser Exporte ist das Seco. Auf Anfrage schreibt das Staatssekretariat, es äussere sich nicht zu einzelnen Lieferungen und Unternehmen. Die entsprechenden Ausfuhrgesuche nach Israel prüfe es aber «im Einzelfall und nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung». Die Gesuche werden von einer interdepartementalen Exportkontrollgruppe beurteilt. Komme keine Einigung zustande, entscheide der Bundesrat auf Antrag des Wirtschaftsdepartements, sagt das Seco. Für Israel würden über das Kontrollgesetz hinaus Exportbewilligungen abgelehnt, «wenn Grund zur Annahme besteht, dass die aus der Schweiz exportierten Güter in den aktuellen Konflikten zum Einsatz kommen oder von Israel im Zusammenhang mit der illegalen Besetzung palästinensischer Gebiete verwendet würden». Bei den genehmigten Gesuchen sei dies nicht der Fall gewesen.
Von den rund drei Dutzend Firmen, die auf der Liste der bewilligten Exporte stehen, meldeten sich einige auf die Anfrage der WOZ gar nicht zurück, darunter die Metallux AG. Eine Mehrheit, so auch die Starrag AG und die Starrag Vuadens SA, reagierte mit ähnlichen Rückmeldungen: Man habe sich jederzeit an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, insbesondere an jene des Seco. Viele hätten eigene Abklärungen vorgenommen und etwa Endverbleibsnachweise eingeholt. Die Trumpf Schweiz AG erwiderte, es handle sich bei den exportierten Güter fürs israelische Verteidigungsministerium «um Maschinen zur Bearbeitung von Bauteilen, die der Erhöhung der Personensicherheit, etwa durch die Verstärkung von Fahrzeugstrukturen dienen». Sie seien ausschliesslich «für defensive Lösungen vorgesehen», wie es den Statuten der Firma beim Thema «Verteidigungslösungen» entspreche.
Letztlich verteidigt auch der Branchenverband Swissmem die Exporte vehement: Vorwürfe seien «völlig fehl am Platz», und es sei nicht angebracht, von den Firmen «über gesetzlich vorgeschriebene Pflichten hinausreichende Massnahmen zu fordern». Das sieht Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne, dezidiert anders: Die Unternehmen müssten gemäss internationalen Standards wie den Uno-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten «unabhängig von den Gesetzen oder Entscheiden staatlicher Behörden ihre eigene Sorgfaltspflicht ausüben». Dies auch zu ihrem eigenen Schutz. Denn: «Selbst wenn der Export bewilligt wurde, schützt dies eine Führungsperson nicht vor einer allfälligen strafrechtlichen Verfolgung wegen möglicher Beteiligung an völkerstrafrechtlich relevanten Handlungen.»
Löbliche St. Galler Ausnahme
Linda De Ventura, SP-Nationalrätin aus Schaffhausen und Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, hat keinerlei Verständnis für die Exportbewilligungspraxis bezüglich Israel: «Wenn offensichtlich ist, dass ein Land im Krieg steht und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, muss die Bewilligungspraxis entsprechend restriktiv sein», sagt De Ventura. Sie befürwortet deshalb «ein grundsätzliches Verbot für Exporte von besonderen militärischen Gütern und Dual-Use-Gütern in kriegführende Länder und erst recht an Abnehmer, die nachweislich in die Rüstungsindustrie oder in staatliche Infrastrukturen eingebunden sind». Eine Ausnahme dieses Verbots sollte für Staaten gelten, die sich gemäss Uno-Charta selbst verteidigen – wie die Ukraine, findet De Ventura.
Auch für Beat Gerber von Amnesty International «weist das Güterkontrollgesetz zentrale Lücken auf, insbesondere weil darin kein explizites Verbot von Exporten an Staaten mit hohem Menschenrechtsrisiko festgelegt ist». Deshalb seien besondere militärische und Dual-Use-Güter in der Vergangenheit immer wieder auch an Länder geliefert worden, die Menschenrechte verletzten. «Die künstliche Trennung von militärischen Gütern, die angeblich nur defensiv zum Einsatz kommen, und Kriegsmaterial ist eine Schweizer Eigenheit, die intransparent ist und die tatsächliche Tragweite problematischer Exporte verdeckt», sagt Gerber.
Dass es auch anders geht, zeigt die Firma Büchi Labortechnik AG. Sie erhielt Ende 2024 eine Bestellung aus Israel für einen Labor-Rotationsverdampfer, wenige Wochen später lag die Bewilligung des Seco vor. Doch das St. Galler KMU entschied, die Lieferung nicht auszuführen. Der Firma ist ihre gesellschaftliche Verantwortung sehr wichtig. «Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte nicht in einen Kontext geraten, in dem sie mit schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder mit völkerrechtlich kontroversen Situationen in Verbindung gebracht werden könnten», schreibt Büchi Labortechnik. Selbst dann nicht, wenn die konkrete Nutzung formal zivil und rechtlich zulässig sei.
Grundlage der Recherche ist ein Datensatz vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), der sämtliche Exportbewilligungen für Dual-Use- und besondere militärische Güter aus der Schweiz nach Israel aus dem Zeitraum von September 2019 bis März 2025 umfasst. Für die hier publizierte Recherche hat die WOZ allerdings nur den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 (Beginn des Gazakriegs) bis März 2025 berücksichtigt. Die Redaktion hat aber entschieden, den ganzen Datensatz verfügbar zu machen – in der Form, wie ihn uns das Seco zur Verfügung gestellt hat.