Auf allen Kanälen: Klicks statt Kontext

Nr. 6 –

Bei der Berichterstattung über Femizide lässt die Arbeit der Medien zu wünschen übrig. Darauf verweist auch eine vom Presserat gutgeheissene Beschwerde.

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Ein Haftentlassungsgesuch bringe «Details der Tat» ans Licht. So riss «20 Minuten» im September 2024 einen Artikel über einen Femizid an. Im Text breitet der Journalist diese Details dann genüsslich aus, zitiert Drastisches aus dem Obduktionsbericht und verwendet konsequent die richtigen Initialen der Ermordeten.

Bebildert ist der Onlineartikel mit mehreren Fotos des verpixelten Opfers und des Täters sowie mit Bildern der Strasse (inklusive Schild mit lesbarem Strassennamen) und des Hauses, in dem der Mord begangen wurde. Auch nau.ch berichtete ähnlich klickheischend über den Fall und rückte dabei auch die Kinder des Opfers ins Bild – eines gar unverpixelt im Profil.

Ende 2024 reichten die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO) und das Frauenhaus beider Basel eine Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen drei Texte der beiden Medienhäuser ein, weil diese mehrfach die im Journalistenkodex festgehaltenen Pflichten und Rechte von Journalist:innen verletzten. Die Beschwerde wurde nun «in der Hauptsache gutgeheissen», wie der Presserat in einer Ende Dezember publizierten Stellungnahme festhält.

Opfer muss geschützt werden

Blertë Berisha, Kogeschäftsleiterin von DAO, ist erfreut über den Entscheid und hofft, dass er ein Signal an Journalist:innen sei. Ihr geht es indes nicht um diesen einzelnen Fall. Mit der Beschwerde hätten sie auf einen allgemeinen Missstand aufmerksam machen wollen: «Immer wieder ist die Gesellschaft mit sensationalistischen Medienberichten zu Morden an Frauen konfrontiert.» Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Informationen, «diese sollen aber in erträglichem Rahmen für Opfer und Angehörige sein und der Sache dienen, nicht der Sensation». Vorrangig müssten immer das Opfer und dessen Angehörige geschützt werden.

Dies tun die drei gerügten Texte klar nicht. Laut Presserat haben sie gegen drei Richtlinien des Journalistenkodex verstossen. In seiner Argumentation erläutert er das wie folgt: In Kombination der verschiedenen konkreten Erwähnungen sei das Opfer rasch identifizierbar. Wenn Eltern identifizierbar seien, liessen sich auch Kinder identifizieren, womit deren «besonderer Schutz» ebenfalls verletzt werde. Und schliesslich sei mit einer detaillierten, teilweise dramatisierenden Sprache die Grenze der «ethisch verantwortbaren Berichterstattung überschritten und die Menschenwürde des Opfers verletzt» worden.

Der Rechtsdienst der TX Group, zu der «20 Minuten» gehört, argumentierte dagegen, es wäre «verzerrend, verkürzt und wahrheitswidrig», wenn durch das Weglassen von für das Verständnis notwendigen Elementen die Tat beschönigt und deren besondere Schwere und Grausamkeit unterschlagen würden. Der Presserat liess diese Argumentation nicht gelten. Tatsächlich können, ja müssen Journalist:innen über furchtbare Verbrechen schreiben – ohne einzelne Details auszubreiten.

Kein Hinweis auf die Rüge

Im vergangenen Jahr wurden 29 Frauen und Mädchen Opfer eines Femizids: eine rekordhohe Zahl. Zunehmend berichten Medien darüber und sprechen – im Gegensatz zu früher, als solche Morde als «Familiendramen» bezeichnet wurden – vermehrt von «Femiziden» oder «Feminiziden». Das sei an sich erfreulich, sagt Berisha, aber es reiche nicht. Viele Berichte seien nach wie vor voyeuristisch, es finde eine Täter-Opfer-Umkehrung statt, und die Tat werde als Einzelfall hingestellt statt in einen grösseren gesellschaftlichen Kontext gesetzt.

Eine Rüge vom Presserat hat keine juristischen Folgen. Die Medienhäuser sind allerdings verpflichtet, diese zu kommunizieren – was zur Qualitätskontrolle des Medienschaffens beiträgt. Während nau.ch gut sichtbar je eine Infobox unter den gerügten Texten platziert hat, fehlt beim Onlineartikel von «20 Minuten» jeglicher Hinweis auf die Rüge. Stattdessen publizierte das Onlineportal am 13. Januar einen Artikel, in dem über die Beschwerde informiert wurde – und bebilderte ihn erneut mit Fotos vom Tatort. Das dürfte weniger der Aufklärung dienen als zusätzlichen Traffic generieren. Dass Opfer so erneut traumatisiert werden, wird offenbar in Kauf genommen.