Kommentar zum Mediengesetz: Das falsche Ventil

Nr. 5 –

Scheitert das Mediengesetz wegen des Unmuts über die Medienbranche? Mit einem Nein werden die Falschen abgestraft.

Noch nie zuvor musste sich der Presserat mit so vielen Beschwerden beschäftigen wie 2020, dem ersten Jahr der Pandemie. 181 waren es. Mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Arbeit habe kaum mehr bewältigt werden können, schreibt der inzwischen abgetretene Präsident, Markus Spillmann, im Jahrbuch. Auffallend sei besonders, dass auch orchestrierte Mehrfachbeschwerden beim Presserat eingegangen und dessen Vertreter:innen «teilweise unflätig» kritisiert worden seien.

Der Presserat ist das Gewissen der Medienbranche. Er überwacht die Einhaltung des Journalistenkodex; also etwa, ob eine Berichterstattung der Wahrheit entspricht und die Privatsphäre der darin auftretenden Protagonist:innen angemessen gewahrt wird. Finanziert wird der Presserat von Branchenverbänden. Seine Entscheide sind rechtlich nicht bindend, aber sie haben dennoch Gewicht. Jede:r kann sich an den Presserat wenden. Kommt dieser zum Schluss, dass journalistische Grundsätze verletzt wurden, so spricht er Rügen aus, die in der Regel mediales Echo auslösen.

Auch für 2021 liegt die Zahl der Beschwerden laut Presserat auf sehr hohem Niveau. Die Popularität der Medienunternehmen ist angekratzt, wie auch die kritische Stimmung in der Bevölkerung zum neuen Mediengesetz zeigt.

Das liegt nicht nur an rechten Verschwörungserzählungen. Ein grosser Teil des Medienmarkts wird von wenigen Konzernen kontrolliert, die wenig Skrupel dabei zeigen, die journalistische Vielfalt auf dem Altar der Gewinnmaximierung zu opfern. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Zusammenlegung der Redaktionen von «Bund» und «Berner Zeitung». Die Glaubwürdigkeit der grossen Verlage im Kampf um die Rettung der Demokratie ist beschränkt.

Das hat Folgen. Gemäss einer Tamedia-Umfrage glauben viele, dass die Medien bei einer Annahme der Vorlage einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit verlieren würden. Diese Sorge macht deutlich, dass es um die Glaubwürdigkeit schon jetzt nicht zum Besten bestellt ist. Das zweitwichtigste Argument für ein Nein ist gemäss Umfrage denn auch, dass von der Vorlage die grossen und profitablen Verlagshäuser profitieren würden.

Tatsächlich würden die grossen Verlage in absoluten Zahlen am meisten staatliche Unterstützung erhalten. Und es ist verständlich, dass die Medienförderung deshalb auch in linken Kreisen auf Skepsis stösst. Wer aber die Vorlage deswegen ablehnt, denkt zu kurz. Denn abgestraft würden damit die Falschen. Die Marktmacht der Grossen wird auch ohne einen Ausbau der Förderung weiterbestehen. Ihre finanzielle Situation würde sich bei einer Annahme gegenüber jetzt nicht einmal erheblich verbessern. Denn fernab der öffentlichen Diskussion um die Medienförderung wird die Post bis 2025 die Kosten für die Zustellung von Zeitungen um rund zwanzig Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Posttaxenverbilligung, wie sie die Medienförderung vorsieht, würde also zu einem grossen Teil darauf verwendet werden, diese Teuerung abzufangen. Mit einer grossen Gewinnerhöhung ist also nicht zu rechnen.

Existenziell sind die Beiträge aber für all diejenigen, die den bedenklichen Entwicklungen der Medienbranche etwas entgegenhalten: für kleine Onlinemedien und für unabhängige Verlage. Gehen diese unter, nützt das nur wieder den Grossen. Von enormer Bedeutung sind die zusätzlichen Fördermittel aber auch für die journalistische Infrastruktur, von der fast alle Medien profitieren. Sie soll neu mit 23 statt wie bisher mit 5 Millionen Franken gefördert werden. Es gäbe also mehr Geld für Nachrichtenagenturen und die Aus- und die Weiterbildung von Medienschaffenden.

Ausserdem würde auch der Presserat profitieren. In einer Medienmitteilung schrieb er kürzlich, dass Bundesmittel dabei helfen würden, seine Arbeit weiterzuführen – trotz der immer grösser werdenden Anzahl an Beschwerden. Dass er dafür genug Kapazitäten hat, ist wichtig. Gründe, sich zu beschweren, gibt es genug. Dafür ist der Presserat da – nicht aber die Abstimmung über das Mediengesetz.