Fussball und andere Randsportarten: Eine Hand wäscht die andere

Nr. 44 –

Etrit Hasler über Schwarzarbeit und Filz in der Ostschweiz

«Dort, wo der Fussball noch Fussball ist»: ein Satz, den man in den verschiedensten Kontexten immer wieder hört, und natürlich geht es dabei immer darum, sich nach oben abzugrenzen. Von den bösen Verbänden wie Fifa und Uefa, vom kommerziellen Gebaren der Profivereine. Klar klingt da der Amateurfussball sympathischer: Hier spielen Junioren, die eines Tages Karriere machen, neben Hobbykickern, die sich auf dem Weg zum Spiel noch eine Kippe gönnen. Hier steht man als Fan direkt am Rand des Rübenackers, und wenn man die Schiedsrichter oder Gegenspieler beleidigt, ist es noch persönlich, weil man sie beim Vornamen kennt und nach der Partie zusammen ein Bier in der Stadionbeiz trinkt. Hier geht es eben noch nicht um viel Geld, sondern um den «echten» sportlichen Wettbewerb. Würde man denken.

Aber auch im Amateurfussball geht es um Geld. Infrastruktur muss bezahlt werden, Trainer werden angestellt und gefeuert wie bei den Grossen – die Einzigen, die kein Geld damit verdienen dürfen, sind die Spieler. Unterhalb der 2. Liga interregional dürfen Spieler nur Amateure sein, das heisst, sie dürfen maximal 500 Franken pro Monat plus Spesen erhalten – ein Trinkgeld also.

Die Realität sieht natürlich anders aus. Präsidenten von Amateurvereinen sind häufig selber Unternehmer – da wird gern mal ein Nebenjob bei einer «hauseigenen» Firma vermittelt oder unter der Hand ein «Handgeld» bezahlt. Das Phänomen ist bekannt, hinter vorgehaltener Hand unterstellt praktisch jeder Funktionär jedem anderen Verein, dass da gemauschelt wird – Fälle, die an die Öffentlichkeit gelangen, sind jedoch selten.

Umso aufsehenerregender ist es, wenn ein Fall einmal an die Strafverfolgungsbehörden gerät. Vor ein paar Wochen geschah dies beim FC St. Margrethen, einem Regionalklub aus einer Gemeinde an der Grenze zu Österreich. Knall auf Fall verhaftete die St. Galler Staatsanwaltschaft fünf Spieler des Vereins (zwei Brasilianer und drei Bosnier) und schaffte sie ausser Landes, da sich herausgestellt hatte, dass diese nur über ein Touristenvisum verfügten und deswegen keine Lohnarbeit ausüben dürfen – auch nicht im Rahmen des bescheiden entlöhnten Amateurfussballs.

Der Verein empörte sich. Das sei ja nicht so, «wie wenn ein Bauherr zehn Gipser aus Bosnien in die Schweiz holt», liess sich Präsident Natal Schnetzer, «Christian Constantin des Rheintals», im St. Galler «Tagblatt» zitieren. Und erhielt dabei Schützenhilfe vom Präsidenten des Ostschweizer Fussballverbands (OFV), Stephan Häuselmann, der verlauten liess, er könne das Vorgehen der Behörden nicht nachvollziehen: «Wenn ein Spieler nicht im eigenen Dorf spielt, kommt es vor, dass der Klub dem Betroffenen eine gewisse Reiseentschädigung bezahlt.» Eine seltsame Interpretation des Vorfalls, wenn man bedenkt, dass bei den betroffenen Spielern immerhin die Adria beziehungsweise der atlantische Ozan zwischen den Dörfern liegt.

Dass der eine den anderen in Schutz nimmt, erstaunt wenig. Schnetzer besitzt einen Verlag, der unter anderem das Unternehmensmagazin «Leader» veröffentlicht, das regelmässig für «unternehmensfreundliche» (sprich: bürgerliche) PolitikerInnen wirbt und vor «ausgabenfreudigen Linken» warnt. Häuselmann ist ebenfalls Unternehmer und empfahl bei den letzten Nationalratswahlen in seiner Funktion als OFV-Präsident einen FDP-Kandidaten – was bei einigen Mitgliedern für Protest sorgte.

Doch zum Glück ist es nicht der Ostschweizer, sondern der Schweizerische Fussballverband (SFV), der für die Untersuchung der Vorfälle zuständig ist – und damit für die Frage, ob St. Margrethen eventuell Punkte abgezogen werden müssen. Der SFV hat neben dem Aufwand für die Nationalmannschaft der Männer allerdings kaum Ressourcen: Der Verband könne bei der Vergabe von Spielerlizenzen die Aufenthalts- oder Erwerbsbewilligung nicht auch noch prüfen, heisst es.

Etrit Hasler mag nur seinen eigenen Filz – deswegen empfiehlt er den Ehrenpräsidenten des SC Brühl, René Hungerbühler, zur Wahl ans Kreisgericht Wil.