Bankgeheimnis: Der Spion, der aus dem Gestern kam

Nr. 19 –

Die Verhaftung eines Schweizer Spions in Deutschland holt ein vergessen geglaubtes Problem ans Licht: das Bankgeheimnis. Die Verwicklung der politischen Spitzen und der Umgang mit der Affäre zeugen von fehlendem Unrechtsbewusstsein. Rekapitulation eines Debakels.

Eine Welle brach über den polizeilich-nachrichtendienstlichen Sicherheitskomplex der Schweiz herein, als deutsche Behörden vor zwei Wochen einen freiberuflichen Agenten des Schweizer Geheimdiensts NDB in Frankfurt verhafteten. Er soll im Dienst einer «fremden Macht» spioniert haben: Er habe für den Schweizer Nachrichtendienst SteuerfahnderInnen ausgeforscht und einen Maulwurf bei den Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen eingeschleust.

Dann jagte eine Nachricht die andere, und aus einem Spionageskandal wurde eine Staatsaffäre: Überraschend schnell gestand Bundesrat Ueli Maurer als ehemaliger Verteidigungsminister ein, dass der Gesamtbundesrat über das Engagement des Spions Daniel M. Bescheid gewusst hatte. Corina Eichenberger, die Vizepräsidentin der Geheimdienstaufsicht GPDel, bestätigte zudem die Mitwisserschaft der Geschäftsprüfungsdelegation. Deutschland bestellte die Schweizer Botschafterin in Berlin ein, während Roland Büchel, SVP-Nationalrat und Präsident der Aussenpolitischen Kommission, von Deutschland eine Entschuldigung «wegen verbotener Wirtschaftsspionage» verlangte.

Nun, da sich die Welle zurückzieht, die Neuigkeiten spärlicher erscheinen und das Rauschen leiser wird, lässt sich das ungefähre Ausmass dieser Affäre erahnen. Unter den zahlreichen Fehltritten der beteiligten AkteurInnen den grössten auszumachen, fällt schwer. Mittlerweile untersuchen zwei parlamentarische Kommissionen die Vorgehensweise des Geheimdiensts wie auch der Bundeskriminalpolizei, und auch die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, die Verfahrensabläufe zu überprüfen.

«Was ist am illegalsten?»

Denn diese sogenannte Spionageaffäre ist mehr als der Verschnitt eines John-le-Carré-Romans. Hinter den fetten Schlagzeilen stehen ein fehlendes Unrechtsbewusstsein und ein staatspolitisch höchst fragwürdiges Vorgehen, in das die höchsten Spitzen des Landes verwickelt scheinen. Und: Die Affäre ist auch eine Reise in die leidige Vergangenheit des Schweizer Finanzplatzes.

Wo und wann diese Geschichte beginnt, ist nicht eindeutig. Sicher ist, dass sie nicht erst bei der Verhaftung von Daniel M. anfängt und auch nicht beim Kauf gestohlener Bankdaten durch das Finanzamt von Nordrhein-Westfalen. Drei Dinge hat der ehemalige SP-Bundesrat Moritz Leuenberger zur sogenannten Spionageaffäre im «SonntagsBlick» dieser Woche festgehalten: Spionieren ist illegal, Daten stehlen und verkaufen ist illegal, Steuerhinterziehung ist illegal. Er fragte: «Was ist am illegalsten?»

Damit traf er den Kern einer Geschichte voller Dubiositäten. Denn die Ursache des Konflikts zwischen Deutschland und der Schweiz ist weder Spionage noch Gegenspionage – sondern das Schweizer Bankgeheimnis.

Grundsätzlich gilt: Es ist das Recht eines jeden Staates, die Steuererträge seiner BürgerInnen einzutreiben. Wer mit SteuerbetrügerInnen gemeinsame Sache macht, um andere Staaten über den Tisch zu ziehen, darf sich über Konsequenzen nicht wundern. Das Bankgeheimnis ermöglichte dem Schweizer Finanzplatz jahrzehntelang den gesetzlich geschützten Diebstahl an anderen Staaten: Die Banken entzogen ihnen Mittel, indem sie SteuerbetrügerInnen dabei halfen, ihr Geld zu verstecken. Mit diesem Geschäftsgebaren unterschieden sich Schweizer Banken über lange Zeit nur wenig von kriminellen Organisationen.

Das sind die Fakten: Die Grossbank UBS musste für solche Geschäfte 780 Millionen US-Dollar Strafe zahlen, Julius Bär überwies knapp 550 Millionen in die USA, die Bank Leumi 400 Millionen, die Privatbank Wegelin 74 Millionen. Als das US-Justizdepartement Ende 2016 das Steuerprogramm für Schweizer Banken für beendet erklärte, hatten sich achtzig weitere Banken auf Strafzahlungen in der Höhe von mehr als 1360 Millionen US-Dollar geeinigt. Hinzu kommt die Rekordstrafe, die die Grossbank Credit Suisse für ihre Vergehen am US-Hypothekenmarkt zahlen musste: 2800 Millionen US-Dollar.

Insgesamt zahlten Schweizer Banken seit der Finanzkrise über vier Milliarden Franken Bussen wegen Steuer- und anderer Delikte.

Während die USA nicht nur ihre Staatsbürgerinnen und Steuerbetrüger verfolgten, sondern auch die Banken, beschränkten sich die deutschen Behörden in erster Linie auf das Eintreiben hinterzogener Gelder. Zur fraglichen Zeit sollen deutsche StaatsbürgerInnen gemäss dem Finanzministerium Vermögen in der Höhe von rund 250 bis 350 Milliarden Franken in der Schweiz gelagert haben. Je nach Schätzung waren fünfzig bis achtzig Prozent davon Schwarzgeld.

Das ist der Kontext dieser Affäre, der Hintergrund, vor dem deutsche SteuerfahnderInnen ab 2010 anfingen, gestohlene Bankdaten zu kaufen. Das Vorgehen der Deutschen mag rechtlich fragwürdig gewesen sein; legitim war es alleweil.

Wer stoppt Seiler?

In Bern sah man das offensichtlich anders. Der Bundesrat ermächtigte im Herbst 2010 die Bundesanwaltschaft, wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu ermitteln. Als die Bundeskriminalpolizei Fedpol nicht weiterkam, wandte sie sich 2011 mit einem Informationsersuchen an den Geheimdienst. Dieser wiederum betraute Daniel M. (einen Expolizisten, der jahrelang beim Sicherheitsdienst der UBS gearbeitet hatte, einer Art bankinternem Geheimdienst) mit dem heiklen Auftrag, Informationen über deutsche SteuerfahnderInnen zu gewinnen.

Vier Jahre später wurde M. verhaftet – von der Bundesanwaltschaft. Er hatte versucht, Bankdaten zu verkaufen, und war dabei ausgerechnet an einen anderen Agenten geraten. In Haft erzählte M. freimütig von seinen Aufträgen im Dienst des Geheimdiensts. Die Protokolle landeten über Umwege bei deutschen Behörden und bildeten wohl die Grundlage für den nun in Frankfurt ausgeführten Haftbefehl gegen Daniel M.

Auftragslage, Ablauf, Informationsfluss und Mitwisserschaft der verschiedenen beteiligten Stellen werfen Fragen auf: Greift das Fedpol immer dann auf den Geheimdienst zurück, wenn Ermittlungen stocken und es auf rechtsstaatlichem Weg nicht weiterkommt? Sind so gewonnene Informationen in einem Strafverfahren überhaupt verwendbar?

Informationsersuchen an den Nachrichtendienst sind üblich. Die brennende Frage bleibt aber, ob das Fedpol seine Anfrage mit geschlossenen Augen stellte oder ob der Geheimdienst eigenmächtig entschied, die Spionageabwehr so weit voranzutreiben, dass sie sich zu einer eigenen Spionageaktion in deutschen Finanzämtern auswuchs. Glaubt man den Aussagen von Insidern, ist Letzteres wahrscheinlicher: Geheimdienstchef Markus Seiler soll bereits mehrfach bei anderen Aktionen von der Aufsicht gestoppt worden sein.

Auch auf die Bundesanwaltschaft wirft die Affäre ein schräges Licht. Der frisch gewählte Bundesanwalt Michael Lauber trat 2012 mit dem Versprechen an, sich gegen Geldwäscherei und für einen sauberen Finanzplatz einzusetzen. Doch er tat das Gegenteil: Er schrieb drei deutsche Steuerfahnder zur Verhaftung aus und gab damit ein deutliches Signal der Unterstützung an den Schweizer Bankenplatz. Letztlich aber waren es seine Einvernahmen, die zur Verhaftung des Spions Daniel M. in Deutschland geführt haben.

Der Bundesrat als Komplize?

Und nun also gemahnt Aussenminister Didier Burkhalter diese Woche, man müsse die Geschichte «ein bisschen vergessen». Doch die Affäre ist auch für die Regierung nicht ausgestanden. Was genau der Gesamtbundesrat wusste, was er absegnete und was nicht, ist unklar. Stimmt es aber, dass Daniel M. mit Wissen der Regierung einen Spitzel in eine deutsche Steuerbehörde eingeschleust hat, muss sich der Bundesrat auf Vorwürfe gefasst machen – zumal das Bankgeheimnis zu diesem Zeitpunkt schon klinisch tot war: Dann wäre er nicht nur Gehilfe des Schweizer Bankenplatzes gewesen, sondern darüber hinaus Komplize bei einer vermutlich illegalen, auf jeden Fall aber illegitimen Aktion eines Geheimdiensts ausser Rand und Band.

Aus Deutschland kündigt sich mittlerweile bereits die nächste Welle an: Nachdem der Schweizer Geheimdienst Daniel M. fallen gelassen hat, droht der Spion über seinen Schweizer Anwalt Valentin Landmann mehr oder weniger offen damit, weitere Geheimnisse zu verraten. Er überlege, sich den deutschen Behörden als Kronzeuge anzubieten.