Bankgeheimnis: Diebe, Daten, Dubiositäten

Nr. 6 –

Deutschland will gestohlene Daten kaufen, um in der Schweiz verstecktes Geld einzutreiben. Darf ein Staat solche Mittel anwenden? Oder soll er gar?



1. Die CD und ihr Inhalt

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist nun also offenbar dabei, mit dem Segen der Bundesregierung 2,5 Millionen Euro für eine CD zu zahlen, auf der sich die Namen von 1500 SteuersünderInnen befinden sollen. Es soll sich dabei um deutsche StaatsbürgerInnen handeln, die insgesamt über hundert Millionen Euro vor dem deutschen Fiskus auf Konten der Credit Suisse versteckt haben.

Wie sieht denn eigentlich der Inhalt einer solchen SteuersünderInnen-CD aus? Sind da einfach 1500 Namen drauf? Schön aufgereiht in einer Liste? «Wohl kaum», sagt Wirtschaftsjournalist und WOZ-Autor Gian Trepp, der deshalb auch nicht wetten würde, «dass es die aktuelle CD so wirklich gibt». Trepp hat die Original-CD des Whistleblowers Rudolf Elmer durchforstet. Und Trepp, Autor von «Finanzderivate – Die Risiken» oder «Swiss Connection» über die Schweizer Schattenfinanz, der diese Trusts und Funds und Zahlenspiele und Tricks und Kniffe besser versteht als viele andere, sagt: «Als ich die CD öffnete, verfluchte ich mich umgehend, sie überhaupt zu besitzen: Tausende Dateien, Hunderte Ordner: E-Mails, Briefe, Dateien, die bloss mit fünfstelligen Nummern bezeichnet waren. Ein einziges, schwer verständliches Chaos.»

Trepp hat sich dann, wie auch die FahnderInnen in Nordrhein-Westfalen, in tagelanger Arbeit zu einem Trust namens Moonstone durchgearbeitet und stiess dabei auf den Namen von Robert Schuler-Voith, einem der reichsten Männer Deutschlands. Dessen Villa wurde im Dezember durchsucht, der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung von mehreren Millionen Euro. Trepp stiess auch auf den Namen Pietro Supino. Der damalige Anwalt der Kanzlei Bär & Karrer (die eng mit der Bank Bär verbunden ist) und heutige Tamedia-Verwaltungsratspräsident soll den deutschen Unternehmer bei der Einrichtung seines Trusts beraten haben (siehe WOZ Nr. 20/08).

Deutschland hat jetzt also eine neue CD. Oder vielleicht gibt es die CD gar nicht, und das Ganze ist ein Psychokrieg des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Effekt ist ähnlich: Deutsche MillionärInnen rennen zum Fiskus und zeigen sich selber an. Und das, was allgemein als Bankgeheimnis bezeichnet wird, ist so gut wie am Ende.

2. Das Steuerhinterziehungsgesetz

«Bankgeheimnis» zuerst einmal in Anführungszeichen. Weil das, was jetzt fällt, das ist ja kein Bankgeheimnis im Sinne von Datenschutz, kein Steuergeheimnis. Die aktuellen Ereignisse sind kein Schritt in Richtung George Orwells düsterer Überwachungsutopie «1984», auch wenn der «gläserne Bürger» derzeit gerne warnend bemüht wird. Eine Vernebelung: Hier geht es um Rechtsgleichheit, nicht um die Allmacht des Staates. In der Steuererklärung werden die finanziellen Verhältnisse ohnehin offengelegt. Was aber dieser Tage unter Beschuss steht, ist ein Gesetz, das es zum Beispiel sehr reichen AusländerInnen erlaubt, Geld am eigenen Fiskus vorbeizuschleusen und in der Schweiz zu deponieren. Zum Schaden des eigenen Staates, zur Freude der Schweiz.

Aber die Freude scheint ein jähes Ende zu nehmen. Nicht bloss durch den jetzigen CD-Kauf. Denn in Nordrhein-Westfalen, so berichtet die «Financial Times Deutschland», durchsuchten FahnderInnen nicht bloss die Villa von Robert Schuler-Voith, sondern auch von mehreren anderen reichen Deutschen. Es soll sich dabei – laut einer gut unterrichteten Quelle sind es bisher neun – ausnahmslos um KundInnen der Schweizer Privatbank Julius Bär handeln. Sie stehen unter dringendem Tatverdacht, bei der Bank mit Sitz in Zürich Trusts eröffnet zu haben, um Millionen von Euros vor den deutschen Steuerbehörden zu verstecken.

Und das ist genau das, was das jetzige Schweizer Bankgeheimnis, das eigentlich ein Steuerhinterziehungsgeheimnis ist, verhindert: den Zugriff durch die Behörden bei einem dringenden Tatverdacht auf Steuerhinterziehung. Man stelle sich vor, ein Gesetz schützte hierzulande Asylsuchende, die unter dringendem Tatverdacht stünden, Drogen zu verkaufen. Argumentation: Der Datenschutz dürfe doch nicht geritzt werden. Man stelle sich den Aufschrei vor. Dass es den deutschen FahnderInnen möglich war, trotzdem gegen die mutmasslichen Kriminellen vorzugehen, war durch den 2002 erstellten Datenbackup des Whistleblowers Rudolf Elmer möglich.

3. Von «Inquisitoren» und «gläsernen Bürgern»

Auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartements finden sich treuherzige Sätze zum Bankgeheimnis: «Die Bürger sind nicht in erster Linie Steuerzahler, sondern freie Menschen, die insbesondere ein Recht auf Privatsphäre haben. In diesem Kontext steht das Bankgeheimnis.» Freie Menschen. Das sind grosse Worte. Aber was bedeuten sie «in diesem Kontext»? Darf sich ein freier Mensch ein bisschen um die Steuergesetze futieren und Steuern hinterziehen? Nicht wenige freie Menschen im Sinne des Finanzdepartements verstehen das Bankgeheimnis in diesem Sinn. Sie entziehen dem Staat Jahr für Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden Franken – das entspricht fünf bis zehn Prozent aller Steuereinnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund.

Missbrauchsdebatte? Keine Spur. Wenn Wohlhabende tricksen und betrügen, schreiben die Leitartikler lieber vom «gläsernen Bürger» und vom «inquisitorischen Staat». Anders als der St. Galler Privatbankier Konrad Hummler in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» behaupten darf – er spricht von einer «sensationell hohen Steuerehrlichkeit» –, ist die Steuermoral der SchweizerInnen nicht gut. Sie ist miserabel. In einer Rangliste von achtzig Nationen figuriert unser Land auf Platz sechzig.

Also: Gegen das Bankgeheimnis wäre an sich nichts einzuwenden, wenn es die BürgerInnen bloss vor neugierigen Zugriffen irgendwelcher Art schützte. Im Grunde dürfte auf den Bankkonten der SchweizerInnen ohnehin nur sauberes Geld liegen. Denn die SteuerzahlerInnen deklarieren jedes Jahr ihre Einkünfte und ihre Vermögensverhältnisse.

Anders läuft das mediale und politische Spiel, wenn an einem Krawall in Zürich ein BMW in Flammen aufgeht, dessen Fahrzeugpapiere auf eine Sozialhilfeempfängerin ausgestellt sind. Dann laufen verbissen geführte Kampagnen an, die Jahre anhalten. Die bürgerlichen Parteien machen das von der SVP aufgezogene Powerplay gegen die da unten mit, die «Weltwoche» liefert die skandalösen Fallbeispiele. Dann rufen die StaatsverächterInnen lauthals nach mehr Staat und Bürokratie. Die Kontrollen werden engmaschiger, Gemeinden stellen Sozialdetektive ein. Dabei geht es nicht wie bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug um Milliarden, es geht um Millionen. Diese BürgerInnen sind allem Anschein nach keine freien Menschen im Sinne des Eidgenössischen Finanzdepartements. Denn ihre Privatsphäre ist so löchrig wie ein Emmentaler. Hier ergeht geradezu die Forderung nach dem gläsernen Bürger, der eigentlich nicht als Bürger respektiert wird. Wer am anderen Ende des Wohlstandsspektrums landet, bekommt die volle Macht des Gesetzes zu spüren.

4. Der Ex-Staatsanwalt

Anruf bei Heribert Prantl in München, Ex-Staatsanwalt, Journalist, Politikchef der «Süddeutschen Zeitung». Prantl ist eine interessante Figur in der aktuellen Bankgeheimnisdebatte, in der viel von Datenschutz, Bürgerrechten und Rechtssicherheit geredet wird. Er ist deshalb interessant, weil er einerseits 2007 in einem viel beachteten Artikel im «NZZ Folio» zum Thema Sicherheit die Überwachungswut moderner Rechtsstaaten geisselte, andererseits, weil er heute den CD-Kauf verteidigt. 2007 schrieb Prantl: «Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten. Das ist der erste Hauptsatz der inneren Sicherheit. Mit diesem Satz begründen Politiker in ganz Europa jede neue Massnahme, jedes neue Gesetz. In einem masslosen Staat gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher sehr viel weniger Freiheit. Ein Staat, der ständig sein Recht verkürzt und in dem Grundrechte dem Bürger nur noch dem Grunde nach zustehen, ist nicht stark, sondern schwach. Er hat keine Autorität mehr, sondern verliert sie in dem ständigen Versuch, sie legislativ zu beweisen.» Derselbe Heribert Prantl verteidigt heute den CD-Kauf. Ein Widerspruch?

Prantl sagt, er habe nicht «Hurra» geschrien, als Deutschland entschieden habe, die Daten zu kaufen. «Aber aus Sicht der deutschen Rechtsprechung ist es eindeutig: Es geht. Deutschland darf diese Daten kaufen, so wie die Rechtsprechung in der Schweiz es Deutschen erlaubt, Schwarzgeld zu verstecken. Und das zeigt auch gleich auf: Nicht alles, was rechtlich gerade noch geht, ist auch gut und sinnvoll.» Er sei sich der Ausnahmeargumentation bewusst, es sei eine Abwägung, ob man dubiose Machenschaften tolerieren soll, wie etwa bei der Informationsgewinnung durch Folter (die übrigens, anders als Prantl, der jetzige deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble und die «Weltwoche» befürworten): «Hier geht es um hinterzogene Steuergelder und nicht um die existenziellen Probleme der Physis einer Person. Geld und dubiose Bankkonten haben nichts mit Menschenwürde zu tun. Deshalb kam ich zum Schluss, dass der Staat, wie bei der Kronzeugenregelung, vorübergehend diese Art von Dubiosität tolerieren kann.»

Der Ex-Staatsanwalt verwirft den hierzulande viel zitierten Vergleich mit dem Arzt-, Beicht- und Anwaltsgeheimnis: «Das, was in der Schweiz als Bankgeheimnis bezeichnet wird, ist eine Art Zusammenwirken zwischen Bank und Steuerhinterzieher. Ein kollusives Zusammenwirken. Die Tätigkeit des Arztes ist etwas anderes, so auch die Beichte; die Tätigkeiten sind nicht darauf ausgelegt, Dubioses zu machen, sie führen zeitlich zurück in die Vergangenheit und bis in die Gegenwart: Da ist etwas passiert, eine Krankheit, ein Leiden, ein Unglück, eine Straftat, und du bittest etwa den Pfarrer, er helfe dir in einen heilsamen Zustand hinein. Psychisch, physisch oder rechtlich. Bei der Lockerung des Bankgeheimnisses geht es einzig darum, dass der Staat eingreifen kann in Fällen, bei denen der Verdacht besteht, dass die Bank und der Straftäter zur Begehung von Straftaten für die Zukunft zusammenwirken.» Und Prantl sagt: «Ein Bankgeheimnis bleibt ja, auch Deutschland und die USA haben ein Bankgeheimnis im Sinne von Datenschutz und Berufsgeheimnis.»

5. Der heilende Teufelskreis

Auf Schweizer Bankkonten liegen heute 4000 Milliarden Franken. 2000 Milliarden kommen aus dem Ausland. Die allgemeine Schätzung lautet: 800 Milliarden sind Schwarzgeld. Geld, das nicht abgerechnet wird, das nirgendwo auftaucht. Dubiositäten überall. Soll uns NormalbürgerInnen das betroffen machen? Der Schweizer Finanzplatz lebt in erster Linie von Stabilität und nicht von Dubiosität. Eine Stabilität, zu der wir mit unseren Steuern beitragen. Ausgerechnet der Finanzplatz gefährdet aber diese Stabilität.

Klar ist: Der Datenkauf Deutschlands hat einen neuen Markt geschaffen – ein Markt für Bankdaten. Gleichzeitig führt der Ankauf der Bankdaten zur Austrocknung dieses Marktes, denn wenn solche Daten auf diese Art und Weise auf den Markt kommen können, wird Steuerhinterziehung immer schwieriger. Das ist ein Teufelskreis für die Freunde dubiosen Geldes. Aber kein Teufelskreis für die Rechtsgleichheit.


Moonstone Trust – persönliche Stellungnahme von Pietro Supino

Als junger Anwalt war ich von 1996 bis etwa Mitte 1998 als persönlicher Mitarbeiter und Assistent des Gründungspartners Dr. Thomas Bär bei Bär & Karrer tätig. Die Verantwortung für die Kunden und den Kundenkontakt lag dabei, wie bei Bär & Karrer üblich, stets beim Senior Partner Dr. Thomas Bär, der zu diesem Zeitpunkt auch Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär war.

Die Errichtung des Moonstone Trusts geschah ausschliesslich auf direkte Anweisung meines Vorgesetzten Dr. Thomas Bär. Aufgrund der Position von Dr. Thomas Bär und meiner Aufgabe als sein persönlicher Mitarbeiter hatte ich keinerlei Anlass, an der Rechtmässigkeit dieser Anweisung zu zweifeln. Es war mir im Verlauf meiner bisherigen beruflichen Karriere stets ein persönliches Anliegen, korrekt und verantwortungsbewusst zu handeln.

Nach Ende meines Arbeitsverhältnisses habe ich in meiner nicht übertragbaren Funktion als formeller Gründer des Trusts auf Wunsch von Bär & Karrer noch einmal ein Schreiben in dieser Sache unterzeichnet. Dies nach einer ausdrücklichen Bestätigung, dass die Identifikations- und Herkunftsnachweise erbracht seien und verbunden mit dem Wunsch, in Zukunft aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses nicht mehr in diese Angelegenheit involviert zu werden.