Versicherungsspione 1: Wenn die Versicherungslobby das Gesetz schreibt

Nr. 42 –

Das Gesetz zur Überwachung von Versicherten wurde lückenhaft und unsauber ausgearbeitet. Bundesrat und Referendumskomitee streiten sich über die möglichen Folgen.

Der Abstimmungskampf um das Gesetz zur Überwachung von Versicherten hat Fahrt aufgenommen. Am Dienstag gab das Referendumskomitee bekannt, dass es bei Bundeskanzlei und Bundesrat eine Abstimmungsbeschwerde hinterlegt habe. Das Bundesbüchlein verbreite Falschinformationen. Am gleichen Tag präsentierte Bundesrat Alain Berset die Vorlage. Danach warfen ihm die GegnerInnen des Gesetzes Verdrehung von Fakten vor. Dass sich BefürworterInnen und GegnerInnen des Gesetzes so uneinig über dessen allfällige Auslegung sind, ist kein Zufall, sondern die Konsequenz der unsauberen Arbeit im Parlament und in den Kommissionen.

Die Kehrtwende

Rückblende auf den 26. Januar: Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit informiert über die geplante Regelung zur Überwachung von Versicherten. Im Gegensatz zum Ständerat stellt sich die Kommission des Nationalrats auf den Standpunkt, dass derart heikle Eingriffe in die Privatsphäre von Versicherten zwingend in der Strafprozessordnung geregelt werden müssten. Für die Kommission ist klar: Eine Observation darf es nur mit richterlicher Genehmigung geben. SP-Nationalrätin und Kommissionsmitglied Silvia Schenker erinnert sich: «Das Geschäft wäre für uns damit grösstenteils erledigt gewesen. Es sollte lediglich noch über Details beraten werden.»

Es kommt anders. Am 23. Februar verschicken die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband an alle Kommissionsmitglieder ein E-Mail mit eigenen «Empfehlungen» zum Gesetz. Die wichtigste darunter: Die richterliche Genehmigung von Überwachungsmassnahmen durch Versicherungsspione solle komplett wegfallen. Lediglich beim Einsatz von GPS-Trackern solle eine solche erforderlich bleiben. Das Lobbying wirkt. Eine Woche später kippt die Kommission ihren Entscheid vom Januar und übernimmt die Version der Versicherungslobby.

Schenker ist bis heute empört über die damalige Vorgehensweise der Suva und des Versicherungsverbands: «Dass Lobbys vor einer Debatte versuchen, Einfluss auf die Geschäfte zu nehmen, ist normal und gehört ein Stück weit zum Politbetrieb dazu – nicht jedoch, dass sie nach eigentlich bereits getroffenen Entscheiden noch derart eingreifen.»

Auch dass die Suva als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt derart offensiv lobbyiert hat, stösst vielen GegnerInnen des Observationsartikels sauer auf. Matthias Kuert Killer, der als Vertreter des Gewerkschaftsdachverbands Travail Suisse im vierzigköpfigen Suva-Rat sitzt, kritisiert das Vorgehen der Unfallversicherung: «Es ist nicht die Aufgabe der Suva, sich in politische Entscheidungen einzumischen. Innerhalb des Suva-Rats war dieses Vorgehen zudem nicht abgesprochen. Das Gesetz war gar nie ein Thema.»

Auf Anfrage sagt eine Suva-Sprecherin, die Suva äussere sich ausschliesslich zu Themen, von denen sie und ihre Versicherten direkt betroffen seien, und auch in diesen Fällen mit der gebotenen Zurückhaltung. Dabei handle es sich um eine operative Aufgabe, die in den Kompetenzbereich der Geschäftsleitung falle, man habe aber den Suva-Rat regelmässig über die Aktivitäten im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Observationsartikel informiert.

Das Bundesgericht entscheidet

Wie unsauber die Kommissionen und die beiden Räte bei der Ausarbeitung des Gesetzes gearbeitet haben, zeigt sich an weiteren Streitpunkten. So ist im Gesetzestext festgehalten, dass Versicherte observiert werden dürfen, «wenn sie sich an einem Ort befinden, der von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist». Dass darunter auch Wohnungen fallen, verneinte Bundesrat Alain Berset an der erwähnten Pressekonferenz. Dieser Interpretation widersprechen die GegnerInnen von Versicherungsspionen jedoch vehement. Auch Wohn- oder Schlafzimmer könnten potenziell überwacht werden. Unterstützung erhalten sie dabei von mehreren Rechtsprofessoren. Der Gesetzestext sei sehr vage formuliert, sagte Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, gegenüber «10 vor 10». Dadurch dürften Versicherungsspione auch Privaträume observieren.

Alain Berset verneint dies und verweist auf die Debatte im Parlament. Dort sei in den Voten klar gesagt worden, dass die Überwachung von Privaträumen nicht geplant sei. Fragt sich also, wie das die Gerichte auslegen werden: Folgen sie den Parlamentsvoten oder dem Wortlaut des Gesetzes?

Ähnlich sieht es beim Einsatz von technischen Hilfsmitteln aus. So sind laut Gesundheitsminister Berset Überwachungsmassnahmen durch mit Kameras ausgestattete Drohnen nicht erlaubt. Doch auch hier führt das Gesetz keine genauen Bestimmungen aus.

Nun beschäftigt sich das Bundesgericht mit dem Bundesbüchlein. Das Referendumskomitee will die Auslieferung an die Haushalte mit einer vorsorglichen Massnahme stoppen. «Wir rechnen mit einem Entscheid des Bundesgerichts in ungefähr einer Woche», sagt Dimitri Rougy vom Referendumskomitee. Der Ausgang ist dabei völlig ungewiss, denn einen vergleichbaren Fall gibt es bisher nicht. Dass es nun so weit kam, ist letztlich die logische Konsequenz dieser Vorlage. Einer Vorlage, die in viel zu schnellem Tempo und gesteuert von Versicherungslobbys durch das Parlament gepeitscht wurde.