Corona-Entschädigung: Tiefer geht nimmer

Nr. 18 –

Selbstständige, deren Betriebe zwangsgeschlossen wurden, werden mit Tagessätzen nach Erwerbsersatzordnung entschädigt. Anders als im Militärdienst gibt es aber keinen Mindestsatz – deshalb soll die Inhaberin einer Buchhandlung mit 1.60 Franken pro Tag auskommen.

«Wie soll das gehen?»: Carmen Cavegn empfindet die Coronaentschädigung als Demütigung.

Als Carmen Cavegn den Betrag sah, glaubte sie zunächst an ein Missverständnis. Wie alle Betroffenen von Zwangsschliessungen hatte sich die Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur Überbrückungshilfe erhofft. Viel habe sie nicht erwartet, vielleicht 2500 Franken, aber auf dieses läppische Trinkgeld war sie nicht gefasst: 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV.

Insgesamt werden der Mittvierzigerin so für den Monat März 22 Franken und 75 Rappen ausbezahlt. Es sei kein Fehler passiert, erfuhr Cavegn bei einem Anruf bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Graubünden. Dass sie mit 1.60 Franken pro Tag durchkommen soll, empfindet sie als Demütigung: «Wie soll das gehen?»

Direkte Hilfe in der Altstadt

«Immerhin gehören alle Bücher wirklich mir», sagt Cavegn stolz. Solange der Laden geschlossen ist, bringt ihr das wenig. Beim Eingang liegen literarische Neuerscheinungen aus. Bald dahinter stapeln sich Umzugskisten, die es zu sortieren gilt. Der Praktikant, ein Risikopatient, bleibt zu Hause. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei Bündner Lokalkultur. Mindestens so bekannt ist die Altstadtbuchhandlung dafür, dass alle, die reinkommen, auf einen Kaffee eingeladen werden. Carmen Cavegn führt den Laden so, dass sich hier Menschen aller Schichten nicht nur begegnen, sondern möglichst auch zusammensitzen.

So sei es im Karlihof schon gewesen, bevor sie 2017 die Buchhandlung übernommen habe, sagt Cavegn. Vorbesitzer war der rebellische Liedermacher Walter Lietha. Bei einem Kaffee habe dieser die Stammkundin Cavegn spontan gefragt, ob sie die Buchhandlung übernehmen wolle. Erst winkte sie ab. Kaum zur Tür raus, habe sie nochmals umgedreht – und sofort zugesagt.

«Natürlich wusste ich, dass ich mit einer Buchhandlung nicht reich werde, das wäre ja naiv.» Cavegn muss lachen, als sie erzählt, dass sie auch mal Coiffeurbesuche oder ein Stück Käse gegen Bücher eintauscht. Selbst brauche sie wenig. «Doch ich habe Wohnung, Kind, Hund und Katze. Alles kostet.» Nie mache sie Ferien; sieben Tage die Woche sei sie in den letzten drei Jahren im Laden gewesen. Daran ändert auch der Lockdown nichts, denn vom Karlihof aus koordiniert Cavegn die Hilfsgruppe Altstadt Chur. Bereits am 12. März begann sie, Flyer zu verteilen, und geht seither täglich mit UnterstützerInnen für Risikogruppen einkaufen. Cavegn ist fürs Gemeinwohl engagiert und betont gleichzeitig, dass sie «kein bisschen systemkonform» sei.

Cavegn ist nicht die Einzige, die eine absurd kleine Coronaentschädigung erhält: Die SVA Kanton Zürich bestätigt auf Anfrage, Coronaentschädigungen von unter 5 Franken pro Tag, und aus Basel-Stadt ist eine Kosmetikerin bekannt, die einen Tagessatz von 8 Franken erhält. Wer Zivil- oder Militärdienst geleistet hat, glaubt es zu kennen: Gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) beträgt die Coronaentschädigung achtzig Prozent des Einkommens. Der maximale Tagessatz von 196 Franken ist bei der Coronahilfe derselbe, aber anders als im Zivil- und Militärdienst fehlt ein Minimalsatz von 62 Franken. Das bestraft Selbstständige, die in ihren Betrieb investierten und deshalb ein niedriges Einkommen versteuern.

So beruht Cavegns Coronaentschädigung ausgerechnet auf der Steuererklärung von 2017. Jenem Jahr, in dem sie die Buchhandlung übernommen und mehr Geld reingesteckt als eingenommen hat. Ihr Einkommen sei allerdings in den letzten drei Jahren viel zu hoch eingeschätzt worden. Das hat Cavegns Treuhänderin bemerkt, die nun die Steuerunterlagen der letzten drei Jahre neu zusammenstellt. Eingereicht ist aber erst jene von 2017.

Der SVA Graubünden müssten diese Umstände bekannt sein. Auch sonst kann Cavegn dort keine Unbekannte sein: Bis zum Lockdown überwies die SVA Cavegn monatlich um die 1200 Franken für die Betreuung ihres beeinträchtigten Praktikanten. Dieselbe Stelle, die ihr vor der Pandemie Monat für Monat einen vierstelligen Betrag überwiesen hat, behauptet also, Cavegn verdiene fast nichts. Gegenüber der WOZ äussert sich die SVA Graubünden nicht zum Einzelfall. Generell gelte, man sei «eine Durchführungsstelle des Bundes und Kantons» und müsse sich an Vorgaben und gesetzliche Grundlage halten.

«Fuchsteufelswild»

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) heisst es, selbst wenn eine Steuererklärung nicht vorliege, könne man sein Einkommen melden. Die Höhe von Cavegns Lohn ab 2018 ist gemäss ihrer Treuhänderin aber noch gar nicht bekannt. Auf Kulanz kann Cavegn nicht hoffen: «Wie immer bei Sozialversicherungen folgen Leistungsanspruch und Leistungsbemessung klaren, rechtlich definierten Kriterien. Kulanz hat in einer Sozialversicherung keinen Platz», so eine BSV-Sprecherin. Und weiter: «Angesichts der Dringlichkeit und der geforderten raschen Umsetzung – für zirka 310 000 potenziell Anspruchsberechtigte! – musste der Coronaerwerbsersatz gezwungenermassen eine schematische Regelung sein.»

Es ist das Schematische der Behörden, das Cavegn noch immer «fuchsteufelswild» macht. «Die Abrechnung zu erstellen, hat die SVA mehr gekostet, als bei mir ankommt», sagt sie. Sie hätte lieber gar nichts erhalten als diesen mickrigen Betrag.