Rüstungsindustrie: Gut getarnt ist halb gewonnen

Nr. 7 –

WOZ-Recherchen zeigen: Die Schweizer Rüstungsexporte sind um ein Mehrfaches höher als bisher ausgewiesen. Das liegt auch an Generalausfuhrbewilligungen. Erstmals wird publik, welche Firmen davon profitieren.

Wer sich gut verstecken möchte, wird von der Zuger Firma SSZ Camouflage Technology gerne beraten. «Eine effiziente Tarnung», heisst es auf deren Website, «verwischt die charakteristischen Konturen eines Objektes, damit es vor dem Hintergrund nicht mehr wahrgenommen werden kann.» Im Sortiment von SSZ gibt es entsprechend Tarnnetze und Tarnanzüge, neu angepriesen wird auch der «Sniper Suit»: Dieser Überwurf soll Scharfschützen und Aufklärungstruppen vor Wärmebildkameras schützen.

Auch die Firma selbst war bisher gut getarnt. Wie 155 weitere Unternehmen besitzt sie eine Generalausfuhrbewilligung zum Export ihrer Rüstungsgüter. Eine bessere Tarnung als diesen bürokratischen Begriff gibt es nicht. Diese Exporte wurden bisher nämlich in keiner Statistik erfasst. Dank eines Öffentlichkeitsgesuchs kann die WOZ erstmals die Namen der Firmen publik machen, die über eine Generalausfuhrbewilligung verfügen, und mit neuen Zahlen auch den Umfang der Exporte beziffern. Die Recherche zeigt so die gesamte Grösse des Schweizer Rüstungsbusiness.

Für Pilatus stets zu Diensten

Nach dem Gesetz gibt es in der Schweiz drei Kategorien von Rüstungsexporten: Kriegsmaterial, besondere militärische Güter und Dual-Use-Güter. Über die Kategorie des Kriegsmaterials ist einiges bekannt, also über Panzer, Gewehre oder Munition, die bei Kampfeinsätzen töten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das jeden Export von Kriegsmaterial einzeln bewilligen muss, veröffentlicht dazu jährlich Kennzahlen. Nachdem die WOZ gegen das Seco einen jahrelangen Rechtsstreit gewonnen hatte, konnte unsere Zeitung im letzten Sommer einen Rüstungsreport veröffentlichen. Dieser enthüllt die Namen und Adressen der Firmen, die Kriegsmaterial exportieren (siehe www.rüstungsreport.ch ">www.rüstungsreport.ch ).

Wenig Transparenz herrschte aber weiter bei den besonderen militärischen Gütern, die nicht offensiv im Gefecht zum Einsatz kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Dual-Use-Produkte, die militärisch wie zivil genutzt werden können. Der Rüstungsreport machte zwar die Namen von Firmen publik, die über eine Einzelbewilligung für den Export von besonderen militärischen Gütern verfügen. Noch verschlossen blieb damals aber die Blackbox der Schweizer Rüstungsindustrie: die Namen der Unternehmen, die eine Generalausfuhrbewilligung für besondere militärische Güter oder Dual-Use-Produkte besitzen.

Mit einem solchen Freipass sind gemäss dem Güterkontrollgesetz Exporte in 29 Staaten möglich, ohne dass eine systematische Kontrolle erfolgt. Diese Länder haben sich bei der Ausfuhrkontrolle zu denselben Standards wie die Schweiz verpflichtet. Dazu gehören neutrale Staaten wie Schweden oder Österreich – aber auch Länder, die an aktuellen Kriegen beteiligt sind, wie die USA, Frankreich oder die Türkei. Die Namensliste, die der WOZ nun vorliegt, zeigt: Der Grossteil der 156 Firmen, die über eine Generalausfuhrbewilligung verfügen, ist in der Maschinen- und Elektronikindustrie tätig. Mehr als dreissig zählen die Aufrüstung zu ihrem Kerngeschäft.

Dazu gehören globale Rüstungskonzerne: die Niederlassung von Thales im Zürcher Binzquartier etwa, die sich auf Richtfunk- und Satellitenaufklärung spezialisiert hat. Wegen ihrer Geschäfte geriet sie schon ins Visier: Letzten November wurde ihr Briefkasten in die Luft gesprengt – gemäss einem Bekennerschreiben auf dem autonomen Infoportal «Barrikade», weil Thales das türkische Regime bei seinen Angriffskriegen unterstützt.

Auch das ETH-Spin-off We Control im Berner Jura, das mittlerweile zur Airbus-Gruppe gehört, verfügt über eine Pauschalbewilligung. Aufklärungsdrohnen, die mit Autopiloten der Firma ausgestattet sind, wurden dem US-Rüstungsportal «Defense News» zufolge von den französischen Streitkräften in Afghanistan eingesetzt.

Der Thurgauer Panzerbauer Mowag, der zu General Dynamics gehört, besitzt ebenfalls die Erlaubnis zur Generalausfuhr. 2020 konnte die Mowag eine Lieferung von hochgeschützten Sanitätsfahrzeugen zum Preis von 148 Millionen Euro an die deutsche Bundeswehr abschliessen. Grundsätzlich werden Ambulanzfahrzeuge gemäss Seco nicht als Kriegsmaterial eingestuft, obwohl ohne sie Kampfeinsätze kaum möglich sind. Mit von der Partie ist auch die Waffenfirma B&T in Thun. Sie produziert unter anderem einen Granatwerfer mit Impulsgeschossen, der bei Unruhen im Inneren eingesetzt werden kann. Dieser sei «weniger tödlich», heisst es in der Eigenwerbung.

Am stärksten vom Prinzip der Generalausfuhrbewilligung profitiert mit dem Flugzeugbauer Pilatus in Stans das mächtigste Schweizer Rüstungsunternehmen. Für seine Trainingsflugzeuge wurde 1997 die Kategorie der besonderen militärischen Güter überhaupt erst eingeführt, weshalb man auch von der «Lex Pilatus» spricht. Auch bei den Generalausfuhrbewilligungen hat man kräftig in eigener Sache lobbyiert: Pilatus verfügt nicht nur über eine Generalausfuhrbewilligung für die 29 Staaten, sondern darf namentlich auch an die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien oder Saudi-Arabien liefern, die am Jemenkrieg beteiligt sind, ebenso an «spezifische Empfänger weltweit». Erst letzten Monat hat Pilatus zudem am Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, dass es sein Servicepersonal in Saudi-Arabien wieder einsetzen darf.

Kategorie in der Kritik

Das Seco hat der WOZ nicht nur die Namen der Firmen bekannt gegeben. Auf mehrfache Nachfrage hat es auch erstmals die Exportwerte beziffert, die in den Jahren 2016 bis 2019 in den Kategorien der besonderen militärischen Güter und der Dual-Use-Produkte erfolgten: Sie belaufen sich pro Jahr im Schnitt auf 3,2 Milliarden Franken. Der grössere Teil erfolgt meist über Generalausfuhr-, nicht über Einzelbewilligungen (vgl. Tabelle).

Das Grössenverhältnis zwischen den besonderen militärischen Gütern und den Dual-Use-Produkten kann das Seco nicht angeben. Man will aber die Datenlage in Zukunft verbessern. Klar ist auf jeden Fall: Im Vergleich zu den im jährlichen Durchschnitt ausgewiesenen 520 Millionen Franken für Kriegsmaterial sowie den Einzelbewilligungen für besondere militärische Güter in der Höhe von 150 Millionen liegt der Gesamtexport von Rüstungsgütern um ein Mehrfaches höher als bisher angenommen.

RüstungskritikerInnen zeigen sich auf Anfrage empört, dass ein beträchtlicher Teil der Schweizer Rüstungsexporte unter dem statistischen Radar läuft. «Die Generalausfuhrbewilligungen sind transparenztechnisch eine Katastrophe», sagt Judith Schmid, Sekretärin bei der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Sie fordert volle Aufklärung über alle Kategorien – und eine Abschaffung der besonderen militärischen Güter. «Die GSoA kritisiert diese Kategorie seit ihrer Einführung.»

Als sehr problematisch bezeichnet auch SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf die Generalausfuhrbewilligungen. «Kern des Übels ist allerdings der enge Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes.» Die besonderen militärischen Güter würden ohne aussenpolitische Beurteilung exportiert. Seiler Graf hat deshalb im letzten Dezember eine Motion eingereicht, die eine Zäsur in der Schweizer Rüstungspolitik bedeuten könnte: Sie fordert, dass besondere militärische Güter künftig auch unter das Kriegsmaterialgesetz fallen – und damit immer im Einzelfall geprüft werden.

Seco-Zusammenstellung der Firmen, die 2019 eine Generalausfuhrbewilligung erhalten haben als PDF-Datei oder als Excel-Datei (sortierbar) .

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

Förderverein ProWOZ unterstützen