Binationale Ehen: Safa Sebais Gefangenschaft

Nr. 15 –

Eine junge Marokkanerin verbringt zehn Jahre in einer missbräuchlichen Beziehung und weitere zehn Jahre im Rechtsstreit mit den Schweizer Behörden. Hierbleiben dürfte sie nur, wenn sie zu ihrem gewalttätigen Mann zurückkehrt.

«Zur Schule gehen, eine Arbeit finden, für meine Kinder da sein»: Safa Sebai al-Idrissis Traum ist immer noch derselbe wie schon vor zwanzig Jahren.

«Angst»: Dieses Wort wiederholt Safa Sebai al-Idrissi immer wieder, als es darum geht, ein Treffen zu vereinbaren. Idrissi wohnt in einer Wohnung, die nicht die eigene ist. Raus auf die Strasse traut sie sich kaum mehr, seit sie vor zwei Monaten einen Anruf ihres damaligen Anwalts erhielt, der sie vor der drohenden Ausschaffung warnte. In den kahlen drei Zimmern hält sie es manchmal fast nicht aus. «Da, wo ich mich immer mit dem Ellbogen abstütze, hat es schon eine Delle», sagt die 36-Jährige und zeigt auf eine Stelle im Polster des grauen Sofas, auf dem sie sitzt, während sie ihre Geschichte erzählt.

Idrissi wächst in der marokkanischen Grossstadt Marrakesch auf. Ihre Familie lebt in armen Verhältnissen und Idrissi hat keine richtige Kindheit. «Sobald ich laufen konnte, musste ich arbeiten.» Eine Schule besucht sie nie. Sie kellnert in einem kleinen Restaurant, als sie 2002 ihren späteren Ehemann, den Schweizer Luca Marino*, kennenlernt. Nach kurzer gemeinsamer Zeit wird sie von ihm schwanger. Er verspricht, sie zu heiraten und ihr und dem Kind in der Schweiz ein besseres Leben zu ermöglichen. Da die junge Frau zu diesem Zeitpunkt erst siebzehn Jahre alt ist, muss das Paar warten, bis Idrissi volljährig ist, bevor die Behörden einen Umzug in die Schweiz erlauben.

«Die Sprache lernen, eine Ausbildung machen, arbeiten und mich um meine Familie kümmern.» Das waren Idrissis Träume vor ihrer Ankunft in der Schweiz. Stattdessen begann ein Lebensabschnitt voller Gewalt, Sorgen und Angst.

Schläge und Schreie

Wenige Wochen nach ihrem achtzehnten Geburtstag reist die schwangere Idrissi gemeinsam mit Marino in die Schweiz nach Lugano, wo die beiden 2003 heiraten. Die Probleme begannen bereits am ersten Tag in der neuen Heimat, erzählt Idrissi. «Er zeigte sein wahres Gesicht.» Regelmässig verprügelt er die junge Frau, schreit sie an, demütigt sie. Er lässt sie keine Schule besuchen, nicht arbeiten, keine freundschaftlichen Kontakte knüpfen, das Haus nicht verlassen. «Er hat mich oft eingeschlossen und den Schlüssel versteckt», erinnert sich Idrissi. Auf die Initiative ihres Mannes hin wechselt die Familie den Wohnsitz häufig, lebt monatelang in Ferienwohnungen oder ist mit dem Auto in Europa unterwegs.

Nach der Geburt des Sohnes 2003 folgt zwei Jahre später eine Tochter. Nicht nur Idrissi, auch die Kinder leiden unter dem unsteten und isolierten Leben. Der jungen Frau gelingt es nicht, sich gegen ihren Mann durchzusetzen. «Er sagte immer: ‹O mangiar questa minestra o saltar questa finestra.›» Entweder du isst diese Suppe, oder du springst aus dem Fenster.

2008 flüchtet Idrissi in ein Frauenhaus, die Tessiner Behörden werden auf den Fall aufmerksam und entziehen dem Paar das Sorgerecht. Die Kinder werden in Pflegefamilien platziert und Idrissi wird nahegelegt, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, wenn sie ihren Sohn und die Tochter wiedersehen will. Nach einem mehrmonatigen Aufenthalt in einer Klinik bekommt sie Besuch von Marino. Er verspricht ihr, das Sorgerecht zurückzufordern, wenn sie mit ihm mitkommt. Da Idrissi ausser ihrem Mann in der Schweiz niemanden kennt, geht sie mit. Marino fährt sie an den Flughafen und kauft ihr ein einfaches Ticket nach Marokko. Als er sie sechs Monate später zurück in die Schweiz holt, hat er nichts unternommen, um die Kinder aufzuspüren. Idrissis Aufenthaltsbewilligung B ist in der Zwischenzeit abgelaufen.

«Du musst mir gehorchen»

Von der Existenz von B- und C-Ausweisen wird Idrissi erst Jahre später erfahren. Bis heute kann die junge Frau, die zwar rasch gelernt hat, Italienisch zu sprechen, weder lesen noch schreiben. Über ihre Rechte wusste sie während der Beziehung mit ihrem Mann genau so wenig Bescheid wie über ihren Aufenthaltsstatus.

Mit SchweizerInnen verheiratete AusländerInnen können, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft sind, einen unbefristeten C-Ausweis beantragen. Idrissis Mann unternahm aber nichts, um eine für sie sicherere Situation zu schaffen, im Gegenteil: Auf seine Initiative wechselte die Familie immer wieder den Wohnsitz, und nach dem Entzug des Sorgerechts, als Idrissi bereits knapp fünf Jahre in der Schweiz war, schickte er sie monatelang ausser Landes. Das alles geschah mit der Absicht, sie zu kontrollieren und zu terrorisieren, ist Idrissi überzeugt. «Er sagte immer zu mir: ‹Du musst mir gehorchen, sonst gehst du zurück nach Marokko.›» Erst als sie 2012 Jonas Dubois* kennenlernt, schafft es Idrissi erstmals, sich von ihrem Mann zu lösen.

Nach der Trennung will Idrissi mithilfe ihres Freundes Dubois ihren Sohn und ihre Tochter ausfindig machen. Stattdessen beginnt für die junge Frau ein mittlerweile fast neun Jahre dauernder juristischer Kampf gegen ihre Ausweisung aus der Schweiz. Ihr Dossier, das die WOZ mit Idrissis Einverständnis einsehen konnte, umfasst knapp 600 Seiten. Es enthält Gerichtsurteile, Polizeirapporte, Rekurse und Briefe wechselnder FürsprecherInnen. Beim Lesen der Akten wird deutlich, auf wessen Seite das System steht: nicht auf derjenigen der jungen Frau.

Die Isolation durch ihren Mann werten die BeamtInnen im Jura, wo sie damals angemeldet war, als mangelnden Willen zur Integration, den fehlenden Kontakt zu ihren Kindern als selbstverschuldet. Der jurassische Bevölkerungsdienst, der eine Verlängerung ihres Aufenthalts immer wieder verweigert, interessiert sich nicht für Idrissis Situation. Um einen Blick auf ihre Perspektive der Geschichte zu erhaschen, muss man die offiziellen Dokumente gegen den Strich lesen. Dubois, der sie seit Jahren in ihrem Kampf unterstützt, kann nicht verstehen, wieso der Staat, anstatt Idrissi zu helfen, ihr noch mehr Leid zufügt: «Die Schweiz tut nichts, um Frauen wie Idrissi zu schützen», lautet sein Urteil.

Tatsächlich geniessen ausländische PartnerInnen in binationalen Ehen kaum Schutz. In der Schweiz gibt es nur zwei Stellen, deren Angebot auf diese Schnittstelle von Migrations- und Familienrecht spezialisiert ist. Esther Hubacher, Geschäftsleiterin der Beratungsstelle Frabina, sagt, die Abhängigkeit von ausländischen PartnerInnen sei ein häufiges Problem in binationalen Ehen. «In manchen Partnerschaften existiert ein extremes Machtgefälle.»

Auch Catarina Ferroni kritisiert das ungenügende Unterstützungsangebot für Frauen wie Idrissi. Die Juristin arbeitet als Rechtsberaterin beim gemeinnützigen Verein Asylex und hat Idrissis Fall im März übernommen. Dass die Marokkanerin seit Jahren in der Perspektivlosigkeit ausharren muss, ist ihrer Meinung nach auch die Schuld der jurassischen Behörden. «Der Kanton Jura ist bekannt für sein restriktives Vorgehen gegenüber MigrantInnen.» Aber auch das Gesetz schütze die Interessen von Frauen wie Idrissi viel zu wenig, ja begünstige sogar den Verbleib in missbräuchlichen Beziehungen. Die juristischen Möglichkeiten, die sich in Idrissis Fall noch böten, seien praktisch ausgeschöpft.

Perverse Situation

Idrissi, die ihre Hoffnungen in Ferroni gesetzt hatte, ist verzweifelt. Eine Option, die doch keine ist, geistert ihr manchmal noch durch den Kopf: zu ihrem Mann zurückzukehren. Obwohl die beiden getrennt leben, sind sie formell noch immer verheiratet. Mehrere Versuche, die Scheidung zu vollziehen, scheiterten. Marino schickt ihr bis heute Nachrichten und versucht, sie zu manipulieren. «Ich kann mich um deinen Ausweis kümmern, du kannst dein Leben weiterleben», sagt er in einer Sprachnachricht vom 26. März.

Das Perverse an der Situation: Würde Idrissi tatsächlich zu ihrem Mann zurückkehren und dies den Behörden melden, wäre ihr Aufenthaltsproblem gelöst. Sie hätte dann als mit einem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft lebende Ausländerin wieder Anrecht auf einen B-Ausweis. Doch Idrissi weiss, welchen Preis sie dafür bezahlen würde.

Was hält Idrissi davon ab, aufzugeben, vielleicht doch nach Marokko zurückzukehren? Idrissi sagt, sie wolle ihre Kinder nicht zurücklassen. Vor sechs Jahren konnte sie ihren Sohn und die Tochter endlich aufspüren und den Kontakt wieder herstellen. Einfach sei es aber nicht, erzählt Idrissi. «Sie denken, ich hätte sie absichtlich verlassen und verstehen nicht, dass ich ihretwegen um mein Bleiberecht in der Schweiz kämpfe.» Idrissis Träume sind noch dieselben wie vor knapp zwanzig Jahren, als sie erstmals in die Schweiz kam. «Zur Schule gehen, eine Arbeit finden und für meine Kinder da sein.»

* Name von der Redaktion geändert.