Der Bund fürs Leben: Liebe ist ...

Nr. 20 –

Das Partnerschaftsgesetz würde es gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben, eine eheähnliche Verbindung einzugehen. Die religiös-konservativen GegnerInnen des Gesetzes warnen vor der Schwächung der Ehe. Leider ist das Gegenteil wahrscheinlicher.

«Sind Sie verheiratet?» «Nein, ich bin partnerschaftlich registriert.» Dieser Dialog könnte Wirklichkeit werden, wenn das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni dem Partnerschaftsgesetz zustimmt: Ähnlich wie heterosexuelle Ehepaare dürften sich homosexuelle Paare fortan auf dem Standesamt Rechte und Pflichten versprechen und zusichern, was ihre rechtliche und ökonomische Diskriminierung aufheben würde (siehe unten).

Eine vernünftige Sache also, zumal das Gesetz, das in ähnlicher Form auch in den skandinavischen Ländern, in Belgien und Deutschland existiert, deutlich weniger weit geht als die in den Niederlanden und im katholischen Spanien zugelassene Homoehe: Hier dürfen homosexuelle Paare Kinder aus früheren Beziehungen adoptieren oder gar künstlich befruchtete zur Welt bringen. Und doch bewegt das Partnerschaftsgesetz die Öffentlichkeit. Das ist bei näherem Hinschauen nicht verwunderlich, weil es den Kern der bürgerlichen Gesellschaft tangiert: die Ehe, die noch immer vorherrschende Lebensweise schlechthin. Die religiös-konservativen GegnerInnen des Gesetzes befürchten denn auch, dieses unterminiere die staatstragende Bedeutung von Ehe und Familie weiter. Oder ist das Gegenteil der Fall?

Man hat das Ende der Ehe seit der Mitte des 20. Jahrhunderts immer wieder verkündet. Die Anzahl Scheidungen hat tatsächlich zugenommen: 41 Prozent der 2003 geschlossenen Ehen werden nicht ewig halten. 1960 lag in der Schweiz die Heiratsquote der ledigen Männer unter 50 Jahren bei 95 Prozent, bei den Frauen bei 96 Prozent; 2003 ist sie auf 59 beziehungsweise 63 Prozent gesunken (allerdings verläuft der Rückgang der Ehe nicht gleichmässig: Der Tiefststand der Anzahl Heiraten lag Ende der siebziger Jahre bei 32 000, der Höchststand Anfang der neunziger Jahre bei 48000). Doch die Ehe ist für das Selbstverständnis der westlichen Gesellschaften nach wie vor prägend, obschon alternative Beziehungsformen, wie etwa das Konkubinat, und die steigenden Scheidungsraten ihre Bedeutung relativieren. Die Ehe ist für die normative Durchsetzung der Geschlechterdifferenz die zentrale Institution. Die Gesellschaft beruht grundlegend auf ihr, sowohl in ihren Reproduktionsweisen als auch in den Bildern, die sie sich vom Zusammenleben und der Paarung der Menschen macht.

Patriarchale Institution

Die Macht dieses Modells ist nicht alt. Mit der Reformation wird die Ehe zwar bis auf Gemeindeebene hinunter zu einer dem göttlichen Willen folgenden, patriarchalen Instanz aufgewertet, die das gesellschaftliche Leben vor dem Zerfall bewahrt. Martin Luther verordnet sie seiner Gemeinde als «eine Arznei wider die Sünde», als «ein Spital der Siechen, auf dass sie nicht in schwere Sünden fallen». Dennoch bleibt ihre Wirkungsmacht in der Frühneuzeit begrenzt: In manchen westeuropäischen Gegenden erreicht der Anteil der Ledigen bis zu 25 Prozent der Bevölkerung, wozu nicht zuletzt die Eheverbote für unterbemittelte oder moralisch nicht einwandfreie Personen beitragen.

Ihre erste Hochzeit erlebt die Ehe im 19. Jahrhundert. Die eidgenössische Gesetzgebung von 1874 erhebt die Zivilehe für die Heiratenden zur Pflicht (die kirchliche Trauung ist nicht mehr ausreichend) und vereinheitlicht das Eherecht. Wer nicht verheiratet ist, wird zur Aussenseiterin, zur «alten Jungfer» oder zum «Hagestolz» und macht sich der Homosexualität verdächtig. Mit der Integration der romantischen Liebe in die Ehe wird deren Siegeszug besiegelt. Sie wird zum Ort der Intimität und Identität: Nur wo ich liebe, bin ich bei mir selbst.

Doch das Liebesideal schwächt die Ehe auch: Sie wird mit Ansprüchen konfrontiert, die sie nicht leicht erfüllen kann. Ihr weisses Kleid bekommt fast gleichzeitig mit ihrer zweiten Blütezeit in den fünfziger und sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts dunkle Flecken ab: Viele Achtundsechziger propagieren die «freie Liebe» und lehnen die bürgerliche Ehe ab. Sie sind nicht die Ersten. Schon der französische Frühsozialist Charles Fourier wollte Anfang des 19. Jahrhunderts die «Heuchelei» der Ehe abschaffen, sagt die Soziologin Caroline Arni: Ihm schwebte ein komplexes System von «Liebesbünden» vor. Auch Simone de Beauvoir nannte die eheliche Liebe eine Heuchelei und eine «komplexe Mischung aus Anhänglichkeit, Groll, Hass, Vorschrift, Resignation, Trägheit» dazu.

Die KritikerInnen sehen in der Ehe eine Hölle, einen Ort, der die sexuelle Ausbeutung der Frau durch den Mann festigt, die Mitglieder der Familie zu repressiven Charakteren deformiert und vor allem die Kraft der Sinnlichkeit und Liebe erstickt. Die Liebe - sie sollte sich nicht mehr länger Zwängen und Konventionen beugen, sondern täglich von neuem lockendes und drohendes Risiko und Abenteuer sein. Polygamien, Kommunen und Konkubinate sollten das stählerne Gestänge des Ehebettes und das verlogene Korsett der Heterosexualität sprengen.

Auch die erstarkende Lesben- und Schwulenbewegung vertrat diesen Nonkonformismus. Doch davon ist in der Kampagne, welche die im Verein Ja zum Partnerschaftsgesetz zusammengefassten Schwulen- und Lesbenorganisationen für das Partnerschaftsgesetz führen, nicht sonderlich viel zu spüren. Das biedere Sujet erinnert fatal an kleinbürgerliche Träume: «Liebe ist ..., wenn sie den Hund ihrer Freundin füttern darf.» Was die Kampagne quasi in homosexuellem Interesse rechtlich nuanciert, steht in vielen Haushalten der GesetzesgegnerInnen als heterosexuelles Denkmal in Form einer bunt bedruckten Tasse auf dem Küchenbuffet: «Liebe ist ..., wenn er sie vor dem Gang ins Büro küsst.»

Alltäglich statt schrill

Natürlich steckt Taktik dahinter: Lilian Schaufelberger, Kopräsidentin des Vereins Ja zum Partnerschaftsgesetz, sagt, man wolle mit dem Sujet das Zielpublikum der über Fünfzigjährigen ansprechen und mit einem Augenzwinkern zu verstehen geben, dass Homosexuelle keine ExotInnen seien: «Die Kampagne soll zeigen, dass es mit dem Gesetz um etwas Alltägliches geht.» Sie untergräbt das Klischee des avantgardistisch-schrillen Homosexuellen. Allerdings kann man sich fragen, ob nicht gerade die anvisierte Generation, die um 1968 sozialisiert wurde, ein entspannteres Verhältnis zur Homosexualität hat als viele Jüngere.

Die Bewegung der Homosexuellen betont also nicht länger die Differenz, sondern sucht die Normalisierung. Moël Volken, Geschäftsleiter von Pink Cross, sagt es so: «Das Partnerschaftsgesetz unterstützt die Idee der Ehe und übernimmt damit ein Stück weit die bürgerliche Gesellschaftsordnung.» Noch in den achtziger Jahren wäre das Gesetz, das ein «Ja zu stabilen Beziehungen» sei und die «unschönen Begleiterscheinungen des Zusammenlebens» regle, in der Schwulen- und Lesbenbewegung kein Thema gewesen.

«Liebe in gegenseitiger Verantwortung», lautet ein Slogan der Kampagne. Er bringt einerseits die gewünschte Angleichung von homo- und heterosexuellen Paaren zum Ausdruck, die sich auch im Gesetzestext niederschlägt: «Die beiden Partnerinnen oder Partner leisten einander Beistand und nehmen aufeinander Rücksicht» (Art. 12); «Die beiden Partnerinnen oder Partner sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft» (Art. 13). Auch wenn diese Artikel endlich die praktische, lang ersehnte rechtlich-ökonomische Absicherung bieten: Muss es der Liebe nicht ein Graus sein, auf dem Standesamt derart signiert zu werden?

Defensiver Auftritt

Andererseits aber zeigen Kampagne und Gesetzesvorlage auch, wie defensiv Schwule und Lesben offenbar auftreten müssen, wenn sie eine minimale rechtliche Gleichbehandlung erreichen wollen. So sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor, dass die Paarungswilligen den gleichen Namen annehmen oder sich nach der Unterzeichnung des Dokumentes das Jawort geben, was die Zeremonie zumindest emotional aufwerten würde. «Damit wollen wir den Unterschied zur Ehe markieren», sagt Volken: Das Ziel seien gleiche Rechte, nicht die Homoehe.

Es ist mehrfach paradox: Damit sie nicht länger diskriminiert werden, streben die Homosexuellen ein der bürgerlichen Ehe ähnliches Rechtsinstitut an, das die Einhegung der Liebe und die Ausgrenzung der Homosexualität befördert hat. Und damit sie dieses Ziel erreichen, müssen - oder wollen - sie sich zurückhaltend aufführen. Die Öffentlichkeit ist ihnen dafür dankbar: Sie liebt die medial aufgewärmten Geschichten von herzigen Schwulen und treuen Lesben, die in ihre Verhältnisse das Stereotyp der bürgerlichen Geschlechterdifferenz integriert haben und sich nun wie brave Hausväterchen und -mütterchen umsorgen. Jahrzehntelang galten die Homosexuellen als verruchte HedonistInnen, die das praktizierten, wovon Biedermänner nicht einmal zu träumen wagten.

Jetzt bilden sie plötzlich das beste der möglichen Paare - eine sich optimal ergänzende Zweisamkeit, die bestens ins heutige restaurative Klima passt. Diese öffentliche Domestizierung der einst irritierenden Homosexualität - seht her, auch sie verhalten sich wie Männchen und Weibchen! - wehrt nicht zuletzt die Ängste vor der Verunsicherung der heterosexuellen Identität ab. Dass das Partnerschaftsgesetz die Ehe schwächt, wie die religiös-konservativen GegnerInnen der Vorlage mit Bibel und Benedikt XVI. argumentieren, ist also unwahrscheinlich. Die Vorlage tangiert zwar den heterosexuellen Pfeiler der Ehe und irritiert damit das Selbstverständnis der westlichen Gesellschaften. Doch letztlich könnte das Gesetz, das sich an der Institution Ehe orientiert und sie den gewandelten gesellschaftlichen Realitäten anpassen will - man kann das begrüssen oder bedauern - die Ehe sogar vor dem Verschwinden retten.

Das am 5. Juni zur Abstimmung kommende Partnerschaftsgesetz erlaubt es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung gegenüber dem Partner oder der Partnerin, Dritten und dem Staat rechtlich zu regeln. Eingetragene PartnerInnen sind unterstützungspflichtig, renten- und erbberechtigt. Nur ein Gerichtsurteil kann die eingetragene Partnerschaft auflösen. Im Unterschied zur Regelung bei heterosexueller Ehe und zur Homoehe (die es in der Schweiz nicht gibt) sind Adoption und künstliche Befruchtung verboten. Von den grossen Parteien stellt sich nur die SVP gegen die Vorlage.