Arbeit und Integration: Ciao, geschützte Werkstatt

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Wer trotz psychischer Erkrankung im regulären Arbeitsmarkt bleiben kann, hat mehr Lebensqualität und eine bessere Gesundheit. Das zeigt eine Studie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

Immer häufiger führen psychische Erkrankungen zum Verlust des Arbeitsplatzes. Innert zehn Jahren ist die Zahl der IV-Renten für Menschen mit psychischen Erkrankungen von 48000 auf nahezu 100000 angewachsen. Und hoch ist die Zahl der jungen Menschen, die unter anderem wegen Angstzuständen, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Zu den dümmeren Begründungen, etwa seitens der SVP, gehört wohl, dass die steigende Anzahl von psychologischen und psychiatrischen Praxen zur alarmierenden Zunahme psychisch begründeter IV-Fälle geführt habe.

Im Caritas-Almanach 2006 zum Schwerpunktthema «Psychische Invalidisierung» nimmt der Ökonom Carlo Knöpfel unter anderem auch zur 5. IV-Revision Stellung. Diese sei von Missbrauchsoptik geprägt und werde den Druck auf die Betroffenen zusätzlich erhöhen, selbst für die berufliche Integration besorgt zu sein. «Ob allerdings die Wirtschaft genügend Arbeitsplätze für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung stellen kann und will, wird in der Vorlage kaum thematisiert. Von einer Mitwirkungspflicht der Unternehmer gar ist nirgends die Rede.»

Alleingelassen

Der Weg in eine reguläre Anstellung ist schwierig, für Menschen mit körperlicher Behinderung und noch mehr für diejenigen, die nach einer psychischen Erkrankung wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten. Seit den neunziger Jahren sind gerade anforderungsärmere Jobs im grossen Stil wegrationalisiert und ausgelagert worden, und selbst wenn heute Unternehmen wieder über Personalmangel jammern, so sind sie kaum geneigt, psychisch instabile und allenfalls nicht immer uneingeschränkt leistungsfähige Menschen einzustellen. Aber Stigmatisierung und Ausgrenzung wirken zusätzlich gesundheitsschädigend. Wer seinen Arbeitsplatz behalten kann oder zurück in den ersten Arbeitsmarkt findet, dem geht es erheblichbesser.

Von Juni 2003 bis Dezember 2005 hat die Forschungsgruppe Public Mental Health an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) eine Studie über die Auswirkungen von «Supported Employment» (unterstützte Beschäftigung) unternommen, dies im Rahmen eines EU-Projektes. Das Modell Supported Employment setzt auf unterstützte Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt und wird in Ländern wie den USA, Australien, Deutschland oder Österreich bereits mit einigem Erfolg angewandt; in der Deutschschweiz dagegen gibt es nur zwei Projekte, eines in Zürich, eines in Bern. Insgesamt fünfzig Personen mit schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen, manisch-depressiven oder psychotischen Störungen beteiligten sich an der PUK-Studie. Während der Laufzeit der Untersuchung wurde die eine Hälfte, die Experimentalgruppe, mit Unterstützung eines Jobcoachs in einen «normalen» Betrieb integriert, die andere Hälfte, die Kontrollgruppe, arbeitete an geschützten Arbeitsplätzen. Von Alter, Geschlecht und Ausbildungsstand waren beide Gruppen gleichermassen gemischt; einige der TeilnehmerInnen hatten wegen ihrer Krankheit keine Ausbildung machen können oder noch nie eine feste Anstellung gehabt.

Erfolgreiches Projekt

Wie die Projektverantwortlichen Bettina Bärtsch und Patric Meyer erklären, haben 11 von 25 Personen der Experimentalgruppe dank Supported Employment im ersten Arbeitsmarkt Fuss fassen und ihre Stelle auch behalten können, während in der zweiten Gruppe nur gerade eine Person vom geschützten Arbeitsplatz in die Wirtschaft überwechselte und den Job nach einem halben Jahr wieder verlor. Ausserdem: Wer eine feste Stelle gefunden hat, berichtet von einem höheren Selbstwertgefühl und mehr Lebensqualität. Auch der psychische Gesundheitszustand hat sich bei den TeilnehmerInnen der ersten Gruppe verbessert. Wer eine Stelle hatte, musste weniger häufig hospitalisiert werden; Depression und Ängste nahmen im Laufe der Monate ab.

Inzwischen ist die Untersuchung abgeschlossen, doch das Projekt wird weitergeführt und soll in absehbarer Zeit personell noch deutlich aufgestockt werden. Angesiedelt ist es beim Zentrum für Psychiatrische Rehabilitation der PUK. Bettina Bärtsch, Psychologin und Berufsberaterin, hat im vergangenen Jahr 20 Personen betreut und dazu eine Gruppentherapie geführt; bei ihrem Kollegen, dem Psychologen und Jobcoach Patric Meyer, waren es insgesamt 27 Personen. Supported Employment als Teil der psychiatrischen Behandlung ist offen für alle, die sich einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt vorstellen können. «Wir setzen auf möglichst rasche Vermittlung», sagt Bettina Bärtsch, «damit können wir unter Umständen eine Chronifizierung psychischen Leidens vermeiden helfen.»

Der Weg ins Arbeitsrehabilitationsprogramm ist unterschiedlich: Manche KlientInnen werden in der Klinik von einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt darauf aufmerksam gemacht, andere von einer Sozialversicherung, von Bekannten oder Kollegen, und in seltenen Fällen gelangen auch Unternehmen an Bettina Bärtsch und Patric Meyer. Noch vor dem Start des Projekts wurden potenzielle Betriebe, private und öffentliche, über das neue Angebot informiert. «Wir haben zu einigen KMU auf dem Platz Zürich gute Beziehungen», sagen Bärtsch und Meyer, «einige davon beschäftigen schon seit Jahren immer wieder psychisch Behinderte in ihrem Betrieb, in der Werkstatt, im Lager oder im Verkauf.» Grossunternehmen - aber auch die unter Spardruck stehenden öffentlichen Verwaltungen - erweisen sich als zurückhaltend, wenn es darum geht, neue Stellen zu schaffen beziehungsweise offene Stellen durch einen psychisch kranken Menschen zu besetzen.

Wenige Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen. Patric Meyer hat auch schon mit Personalverantwortlichen eines Grossunternehmens zusammengearbeitet, die einen qualifizierten Arbeitsuchenden unbedingt halten wollten. So konnte die betreffende Person nach einem Klinikaufenthalt mit einem reduzierten Pensum wieder einsteigen und schrittweise ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Supported Employment ist zeitintensiv. «Wir begleiten nicht nur den Klienten oder die Klientin bei der Stellensuche, sondern arbeiten eng mit behandelnden Ärzten, Vorgesetzten und den Kollegen am Arbeitsplatz zusammen. Manchmal müssen wir einfach sagen, was eine psychische Krankheit überhaupt ist, wie sie sich zeigt und dass manchmal mit Rückfällen zu rechnen ist.» Mit der Zeit werden die Treffen seltener, ohne dass die Beziehungen ganz abreissen.

Ein junger Mann, der nach einer schweren Krise und einem längeren Klinikaufenthalt ins Projekt eingestiegen ist, seine Stelle (eine gut qualifizierte Tätigkeit im Verkaufs- und Marketingbereich) jedoch immer behalten hat, meint, es sei gut zu wissen, dass er sich jederzeit wieder an seinen Coach wenden könnte. Nach mehreren Monaten arbeitet er heute wieder zu hundert Prozent; eine Rückfallprophylaxe am Zentrum für Psychiatrische Rehabilitation hat ihm zusätzliche Sicherheit gegeben. Auch der Geschäftsführer eines grösseren Malerunternehmens in Zürich, das immer wieder psychisch Kranken Stellen in der Werkstatt anbietet, schätzt die Beratung und Begleitung durch Bärtsch und Meyer: «Es ist wichtig, dass wir Ansprechpartner haben, wenn Schwierigkeiten auftreten.» Die Arbeiten, die in der Werkstatt anfallen, sind nicht anspruchsvoll. Dafür verträgt der Betrieb es auch, wenn jemand mal tageweise ausfällt. Zusammen mit einer Teilrente sei der Lohn existenzsichernd.

Bettina Bärtsch und Patric Meyer haben ausgerechnet, was Supported Employment im Vergleich zu geschützten Arbeitsplätzen kostet: Nämlich rund 8000 Franken pro Klient/Jahr gegenüber 21 000 Franken in einer herkömmlichen geschützten Werkstatt. Die Senkung der Versicherungskosten ist attraktiv. Sozialversicherungen zeigen Interesse, und inzwischen bahnt sich laut Bärtsch und Meyer auch eine Zusammenarbeit mit der IV-Stelle Zürich und der Kantonalen Verwaltung an.


IV-Referendum

Nachdem der Nationalrat im Oktober 2006 die fünfte IV-Revision gegen den Widerstand der SP und Grünen durchgeboxt hatte, ergriff das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben das Referendum gegen die einseitige Sparvorlage. Die Referendumsfrist läuft am 25. Januar ab.