Impfzwang: Allenthalben grassierts

Nr. 8 –

Geht es nach den GesundheitsdirektorInnen, müssen sich bald alle gegen die Masern impfen. SkeptikerInnen wehren sich weniger vehement dagegen als in der Vergangenheit.


In der Schweiz «grassiert eine Masernepidemie» – schreiben die «Basler Zeitung», der «Tages-Anzeiger», das «Magazin», die NZZ, die «Mittelland Zeitung», alle. Nachdem Ende Januar in Genf ein Mädchen an Masern gestorben ist, schlägt die Gesundheitsdirektorenkonferenz nun ein Impfobligatorium vor. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt die Idee. ImpfskeptikerInnen wie die Arbeitsgruppe für differenzierte Impfungen lehnen sie ab, ImpfgegnerInnen sowieso.

Wenn Meinung gegen Meinung steht und sich der Laie doch ein Bild machen muss (alle Eltern kleiner Kinder müssen das), lohnt es sich bisweilen, auf die Sprache zu achten. Das Verb «grassieren» wird in den Schweizer Medien auch mal ironisch verwendet («das Panini-Sammelfieber grassiert»), sonst aber im Zusammenhang mit Epidemien wie jüngst bei der Choleraepidemie in Simbabwe, die 10000 Menschen das Leben kostete. Dass auch die hiesige Masernepidemie «grassiere» – seit Ende 2006 wurden 3400 Erkrankungen und nun ein Todesfall gemeldet – ist die Sprachregelung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die von fast allen Zeitungen übernommen wird.

Über Infektionskrankheiten wird schon seit dem 19. Jahrhundert, als erstmals Krankheitserreger entdeckt wurden, in martialischer Sprache geschrieben. Die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), Claire-Anne Siegrist, verunglimpft ihre GegnerInnen, indem sie Ärzte mit anderer Meinung als «Naturheiler» beschimpft; der Berner Immunologe und mediengewandte Haudrauf Beda Stadler rückt seine GegnerInnen in die Nähe von Holocaust-LeugnerInnen. Die «SonntagsZeitung» rief schon nach den ersten fünfzig Fällen im Kanton Luzern den «Ausnahmezustand» aus und der «Tages-Anzeiger» beschimpfte diejenigen unter den LeserInnen, die ihre Kinder nicht impfen lassen, als «Egoisten». Dabei unterscheidet kaum ein Medium zwischen ImpfgegnerInnen, die Impfungen grundsätzlich ablehnen (wie die Organisation Aegis: «Jede Impfung ist so ein schädlicher Einfluss!»), und Fachleuten, die nicht ganz die Impfbegeisterung der Ekif, des BAG und der Weltgesundheitsorganisation WHO teilen.

Entgleisungen von extremen ImpfbefürworterInnen sind natürlich kein Argument gegen das Impfen. Und, legitimiert nicht schon die Möglichkeit, ein einziges Kind vor dem Maserntod zu schützen, Zwangsmassnahmen wie die vorgeschlagenen?

Die Arbeitsgruppe für differenzierte Impfungen überlegt sich gemäss eigenen Aussagen auf der Webseite www.impfo.ch nun tatsächlich, ob sie ihre Kritik an der routinemässigen Masernimpfung von Kleinkindern noch wie bisher öffentlich vertreten solle – obwohl sie inhaltlich daran festhalte. Dem zugrunde liegt eine überraschende Argumentation: Die Ausrottungsstrategie habe zwar erreicht, dass die periodisch auftretenden Epidemien immer kleinere Fallzahlen aufweisen würden: 1987 seien 11000, 1997 noch 6400 Fälle gemeldet worden. Allerdings würden heute häufiger junge Erwachsene erkranken sowie Säuglinge, weil geimpfte Mütter ihren Kindern einen schwächeren Nestschutz mitgäben als Mütter, die die Krankheit durchgemacht haben. Für Säuglinge seien die Masern aber besonders gefährlich. Würde man nun weniger impfen, wären diese Säuglinge – die man noch nicht impfen kann – einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Mit anderen Worten: Die Ausrottungsstrategie hat zu einer Situation geführt, wo ein Zurück keine Option sein kann, so problematisch auch ein Vorwärts ist; sie liefert den Impfturbos die Argumente für das angestrebte Obligatorium.

Es ist also eine Pattsituation, die sich mit medizinischen Argumenten nicht lösen lässt. Die Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen muss politisch debattiert werden. Dazu braucht es eine offene Diskussionskultur. Das BAG aber wirft derweil rhetorische Nebelpetarden: «Niemand spricht von Zwang», sagte BAG-Impfexperte Daniel Koch im «Tages-Anzeiger», es gehe lediglich um ein «Obligatorium» – beispielsweise müsste man «beim Schuleintritt nachweisen, dass das Kind geimpft ist». Was eine Verknüpfung der Impfung mit der Schulpflicht von einem Zwang unterscheidet, konnte der BAG-Mediendienst auf Anfrage nicht erklären: «Ja, darüber kann man sich streiten.»