Paul Grüninger: Warum Grüninger so lange ein Fall blieb
Ein Historiker enthüllt, wie die St. Galler Regierung die Rehabilitierung des Flüchtlingshelfers hintertrieben hat.
Die Rehabilitierung von Polizeihauptmann Paul Grüninger, der 1938 und 1939 Hunderten von jüdischen Flüchtlingen das Leben gerettet hat und deshalb entlassen und verurteilt wurde, war ein jahrzehntelanger Eiertanz. Erst 1995, im zehnten Anlauf, wurde Grüninger nachträglich freigesprochen. Dies auf Betreiben von Tochter Ruth Roduner, WOZ-Autor und Historiker Stefan Keller und SP-Nationalrat Paul Rechsteiner und dem Verein «Gerechtigkeit für Paul Grüninger».
Die St. Galler Regierung hat Grüningers Rehabilitierung lange Zeit verhindert. «Sie gab nur dann nach, wenn es sich nicht mehr vermeiden liess», schreibt der Historiker Wulff Bickenbach in seiner eben erschienenen Dissertation. Dies aus politischen Gründen: Die Regierung wollte partout keine Fehler ihrer Vorgänger eingestehen. Und in den Aktivitäten des Vereins erblickte sie einen Angriff von Linken auf die offizielle Asylpolitik, den es abzuwehren galt.
Bickenbach schildert minutiös diesen zähen, letztlich aber erfolglosen Kleinkrieg machtgewohnter Magistraten mit veraltetem Geschichtsbild, von dem sie nicht ablassen konnten. Bis Mitte der achtziger Jahre habe man sich hinter dem Argument verschanzt, man könne keine Urteile aufheben, weil das sankt-gallische Recht den Begriff der Rehabilitierung nicht kenne. Gleichzeitig habe die Regierung den kursierenden Gerüchten über Grüningers angebliches Fehlverhalten nicht nur nicht widersprochen, sondern diese sogar noch geschürt. Bickenbach belegt dies anhand diverser Ablehnungsbescheide nach Grüningers Tod im Jahr 1972.
Die ganze Sache aussitzen
Selbst nach Erscheinen von Stefan Kellers Buch «Grüningers Fall», in dem mit diesen Gerüchten gründlich aufgeräumt wurde, habe die Staatskanzlei weiterhin versucht, Grüninger zu verunglimpfen und Beweise zu manipulieren. Staatsschreiber Dieter J. Niedermann (CVP) hielt daran fest, dass «Fragen offen» blieben und dass «fünfzig Jahre später keine Gewissheit mehr erreichbar» sei. Bickenbach zählt auch den damaligen Chef des Amtes für Kultur, Walter Lendi (CVP), zu den Verhinderern. Dieser führte in einem Schreiben aus, dass der Fall Grüninger «von Paul Rechsteiner und Konsorten» politisch missbraucht werde. Noch als der öffentliche Druck derart anwuchs, dass der Prozess zur Rehabilitierung Grüningers unvermeidlich wurde, riet der Beamte in einem Schreiben an den Regierungsrat, die ganze Sache auszusitzen. Dieser blieb denn auch passiv und rührte für die rechtliche Rehabilitierung keinen Finger.
Ein Feldweg sollte reichen
Wulff Bickenbachs Enthüllungen machen klar, warum die Lokalbehörden bis auf den heutigen Tag Mühe mit dem Fall Grüninger bekunden. Zu sehr hatten sie sich auf die offensiv agierenden Verfechter Grüningers eingeschossen, als dass sie noch hätten über ihren Schatten springen können. Stets machtgewohnt, sahen sie sich plötzlich an die Wand gespielt und reagierten mit Verweigerung. Es gab Krach um die Stiftung, man versuchte zu verhindern, dass die Geschichte Paul Grüningers in Schulbüchern angemessen dargestellt wird.
In St. Gallen wurde zunächst nur ein unscheinbarer Feldweg in Grüninger-Weg umbenannt, bis es dann doch zum Grüninger-Platz kam. Und die Umbenennung des Stadions Krontal in PaulGrüninger-Stadion war ein ähnliches Trauerspiel. Auch hier agierten im Hintergrund altgediente CVP-Magistraten. Professor Jacques Picard von der Universität Basel spricht von einer «knirschenden Anerkennung» in der Heimat, während Grüninger sonst in aller Welt geehrt wurde.
Bickenbachs Buch bringt unbequeme Wahrheiten ans Licht. Es ist ein Stück historische Aufklärung im besten Sinne.
Wulff Bickenbach: Gerechtigkeit für Paul Grüninger. Verurteilung und Rehabilitierung eines Schweizer Fluchthelfers (1938-1998). Böhlau-Verlag. Köln 2009. 363 Seiten. Fr. 67.90