Ausblick: Obama Bonaparte

Nr. 28 –

Was geht die erwartete Verhandlung vor dem Gericht in Miami die KleinsparerInnen in den USA und in der Schweiz an?


52 000 amerikanischen UBS-Konten soll ab kommendem Montag in Miami der Prozess gemacht werden. In einem von 2000 Haushalten der USA gebe es ein steuerfluchtverdächtiges Schweizer Bankkonto, schrieb kürzlich ein Journalist, der die ungeheuerliche Bedeutung des Ereignisses herausstreichen wollte. Bleiben wir mal bei dieser Zahl und vergessen für den Moment, dass Sparguthaben auch – oder besonders – in den USA nicht egalitär über die ganze Bevölkerung verteilt sind, sondern sich in gewissen Häusern oder Villen anzuhäufen pflegen. Tatsache bleibt: Der durchschnittliche US-Amerikaner oder die US-Amerikanerin haben eine 40-mal höhere Chance, im Gefängnis zu sitzen, als InhaberIn eines UBS-Kontos zu sein. Ihr Risiko, zurzeit arbeitslos zu sein, ist sogar rund 400-mal so gross. Das heisst, die Leute hier haben andere Probleme.

Konsequent kriminalisiert

Auch ich gehöre zu diesen 1999 Haushalten ohne UBS-Verbindung und frage mich seit Monaten, ob dieses Gerangel zwischen Wallstreet und Paradeplatz respektive zwischen dem Bundeshaus in Bern und dem Weissen Haus in Washington D. C. uns KleinsparerInnen überhaupt etwas angeht. Ist es eine Frage des Prinzips? Kämpft da ein sozialistisch gesinnter Barack Obama gegen einen erzkapitalistischen Hans-Rudolf Merz?

Die Sache ist wohl etwas komplizierter: Zwar ist der schweizerische Finanzminister ein ehemaliger Bänkler, obendrein einer mit engen Kontakten zur UBS, aber sein US-amerikanischer Gegenpart Timothy Geithner kommt auch nicht gerade aus der Alternativszene. Und in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hat Geithner sinnlos Steuergelder in Milliardenhöhe an Grossbanken wie JP Morgan Chase, Bank of America, Citigroup und Goldman Sachs verschwendet. «Raub am amerikanischen Volk» nennt das der Ökonom Joseph Stiglitz. Und jetzt will ausgerechnet dieser Geithner, der wegen seiner privaten Steuerunregelmässigkeiten beinahe nicht zum Finanzminister gewählt wurde, die US-SteuerzahlerInnen Mores lehren?

Im Vergleich mit der nicht ganz weissen Weste der USA ist das Offshorebanking der Schweiz natürlich eine gräuliche Sache, die auf keinen Fall verteidigt werden soll. Das Schweizer Bankenwesen mag eine jahrhundertealte Tradition haben, und vielleicht gibt es hier wirklich überdurchschnittlich viel fachkundiges Bankpersonal, aber wohl kaum so viel, dass dem winzigen Land ohne weiteres fast dreissig Prozent des weltweiten Privatvermögens zur Verwaltung anvertraut wird. Da braucht es schon ein paar anlagefreundliche Gesetze. Das wichtigste ist wohl die bisher praktizierte, spezifisch schweizerische Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. In den USA konnte ich meinen Bekannten (denen ohne UBS-Konto) diese Differenz nie begreiflich machen. In den USA werden Steuervergehen so konsequent kriminalisiert wie während der Prohibition der Alkoholkonsum. Schon eine blosse Steuerprüfung, das weiss ich aus eigener Erfahrung, ist wie ein strenges Polizeiverhör. In der Schweiz hatte ich im Vergleich dazu eher das Gefühl, dass die Steuerbehörde und wir kommune SteuerzahlerInnen ein wenig Katz und Maus spielen, bevor wir uns am Ende doch zu gegenseitiger Zufriedenheit auf einen Betrag einigen.

Politik vor Gericht

Doch die Schweizer Variante des Steuermonopoly ist ein Auslaufmodell. Seit Jahren strebt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Harmonisierung der internationalen Steuerabkommen beziehungsweise der internationalen Strafverfolgung von Steuerdelikten an – eine Art Schengen für die Wirtschaftskriminalität. Auch das neueste noch nicht ratifizierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der USA und der Schweiz ist Teil dieser «weltweiten Finanzmarktarchitektur». Fallen gelassen wird im viel diskutierten Artikel 26 der OECD unter anderem auch die Doppelkriminalität («dual criminality») als Erfordernis für den Informationsaustausch der Unterzeichneten: ein Steuerverhalten muss nicht mehr in beiden der betroffenen Länder kriminell sein, bevor die Herausgabe von Daten verlangt werden kann. Genau das tun die USA zurzeit, auch wenn noch nicht geklärt ist, ob ein so unspezifischer Fischzug – nach dem Motto «Jedes UBS-Konto ist ein Steuerhinterziehungskonto» – rechtlich haltbar ist.

Das alles und viel mehr wird in Miami diskutiert und wohl auch entschieden werden. Viele Schweizer PolitikerInnen, Bankleute und die NZZ ärgern sich, dass dies nicht am Verhandlungstisch, sondern vor Gericht passiert. Aber in den USA finden politische Diskussionen oft vor Gericht statt. Und oft sind es Gerichtsentscheide, die die gesellschaftliche Entwicklung vorantreiben: Man denke bloss an die Aufhebung der Apartheid in den US-Schulen (1954), die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (1973) oder das Recht von Guantánamo-Insassen, ihren Fall vor ein reguläres Gericht der USA zu bringen (2008).

Was das Urteil von Florida für den Schweizer Bankenplatz bedeuten könnte, habe ich ausgerechnet auf der Website der Sovereign Society gefunden. Unter dem Motto «Feel the Freedom of Total Wealth» (Fühle die Freiheit des totalen Reichtums) berät hier eine «Vereinigung von Experten im Bereich grenzüberschreitender Steuerplanung» ihre internationale Kundschaft. Bob Baumann, ein ehemaliger republikanischer US-Kongressabgeordneter aus Maryland führt zum Thema USA und UBS aus: Vor 250 Jahren sei Napoleon Bonaparte ungestüm in die Schweiz eingefallen, letztlich habe seine Mediation dem Land aber nicht geschadet, sondern geholfen. Vielleicht werde die Schweiz auch aus dieser neuen Heimsuchung durch Obama Bonaparte als modernerer und effizienterer Finanzplatz hervorgehen. Das hoffen wir doch auch – bloss anders.