Atomarer Notfallschutz: Super-GAU? I wo!

Nr. 44 –


Noch bis Ende Woche dauert die Vernehmlassung zur Notfallschutzverordnung (NFSV). Sie regelt, wie der Bund mit einem schweren Atomunfall umgeht. Ziel ist, die «betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlage zu schützen» und sie «zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen».

Konkret teilt die Verordnung das Gebiet um die vier Schweizer Atomkraftwerke in verschiedene Zonen ein: Die Kernzone 1 umfasst Haushalte im Umkreis von drei bis fünf Kilometern, die Kernzone 2 das Gebiet in einem Radius von zwanzig Kilometern rund um das jeweilige AKW. Menschen in diesen beiden Zonen werden bei Bedarf evakuiert und mit Jodtabletten versorgt. Die gesamte Schweiz ausserhalb von Kernzone 2 gilt als Zone 3 – für dieses Gebiet sieht die Verordnung für die Bevölkerung keine speziellen Massnahmen vor.

Der NSFV liegt allerdings eine absurde Annahme zugrunde: Der Bund geht nämlich davon aus, dass zwar grössere Mengen radioaktiver Edelgase, aber kaum etwas vom Reaktorinhalt freigesetzt wird. Wirklich mörderisch wird es aber gerade, wenn – wie 1986 im ukrainischen Tschernobyl – der Reaktor explodiert. Diesen Fall will der Bund aber gar nicht denken.

Schutzzone endet in Zürich

«Ausgerechnet den schlimmsten Fall eines Super-GAUs regelt der Entwurf des Bundesrates nicht», kritisiert Leo Scherer, Atomexperte von Greenpeace.

Die Basler Regierung sieht das ähnlich und schreibt in ihrer Stellungnahme: Die Einschätzung des Bundes, wonach bei einem schweren Unfall ausserhalb eines Zwanzig-Kilometer-Radius keine erhebliche Gefährdung mehr bestehe, sei «nicht sachgerecht».

In Tschernobyl wurde um den geborstenen Reaktor eine Dreissig-Kilometer-Zone eingerichtet. Noch Jahre später mussten auch ausserhalb dieser Zone ganze Dörfer und Kleinstädte evakuiert werden. Müsste man um Beznau eine Dreissig-Kilometer-Zone einrichten, würde diese Zone bis zum Escher-Wyss-Platz mitten in Zürich reichen. Bei einem Super-GAU, wären – wie diverse Studien belegen – grosse Teile des Schweizer Mittellandes und des benachbarten Auslandes verseucht und nicht mehr bewohnbar. Greenpeace fordert deshalb, dass um die Atomkraftwerke eine Notfallschutzzone von 80 bis 120 Kilometern eingerichtet wird.

Unmögliche Evakuierung

Wie bei einem Atomunfall konkret vorgegangen würde, regelt die «Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen»), die ebenfalls in der Vernehmlassung ist. Auch diese Verordnung zeigt, dass sich der schlimmste Fall kaum denken lässt. Da steht zum Beispiel zur Frage der Evakuierung: Ist das Gebiet zu sehr verseucht, sollen die Leute ihre Häuser verlassen, «falls der Aufenthalt in einem geschützten Bereich als ungenügend oder nicht länger möglich/zumutbar beurteilt wird» (gemeint ist der Aufenthalt im Keller oder Schutzraum). In anderen europäischen Ländern wird zum Beispiel ab einer Strahlenbelastung von hundert Millisievert evakuiert. «Allerdings ist eine solche ‹vorsorgliche Evakuierung› problematisch», schreibt dazu der Bund, «da keine gesicherten Erkenntnisse bestehen, ob ein dicht besiedeltes Gebiet innerhalb der angenommenen Zeitdauer von wenigen Stunden evakuiert werden kann.»

Susan Boos