USA / Kolumbien: Das Ende der Banane?
Ein US-Bezirksrichter in Florida entschied letzte Woche, dass eine Klage gegen den US-Früchtekonzern Chiquita Brands wegen Unterstützung von Mord, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen vor einem US-Gericht weiterverfolgt werden kann.
Chiquita ist der bisher einzige US-Konzern, der gegenüber dem US-Justizministerium zugab, in Kolumbien Schutzgeld an rechtsgerichtete paramilitärische Einheiten der sogenannten AUC gezahlt zu haben. Seit 1997 überwies Chiquitas Tochterfirma Banadex Beträge in Millionenhöhe – aus «Sorge um die Sicherheit ihrer Angestellten». Die AUC ist verantwortlich für die Ermordung, Entführung und Folter von Tausenden ZivilistInnen, Gewerkschaftern und Menschenrechtsaktivistinnen.
Mit diesen Zahlungen hatte sich Chiquita der finanziellen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht und wurde deshalb 2007 mit einer Strafe von 25 Millionen US-Dollar belegt. Der Fall wurde bekannt, weil der Konzern 2003 beim Justizministerium angefragt hatte, ob er die Zahlungen an die AUC einstellen solle.
2004 verkaufte der Konzern – der bis 1984 als United Fruit Company firmierte – seine kolumbianischen Niederlassungen an ein lokales Unternehmen. Der Fall war damit aber nicht erledigt. 173 Angehörige von AUC-Opfern klagten 2007 gegen Chiquita auf Wiedergutmachung in Milliardenhöhe – basierend auf dem Alien Tort Claims Act, einem US-Gesetz, nach dem Menschenrechtsverletzungen von US-Firmen im Ausland gegenüber ausländischen Staatsangehörigen angeklagt werden können.
Der Richterentscheid in Florida könnte das Ende von Chiquita bedeuten, da beim Prozess neben dem US-amerikanischen auch kolumbianisches Recht gelten wird. Dadurch kann das Justizministerium oder das Oberste Gericht der USA den Fall nicht blockieren, wie es in früheren Prozessen passiert ist. Letztere Sorge ist durchaus begründet: Der Verteidiger von Chiquita im Prozess von 2007 war Eric Holder, seit 2009 amtierender US-Justizminister.
Angesichts der Klage gegen Chiquita versuchte das britische Wirtschaftsmagazin «The Economist» nun eine Ehrenrettung: In einem Artikel über Geschäftsethik wird Chiquita als vorbildlich bezeichnet, da sich der Konzern sehr um die Einhaltung seiner Sozialverantwortung bemühe, leider ohne dafür Anerkennung zu erhalten. So würden im Unternehmen die Arbeitsrechte eingehalten, nachhaltige landwirtschaftliche Techniken eingesetzt sowie darauf geachtet, dass keine umweltschädlichen Treibstoffe zum Einsatz kommen.