Steueroase Schweiz: Vom Fürstentum Liechtenstein lernen

Nr. 45 –

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland kommt wohl nicht zustande. Damit scheitert die Strategie der Abgeltungssteuer. Ein Alternativmodell schlägt ausgerechnet Liechtenstein vor.

Der kommende 23. November ist ein wichtiger Tag für Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Oder genauer: Er wäre es gewesen. An diesem Tag entscheidet die deutsche Länderkammer, der Bundesrat, über das schweizerisch-deutsche Steuerabkommen.

Damit soll der jahrelange Streit um deutsche Schwarzgelder auf Schweizer Bankkonten beigelegt werden. Heute glaubt aber kaum mehr jemand daran, dass die rot-grün regierten Bundesländer, die im Bundesrat die Mehrheit haben, im letzten Moment einknicken und dem Abkommen doch noch zustimmen werden. Zu gross sind die Schlupflöcher für SteuerhinterzieherInnen, zu laut waren die Proteste in den vergangenen Monaten, als dass die sozialdemokratischen Abgeordneten in dieser Frage – ausgerechnet vor dem Wahljahr 2013 – noch einlenken könnten.

Und nun scheint sich auch noch einer der letzten Schweizer Verbündeten abzuwenden. Zwar setzt das Fürstentum Liechtenstein nach wie vor auf die Schweiz und wartet geduldig auf den Abschluss der Verhandlungen mit Deutschland. Das Abgeltungssteuerabkommen soll als Grundlage für eine eigene Übereinkunft dienen. Letzte Woche verkündete Regierungschef Klaus Tschütscher im deutschen «Handelsblatt» aber auch einen Alternativplan: Anstatt einer anonymen Abgeltungssteuer könne man sich auch eine Offenlegung gegenüber den Steuerbehörden vorstellen.

Ein dritter Weg

Als Vorbild dient das Abkommen mit Britannien, das die Liechtensteiner bereits 2009 abgeschlossen haben. Es lässt sich grob in zwei Blöcke teilen. Was die Vergangenheitsbewältigung angeht, setzt Liechtenstein auf eine Offenlegung: Britische BankkundInnen haben bis 2016 Zeit, ihre Finanzverhältnisse dem Fiskus zu melden, dafür kommen sie ohne Strafverfolgung davon und erhalten günstige Konditionen zur Nachversteuerung von altem Schwarzgeld. Der Durchschnittssatz auf Vermögenserträge beträgt vierzig Prozent, was nach Erfahrungen der Liechtensteiner zu einem Steuersatz von zehn bis fünfzehn Prozent des Vermögens führt. Werden die Konten bis 2016 nicht offengelegt, beenden die Banken die Kundenbeziehungen. Für die Zukunft sind die Finanzdienstleister verpflichtet, von den KundInnen eine offizielle Bestätigung zu verlangen, dass deren Gelder in Britannien versteuert wurden.

Derzeit gibt es grundsätzlich zwei Wege zur Bekämpfung der Steuerkriminalität: Weltweit bewegt sich alles in Richtung eines automatischen Informationsaustauschs. Damit soll künftig verhindert werden, dass Vermögende Geld in Steueroasen verstecken und so dem Staat Steuersubstrat entziehen. Und dann gibt es den Plan Widmer-Schlumpf, der eigentlich ein Plan der Schweizer Privatbanken ist: eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit und für die Zukunft eine Selbstdeklaration der BankkundInnen, dass das Geld ordnungsgemäss versteuert ist. Das Finanzdepartement versucht dieses Modell als Gegenstück zum Informationsaustausch zu etablieren, allerdings mit mässigem Erfolg.

Umso bemerkenswerter ist deshalb das Liechtensteiner Vorgehen. Das Angebot an Deutschland bietet einen neuen Weg, wie mit dem Problem unversteuerter Gelder in Steueroasen umgegangen werden soll. Das Alternativmodell ist gemäss Liechtensteiner Regierung ziemlich erfolgreich, etwa 3000 britische KundInnen haben von der Offenlegung Gebrauch gemacht, etwa 1500 NeukundInnen seien gar dazugekommen, die ihr Geld aus anderen Steueroasen abgezogen haben und nun über das Abkommen mit Britannien legalisieren.

Die Verschwinder

Auf Anfrage sagt das deutsche Finanzministerium, dass der Liechtensteiner Ansatz vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion «nicht zielführend» sei, weil er «die Problematik der sogenannten Verschwinder» nicht löse. Am Abgeltungssteuerabkommen mit der Schweiz wurde kritisiert, dass SteuerhinterzieherInnen Zeit hätten, ihr Geld unbescholten in andere Steueroasen wie Singapur zu verschieben. Auch nach dem Liechtensteiner Modell haben Steuerkriminelle mehrere Jahre Zeit, ihr Geld abzuziehen. Nichtsdestotrotz kann die Schweiz vom Liechtensteiner Alternativmodell lernen. Es ist eine klare Ansage, keine Schwarzgelder mehr anzunehmen. Und da der Druck auf Steueroasen weltweit steigt, dürfte es in Zukunft ohnehin schwieriger werden, ein Versteck für Schwarzgeld zu finden.

Sollte das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland Ende November tatsächlich scheitern, könnte das Interesse an der Liechtensteiner Alternative wieder steigen. Mit Italien und Frankreich führt das Fürstentum jedenfalls schon Sondierungsgespräche.